IV. Tlieil. Statistik der Finanz-Verwaltung.
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bestehen die ausserordentlichen Einnahmen in der Hauptsache !
in eingelegten (Kautionen und Stiftungsgeldern (Ein
zahlungen zur Wittwenkasse der Beamten der Bank), die in
das Eigenthum der Bank gar nicht übergegangen und in der
Einnahme nur um deswillen mit aufgeführt sind, weil durch sie
die unter der Verwaltung der Bank stehenden Fonds erhöht
worden sind, die Differenz zwischen Einnahme und Ausgabe aber
eben den Betrag dieser Fonds zu ergeben hat.
Im Betreff der in der letzten Spalte verzeichneten Ge-
sammt - Einnahme, welche sich im Ganzen auf 262 531 793
Mark belaufen hat, ist nach den obigen Erläuterungen keine
weitere Bemerkung noting.
II. Kapitel.
Art und Höhe der Ausgaben.
Den wichtigsten Posten unter den Ausgaben der Bank
bilden naturgemäs die in der ersten Spalte der Tabelle XXII
aufgeführten Sterbefall-Zahlungen. Dieselben beliefen sich
im ersten Jahrzehnt auf 331636$ Mark für 540 Fälle
» zweiten » » 9999729 » » 2053 »
» dritten » » 19245300 » » 3872 »
» vierten » » 29 347 200 » » 5883 »
» fünften » » 49822200 » » 9112 »
im Ganzen auf in 730794 Mark für 21460 Fälle.
Ihre Höhe richtet sich selbstredend nach der Zahl der
eingetretenen Sterbefälle und der durch dieselben zahlbar ge
wordenen Summe und bedarf daher hier keiner weiteren Er
läuterung. Dass in den einzelnen Jahren die wirklich geleisteten
Sterbefallzahlungen von der durch Sterbefälle zahlbar gewordenen
Summe etwas abweichen, erklärt sich daraus, dass es, so sehr
auch die Bank auf rasche Zahlungsregulirung hält und obwohl
sie deshalb auf die ihr verfassungsmäsig zustehende drei
monatliche Zahlungsfrist regelmäsig verzichtet, aus nahe liegen
den Gründen doch unmöglich ist, alle Sterbefälle noch in
demselben Kalenderjahre, in dem der Tod eingetreten, durch
Zahlung zu reguliren.
Bei Lebzeiten der Versicherten sind, wie die
beiden nächsten Spalten der Tabelle XXII nachweisen, im
Ganzen 1625700 Mark zur Auszahlung gekommen, und zwar
192000 Mark für 28 Fälle, in denen die Versicherten mit
Zurück le gun g des 90. Lebensjahres den im § 63 der
Bankverfassung festgesetzten Endpunkt ihrer Versicherungen
erreicht hatten, und 1433700 Mark für 243 Fälle, in denen
sich die betreffenden Versicherten in Gemäsheit der Zusatz
bestimmung vom 28. Mai 1841 durch Entrichtung von Zusatz
prämien die Zahlbarkeit der Versicherungssumme schon für
jüngere Alter erworben hatten. — Besonderes Interesse
nimmt die erstere Kategorie in Anspruch, weil ziemlich
allgemein die Ansicht verbreitet ist, dass die Bestimmung über
die Auszahlung der Versicherungssumme nach Erfüllung des
90. Lebensjahres nur höchst selten in Anwendung komme und
also keinen praktischen Werth habe. Da die Bank Personen,
die älter als 60 Jahre sind, nur ausnahmsweise und solche,
die das 67. Jahr überschritten haben, überhaupt nicht mehr
versichert, so konnten natürlich in den ersten Jahrzehnten des
Bestehens der Bank Auszahlungen von Versicherungssummen
nach Zurücklegung des 90. Lebensjahres überhaupt noch nicht
Vorkommen. Ebensowenig vhat aus dem gleichen Grunde bis
jetzt schon einer der in den letzten 30, resp. 23 Jahren auf
genommenen Versicherten, deren Zahl besonders gross ist, das
Alter von 90 Jahren erreichen können ; vielmehr war dies bis
Ende 1878 nur bei den in den ersten 20, resp. 27 Jahren,
also von 1829 bis 1848, resp. bis spätestens 18$$. beigetretenen
Versicherten möglich, welche bei ihrer Aufnahme im Jahre 1829
bereits das 40., im Jahre 1830 bereits das 41 , im Jahre 1831
bereits das 42., u. s. w., endlich im Jahre 18$$ bereits das
66. Lebensjahr überschritten hatten. Die Zahl dieser Ver
sicherten war nach Tabelle IV im Ganzen 3946. Bedenkt
man nun, dass von diesen 3946 Versicherten, bei denen bis
Ende 1878 die Erreichung des 90. Lebensjahres überhaupt
möglich gewesen wäre, manche nur auf kurze Zeit oder mit
Abkürzung der Versicherungsdauer auf einen früheren Termin,
als das 90. Lebensjahr, versichert waren und dass auch ver
schiedene, namentlich noch in höherem Alter, gegen Empfang
nahme der verfassungsmäsigen Abgangsentschädigung bei Leb
zeiten wieder ausgeschieden sind, so wird man die Zahl
Derer, welche nach Zurücklegung des 90. Lebensjahres die
Versicherungssumme ausgezahlt erhalten haben, gar nicht so
niedrig finden. Kommt doch selbst bei Nichtberücksichtigung
der vorerwähnten Abgänge bei Lebzeiten schon auf je 141
jener Versicherten einer, der das 90. Lebensjahr erreicht
und die Versicherungssumme dann bei Lebzeiten ausgezahlt
erhalten hat!
Bei der sog. »abgekürzten Versicherung«, welche
bei der Bank seit dem Jahre 1841 eingeführt ist, besteht die
Bestimmung, dass die Versicherungsdauer bis zur Zahlbarkeit
der Versicherungssumme bei Lebzeiten des Versicherten vom
Abschluss der Versicherung ab mindestens 11 Jahre und bei
Umwandlung schon länger bestehender Versicherungen min
destens noch 5 Jahre umfassen muss. Früher als im Jahre
1846, in welchem die erste bezügliche Zahlung geleistet wurde,
konnte daher auch überhaupt noch keine Summe bei Lebzeiten
eines Versicherten fällig werden.
Die folgende Spalte (4) verzeichnet die Zurückerstattungen,
welche die Versicherten auf ihre Prämien in den Dividenden
erhalten haben. Wie schon erwähnt, wird von der Bank auf
jede Normalprämie nach $ Jahren eine Dividende vergütet,
deren Höhe sich nach den in den einzelnen Jahren erzielten
Ueberschüssen richtet. Die letzteren werden ohne irgend welche
Schmälerung vollständig an die Versicherten zurückgewährt
und die Verth eil ung selbst erfolgt nach Verhältniss der
Jahresprämie.
Im Ganzen sind vom Jahre 1834, wo die erste Dividenden
vertheil ung auf die im Jahre 1829 gezahlten Prämien stattfand,
bis zum Jahre 1878 48601 370 Mark
als Dividenden vertheilt worden. Rechnet
man hierzu die in der nächsten Spalte (5)
der Tabelle XXII aufgeführten, oben unter
den »Einnahmen« schon besprochenen
»verjährten Dividenden« im Be
trage von 219033 «
sowie die von der im Jahre 1878 fällig
gewordenen Dividende auf das Jahr 1873
noch un erhobenen und deshab zurück
gestellten Beträge von 29 511 »
so ergiebt sich die Summe der bis Ende
1878 überhaupt zur Vertheilung dispo-
nirten Dividenden von
Und fügt man dieser Summe nun noch
den Bestand der Ende 1878 noch unver
theilten, den Sicherheitsfonds bildenden
Ueberschüsse aus den letzten $ Jahren
hinzu mit 18097065 »
so findet man die Summe der in sämmt-
lichen $0 Jahren erzielten » rein en Ueber
sch üsse« von 66946979 Mark.
48 849 914 »