Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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sollten sie neben dem Drittel der octava in Höhe eines Zweiunddreißigstel, 
der pars agrorum, bei jedem gemessenen Berge beteiligt sein. 
Es ist noch zu erwähnen, daß jeder nicht vorschriftsmäßig abge 
baute Feldesteil nach einer vorgeschriebenen Frist auflässig wird und 
beliebig weiter verliehen werden kann. Dem Könige war es nun nicht 
genug, daß die sieben Lane, wie dies die Iglauer vorschrieben, zusammen 
mit drei Schächten abgebaut wurden, sondern er bestimmte (lib. III 
cap. i), daß jede Fane ihren eigenen Schacht haben sollte, damit möglichst 
viel Erz gewonnen und er möglichst hohe Abgaben aus dem Bergbau 
ziehen konnte. 
Nach dem Vorstehenden ist klar, daß in Böhmen und Mähren die 
Bergwerke kein Zubehör zur Oberfläche waren, daß nicht der Ober- 
fiächenbesitzer, sondern ein königlicher Beamter bei einer mit besonderen 
Privilegien begabten Stadt unter Zuziehung von Geschworenen, die Berge 
verlieh. Ob der Boden zur Allmende gehörte und ob der Bergbautreiber 
ein Gemeindegenosse war oder nicht, machte keinen Unterschied. Die 
Verleihungen erfolgten nicht zu freiem Eigentum der Beliehenen, vielmehr 
mußten diese bestimmte Bedingungen rücksichtlich der Bauhafthaltung 
der Bergwerke erfüllen und hohe Abgaben entrichten. Der König, 
welcher die Abgaben und noch bestimmte Feldesteile erhielt, sah sich 
als Eigentümer der Bergwerke an. 
Auch sonst finden sich Urkunden, in welchen die böhmischen 
Könige sich als Eigentümer der in ihrem Reiche belegenen, von Privaten 
für private Rechnung betriebenen Bergwerke betrachteten. So heißt 
es in einer Urkunde Ottokars aus dem Jahre 1261 R 
cuicunque officia nostra per Moraviam, scilicet montana et mone- 
tam locabimus, 
woselbst die Verpachtung der aus den Bergwerken und Münzen fließenden 
Nutzungen gemeint ist. 
Es kann nicht auffallen, daß die Souveräne Böhmens und Mährens 
ohne Kaiserliche Verleihung das Bergregal ausübten, da sie auch alle 
übrigen Regalien besaßen, ohne daß eine Verleihung erwiesen ist. 
Bereits die Urkunde 1 im Sternbergschen Urkundenbuche bezeugt, daß 
der Herzog Bretislaw von Böhmen am 22. Oktober 1045 das Bergwerk 
in Ylou (Eule) und sylvas . . . aquarura decursus, flumen Zazoa, pis- 
catores, molendina dem Kloster Ostrow schenkte. Wie weit die Ab 
hängigkeit der böhmischen und mährischen Fürsten, welche ersteren 
unter Heinrich IV. die Königswürde erhielten, von den deutschen Kaisern 
1 Graf Sternberg II 50. Urknndenbuch, Urkunde 16 S. 24.
	        
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