Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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gab  den  Anlaß,  daß  man  von  allen  Seiten  der  Ausführung
des  Unternehmens  Schwierigkeiten  zu  bereiten  suchte  und
womöglich  es  ganz  zu  vereiteln  strebte.
Der  Verein  schickte  im  Januar  1901  an  seine  Mitglieder,
die  in  den  Tempelhofer  Werkstätten  beschäftigt  sind,  einen
Fragebogen  aus,  bei  dessen  Beantwortung  127  Mitglieder  der
Pensionskasse  ihre  Absicht  erklärten,  eine  der  Wohnungen,
welche  der  Verein  in  jener  Vorstadt  eri’ichten  wollte,  zu  beziehen. ­
  Die  Aussicht  auf  eine  Wohnung  der  geplanten  Ansiedlung ­
  veranlaßte  mehr  als  100  Arbeiter  der  Königlichen
Eisenbahnverwaltung,  dem  Verein  als  Mitglieder  beizutreten,
und  der  Vorstand  der  Pensionskasse  stellte  daraufhiu  die  Bewilligung ­
  einer  Wohlfahrtshypothek  in  Höhe  von  600000  M.
auf  die  zunächst  zu  erbauende  Hälfte  des  bezeichneten  Grundstücks ­
  in  Aussicht.
Sobald  es  aber  bekannt  wurde,  daß  die  Absicht  bestehe,
in  Tempelhof  Arbeiterwohnungen  herzustellen,  traten  die
Gegner  des  Projekts  hervor.  Am  22.  Juli  kam  der  Verein
um  die  Bauerlaubnis  ein,  die  ihm  versagt  wurde,  weil  der
Anbau  an  nicht  regulierten  Straßen  nach  dem  Ortsstatut
nicht  zulässig  sei.  Der  Verein  erklärte  sich  bereit,  das  erforderliche ­
  Straßenland  an  die  Gemeinde  abzutreten,  die
Kaualisationsgebühren  und  die  Kosten  für  die  erforderliche
Anschlußleitung  zu  tragen,  die  nach  den  Bestimmungen  des
Ortsstatuts  auf  den  Verein  entfallenden  Pflastenmgskosten  auf
sich  zu  nehmen,  sowie  für  den  Fall,  daß  die  Besitzerin  des
gegenüberliegenden  Grundstücks,  die  Kirchengemeinde  Tempelhof, ­
  sich  weigern  sollte,  den  auf  sie  entfallenden  Teil  der
Pflasterungskosten  zur  Zeit  zu  übernehmen,  auch  diesen  Teil
der  Kosten  bis  zur  späteren  Erteilung  der  Bauerlaubnis  für
dieses  Grundstück  auszulegen.  Außerdem  erklärte  sich  der
Vorstand  bereit,  von  dem  ihm  gehörigen  Terrain  den  an  der
Dorfstraße  gelegenen,  für  die  spätere  Regulierung  dieser
Straße  erforderlichen  Teil  der  Gemeinde  Tempelhof  freiwillig
und  unentgeltlich  abzutreten.  Trotz  dieses  weitgehenden  Entgegenkommens ­
  und  der  Befürwortung  des  Amts-  und  Gemeindevorstehers ­
  lehnte  die  Gemeindevertretung  von  Tempelhof ­
  es  ab,  die  Straßenregulierung  auszuführen.  Diese  ablehnende ­
  Haltung  wurde  damit  motiviert,  daß  der  Gemeinde
            
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