Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

34 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
dungsort, deutsch: frei auf den Eisenbahnwagen gelegt: Der Ver- 
käufer hat den Eisenbahnwagen zu sichern, die Ware innerhalb der 
vereinbarten Zeit zu verladen und trägt das Risiko für Beschädigung 
oder Verlust bis zur Beendigung der Verladung. Der Käufer zahlt die 
Fracht vom Versendungsort und ist berechtigt, über die Ware nach 
Auslieferung der Faktura und der Ladeliste zu.verfügen. Die Frist 
für Reklamationen beginnt erst mit der Ankunft der Ware am Be- 
stimmungsort, nach amerikanischem Recht mit der Übergabe der 
Ware an den Käufer, Für die Feststellung der Quantität und Qualität 
gilt der Zeitpunkt der Beendigung der Einladung. Bei Unsicherheit 
des Käufers kann der Verkäufer die Auslieferung verbieten. 
Free delivered oder Franco Rendu Bestimmungsort (in der Union 
nicht üblich): Erfüllungsort ist der Bestimmungsort, der Verkäufer 
trägt Kosten und Risiko des Transportes bis zum Bestimmungsort. 
Die Entladungsspesen gehen in der Regel zu Lasten des Käufers (in 
Frankreich und Norwegen zu Lasten des Verkäufers, in England nach 
Vereinbarung). Doch ist der Käufer verpflichtet, die Transportkosten 
zu bezahlen, wenn sie vom Fakturenbetrag in Abzug gebracht worden 
sind. Einfuhrzoll und -gebühren werden gewöhnlich vom Käufer ge- 
tragen (in Frankreich nur die örtlichen Abgaben, in Spanien vom 
Verkäufer, wenn dedouane beigefügt ist). 
C. F. (cost, freight) Bestimmungshafen, der sog. Kost-Fracht- 
Kontrakt: Alle Frachtspesen bis zum Bestimmungshafen, ebenso 
wie alle Abgaben im Verschiffungshafen!) gehen zu Lasten des Ver- 
käufers, der dem Käufer ein „reines“ Konossement nach dem Be- 
stimmungsort und, wenn dies vorgeschrieben, ein Ursprungszertifikat 
zuzustellen hat und verantwortlich ist für Verlust oder Beschädigung 
der Ware, bis diese an Bord verladen ist. Als Erfüllungsort gilt sohin 
das Schiff im Verschiffungshafen, Daher ist für die Feststellung von 
Menge, Beschaffenheit und vertragsmäßiger Erfüllungszeit der Zeit- 
punkt der Verladung an Bord maßgebend, Zu Lasten des Käufers 
gehen Löschungs-, Leichter- und Landungsspesen im Bestimmungs- 
hafen sowie Einfuhrzoll und -abgaben, Wurde die Fracht vom Ver- 
käufer nicht bezahlt, so ist der Käufer zur Zahlung der Fracht ver- 
pflichtet, wenn diese vom Fakturenbetrage abgezogen worden ist?). 
Der Verkäufer kann die Zurückhaltung der Ware verlangen. oder vom 
Verkaufe zurücktreten, wenn Barzahlung ausbedungen und nicht 
geleistet wurde oder der Käufer unsicher geworden ist. Die Reklama- 
tionsfrist beginnt mit dem Tage der Ankunft im Bestimmungshafen, 
Der Käufer darf vertragsmäßige Zahlung oder Akzeptation nicht ver- 
1) In der Union gehen etwaige Konsulargebühren zu Lasten des 
Käufers. 
?) In England besteht diese Verpflichtung nicht.
	        
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