Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes Buch. Die Begründer. 
19. Jahrhunderts versperrte seine Lehre jedem sozialistischen oder 
kommunistischen Organisationsplan den Weg und verhinderte sogar 
jede Reform, die darauf abzielte, die Lage der Armen zu verbessern, 
weil man sagte, daß sie doch keine andere Wirkung haben könnte, 
als die Anteile der Anteilhaber zur gleichen Zeit mit der zu ver 
teilenden Menge zu vermehren, und folglich zu nichts fuhren würde. 
Trotzdem haben die Lehren Malthus’, obgleich sie so viele Er 
bitterung hervorgerufen haben, dem wirtschaftlichen Unterrichte als 
Grundlage gedient; manchmal, um, wie schon gesagt, berechtigte 
Forderungen zurückzuweisen, und dann auch, um große klassische, 
volkswirtschaftliche Gesetze aufzubauen, wie z. ß. die der Grund 
rente oder des Lohnfonds. Auf der anderen Seite haben sie dazu 
gedient, die Familie und das Eigentum zu rechtfertigen, weil man 
beides als mächtige Hemmnisse gegen eine unbedachte Kinder 
über obligatorische Unterstützung hat er auf das heftigste angegriffen: „Besitzt es 
die Macht, überall dort zwei Ähren hervorzubringen, wo der Boden nur eine trägt? 
Nein. Also gut! Als vor Zeiten Kanut der Große den Wogen befahl, vor seinen 
königlichen Füßen Halt zu machen, maßte er sieh keine größere Macht über die Natur 
gesetze an“ (S. 868). Da die Unterstützung kein einziges Gut erzeugt, kann sie 
keinen einzigen Armen erhalten. „Es mag unwahrscheinlich klingen, daß man mit 
Geld die Lage des Armen nicht verbessern kann, ohne die der Gesellschaft zu ver 
schlechtern. Aber so unwahrscheinlich das auch klingt, so glaube ich doch, daß es 
die Wahrheit ist“ (S. 355). Hiergegen kann man einwenden, daß auch, wenn das 
Almosen keine Güter erzeugt, was selbstverständlich ist, es doch aus den Händen 
des Eeichen in die Hände des Armen eine gewisse Verbrauchskraft überträgt. Die 
Verbrauchskraft des letzteren wird daher in dem Maße gesteigert, wie die Verbrauchs 
kraft des ersteren beschränkt wird. 
Malthus verurteilt nicht nur das Geldalmosen, sondern auch das Sach- und 
sogar das Arbeitsalmosen; er erkennt es nur in der Form von Unterricht an, 
weil dieses eines der Güter ist, die jedermann hingeben kann, ohne den anderen 
etwas zu nehmen (8. 568). 
Eine so kategorische Ansicht scheint das Verbot jeder gesetzlichen oder privaten 
Unterstützung zu bedingen. Er verlangt auch: „die allmähliche Abschaffung der 
Armengesetze (poor laws) und jeder systematischen Unterstützung, die den Armen 
Hilfe bietet, auf die er rechnen kann; aber er erkennt „die glücklichen Erfolge der 
bei Gelegenheit mit Vorsicht gegebenen Hilfe“ an. Wenn es ihm auch nicht gelungen 
ist, die „poor laws“ zur Abschaffung zu bringen, so haben seine Ideen doch auf ihre 
Reorganisation 1832 Einfluß ausgeübt. 
Hervorgehoben muß werden, daß diese malthusische Lehre gerade das Gegenteil 
von dem ist, was heute in Frankreich gelehrt wird, wonach die Solidarität die 
christliche Mildtätigkeit ersetzen soll; die Unterstützung soll nicht eine Wohltat für 
die Unbemittelten, sondern ihr gutes Hecht sein und dem Individuum wie den privaten 
Einrichtungen entzogen werden, um in die Hände des Staates überzugehen. Aller 
dings werden in Frankreich die Ratschläge Malthus’ in Hinsicht auf die Präventiv- 
Mittel sogar von den Armen so genau befolgt, daß die von ihm befürchteten Ge 
fahren, soweit das gesetzliche Unterstützungsreoht in Betracht kommt, nämlich das 
Anschwellen der Zahl armer Kinder, kaum zu fürchten sind.
	        
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