Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

19.  Jahrhunderts  versperrte  seine  Lehre  jedem  sozialistischen  oder
kommunistischen  Organisationsplan  den  Weg  und  verhinderte  sogar
jede  Reform,  die  darauf  abzielte,  die  Lage  der  Armen  zu  verbessern,
weil  man  sagte,  daß  sie  doch  keine  andere  Wirkung  haben  könnte,
als  die  Anteile  der  Anteilhaber  zur  gleichen  Zeit  mit  der  zu  verteilenden ­
  Menge  zu  vermehren,  und  folglich  zu  nichts  fuhren  würde.
Trotzdem  haben  die  Lehren  Malthus’,  obgleich  sie  so  viele  Erbitterung ­
  hervorgerufen  haben,  dem  wirtschaftlichen  Unterrichte  als
Grundlage  gedient;  manchmal,  um,  wie  schon  gesagt,  berechtigte
Forderungen  zurückzuweisen,  und  dann  auch,  um  große  klassische,
volkswirtschaftliche  Gesetze  aufzubauen,  wie  z.  ß.  die  der  Grundrente ­
  oder  des  Lohnfonds.  Auf  der  anderen  Seite  haben  sie  dazu
gedient,  die  Familie  und  das  Eigentum  zu  rechtfertigen,  weil  man
beides  als  mächtige  Hemmnisse  gegen  eine  unbedachte  Kinderüber ­

  obligatorische  Unterstützung  hat  er  auf  das  heftigste  angegriffen:  „Besitzt  es
die  Macht,  überall  dort  zwei  Ähren  hervorzubringen,  wo  der  Boden  nur  eine  trägt?
Nein.  Also  gut!  Als  vor  Zeiten  Kanut  der  Große  den  Wogen  befahl,  vor  seinen
königlichen  Füßen  Halt  zu  machen,  maßte  er  sieh  keine  größere  Macht  über  die  Naturgesetze ­
  an“  (S.  868).  Da  die  Unterstützung  kein  einziges  Gut  erzeugt,  kann  sie
keinen  einzigen  Armen  erhalten.  „Es  mag  unwahrscheinlich  klingen,  daß  man  mit
Geld  die  Lage  des  Armen  nicht  verbessern  kann,  ohne  die  der  Gesellschaft  zu  verschlechtern. ­
  Aber  so  unwahrscheinlich  das  auch  klingt,  so  glaube  ich  doch,  daß  es
die  Wahrheit  ist“  (S.  355).  Hiergegen  kann  man  einwenden,  daß  auch,  wenn  das
Almosen  keine  Güter  erzeugt,  was  selbstverständlich  ist,  es  doch  aus  den  Händen
des  Eeichen  in  die  Hände  des  Armen  eine  gewisse  Verbrauchskraft  überträgt.  Die
Verbrauchskraft  des  letzteren  wird  daher  in  dem  Maße  gesteigert,  wie  die  Verbrauchskraft ­
  des  ersteren  beschränkt  wird.
Malthus  verurteilt  nicht  nur  das  Geldalmosen,  sondern  auch  das  Sach-  und
sogar  das  Arbeitsalmosen;  er  erkennt  es  nur  in  der  Form  von  Unterricht  an,
weil  dieses  eines  der  Güter  ist,  die  jedermann  hingeben  kann,  ohne  den  anderen
etwas  zu  nehmen  (8.  568).
Eine  so  kategorische  Ansicht  scheint  das  Verbot  jeder  gesetzlichen  oder  privaten
Unterstützung  zu  bedingen.  Er  verlangt  auch:  „die  allmähliche  Abschaffung  der
Armengesetze  (poor  laws)  und  jeder  systematischen  Unterstützung,  die  den  Armen
Hilfe  bietet,  auf  die  er  rechnen  kann;  aber  er  erkennt  „die  glücklichen  Erfolge  der
bei  Gelegenheit  mit  Vorsicht  gegebenen  Hilfe“  an.  Wenn  es  ihm  auch  nicht  gelungen
ist,  die  „poor  laws“  zur  Abschaffung  zu  bringen,  so  haben  seine  Ideen  doch  auf  ihre
Reorganisation  1832  Einfluß  ausgeübt.
Hervorgehoben  muß  werden,  daß  diese  malthusische  Lehre  gerade  das  Gegenteil
von  dem  ist,  was  heute  in  Frankreich  gelehrt  wird,  wonach  die  Solidarität  die
christliche  Mildtätigkeit  ersetzen  soll;  die  Unterstützung  soll  nicht  eine  Wohltat  für
die  Unbemittelten,  sondern  ihr  gutes  Hecht  sein  und  dem  Individuum  wie  den  privaten
Einrichtungen  entzogen  werden,  um  in  die  Hände  des  Staates  überzugehen.  Allerdings ­
  werden  in  Frankreich  die  Ratschläge  Malthus’  in  Hinsicht  auf  die  Präventiv-Mittel
  sogar  von  den  Armen  so  genau  befolgt,  daß  die  von  ihm  befürchteten  Gefahren, ­
  soweit  das  gesetzliche  Unterstützungsreoht  in  Betracht  kommt,  nämlich  das
Anschwellen  der  Zahl  armer  Kinder,  kaum  zu  fürchten  sind.
            
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