Kapitel II. Saint-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung des Kollektivismus. 251
Sydney Webb und die Fabier. Wir finden eine ähnliche Philosophie
als Grundlage des Staatssozialismus bei Dupont-White wieder, ebenso
wie bei Adolf Wagner. Friedrich List liefert uns ein Beispiel in
seiner Aufzählung der verschiedenen, aufeinanderfolgenden Wirt
schaftsstufen. Die historische Schule dachte in ihren Anfängen daran,
die Nationalökonomie in ihrer Gesamtheit in eine Art Geschichts
philosophie zu verwandeln, und wenn wir nach dem Bereiche der
Soziologie und der Ökonomik das Bereich der allgemeinen Philo
sophie betrachten, so finden wir dort gleiche Bestrebungen. Die be
rühmteste ist vielleicht die Theorie der drei Gesellschaftsstufen von
Auguste Comte (die er übrigens Saint-Simon entlehnt hat) 1 )-
Hier ist nicht der Ort, in eine Diskussion darüber einzutreten,
ob die Bemühungen, historische Gesetze dieser Art zu finden, be
rechtigt ist. Diesen Punkt werden wir in einem späteren Kapitel
im Anschluß an die historische Schule behandeln. Worauf jedoch
hier schon hingewiesen werden muß, ist, daß die Saint-Simonisten
nicht darüber im unklaren waren, welche Vorteile eine derartige Be
weisführung gewährt. Zugunsten des von ihnen empfohlenen Kollekti
vismus berufen sie sich auf die ganze Vorgeschichte des Eigentums.
So haben sie schon damals alle die Waffen dagegen gebraucht, deren
sich die späteren Schulen bedienen sollten.
„Nach dem allgemeinen Vorurteil“ sagt die „Doctrine de
Saint-Simon“ 2 ), „scheint es, daß, was für Umwälzungen auch in den
Gemeinwesen auftreten mögen, das Eigentum davon stets un
berührt bleiben muß; daß das Eigentum eine unabänderliche Tat
sache bleibt.“ — Nichts ist aber in Wirklichkeit falscher: „Das
Eigentum ist eine soziale Tatsache, die wie alle an
deren sozialen Tatsachen dem Gesetz des Fortschritts
unterworfen ist. Es kann daher in verschiedenen
Epochen verschieden verstanden, definiert und ge
setzlich geordnet werden“ 3 )- Damit ist schon im voraus der
') Auf Seite 48 seines „Auguste Comte et le positivisme“ hat Litteü
diese Entlehnung bestritten. Doch stellt Saint-Simon in der Vorrede zu dem Systeme
Industrie! fest, daß in politischen Dingen die Juristen das Zwischenglied zwischen
der feudalen Regierung und der industriellen Regierung abgehen, ebenso wie die
Metaphysiker das Zwischenglied zwischen der theologischen Herr
schaft und der Herrschaft der Wissenschaft sind. Er fügt noch eine
genauer gefaßte Anmerkung hinzu ((Euvres compl., V, S. 9). Es ist wahr, daß das
Sy steine industriel aus dem Jahre 1821 stammt und folglich mehrere Jahre
Rach dem Anfang der Beziehungen zwischen Comte und Saint-Simon. Daher kann
auch ein noch so genauer Text die Frage nach dem Einfluß, den die beiden „Messias“
aufeinander gehabt nicht, nicht lösen. Übrigens findet sich der Gedanke schon hei
Tosgot.
2 ) Doctrine, S. 179.
s ) Ebenda, S. 179.