Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Saint-Simon,  die  Saint-Simonisten  u.  d.  Ursprung  des  Kollektivismus.  251

Sydney  Webb  und  die  Fabier.  Wir  finden  eine  ähnliche  Philosophie
als  Grundlage  des  Staatssozialismus  bei  Dupont-White  wieder,  ebenso
wie  bei  Adolf  Wagner.  Friedrich  List  liefert  uns  ein  Beispiel  in
seiner  Aufzählung  der  verschiedenen,  aufeinanderfolgenden  Wirtschaftsstufen. ­
  Die  historische  Schule  dachte  in  ihren  Anfängen  daran,
die  Nationalökonomie  in  ihrer  Gesamtheit  in  eine  Art  Geschichtsphilosophie ­
  zu  verwandeln,  und  wenn  wir  nach  dem  Bereiche  der
Soziologie  und  der  Ökonomik  das  Bereich  der  allgemeinen  Philosophie ­
  betrachten,  so  finden  wir  dort  gleiche  Bestrebungen.  Die  berühmteste ­
  ist  vielleicht  die  Theorie  der  drei  Gesellschaftsstufen  von
Auguste  Comte  (die  er  übrigens  Saint-Simon  entlehnt  hat) 1 )-Hier
  ist  nicht  der  Ort,  in  eine  Diskussion  darüber  einzutreten,
ob  die  Bemühungen,  historische  Gesetze  dieser  Art  zu  finden,  berechtigt ­
  ist.  Diesen  Punkt  werden  wir  in  einem  späteren  Kapitel
im  Anschluß  an  die  historische  Schule  behandeln.  Worauf  jedoch
hier  schon  hingewiesen  werden  muß,  ist,  daß  die  Saint-Simonisten
nicht  darüber  im  unklaren  waren,  welche  Vorteile  eine  derartige  Beweisführung ­
  gewährt.  Zugunsten  des  von  ihnen  empfohlenen  Kollektivismus ­
  berufen  sie  sich  auf  die  ganze  Vorgeschichte  des  Eigentums.
So  haben  sie  schon  damals  alle  die  Waffen  dagegen  gebraucht,  deren
sich  die  späteren  Schulen  bedienen  sollten.
„Nach  dem  allgemeinen  Vorurteil“  sagt  die  „Doctrine  de
Saint-Simon“  2 ),  „scheint  es,  daß,  was  für  Umwälzungen  auch  in  den
Gemeinwesen  auftreten  mögen,  das  Eigentum  davon  stets  unberührt ­
  bleiben  muß;  daß  das  Eigentum  eine  unabänderliche  Tatsache ­
  bleibt.“  —  Nichts  ist  aber  in  Wirklichkeit  falscher:  „Das
Eigentum  ist  eine  soziale  Tatsache,  die  wie  alle  anderen ­
  sozialen  Tatsachen  dem  Gesetz  des  Fortschritts
unterworfen  ist.  Es  kann  daher  in  verschiedenen
Epochen  verschieden  verstanden,  definiert  und  gesetzlich ­
  geordnet  werden“ 3 )-  Damit  ist  schon  im  voraus  der
')  Auf  Seite  48  seines  „Auguste  Comte  et  le  positivisme“  hat  Litteü
diese  Entlehnung  bestritten.  Doch  stellt  Saint-Simon  in  der  Vorrede  zu  dem  Systeme
Industrie!  fest,  daß  in  politischen  Dingen  die  Juristen  das  Zwischenglied  zwischen
der  feudalen  Regierung  und  der  industriellen  Regierung  abgehen,  ebenso  wie  die
Metaphysiker  das  Zwischenglied  zwischen  der  theologischen  Herrschaft ­
  und  der  Herrschaft  der  Wissenschaft  sind.  Er  fügt  noch  eine
genauer  gefaßte  Anmerkung  hinzu  ((Euvres  compl.,  V,  S.  9).  Es  ist  wahr,  daß  das
Sy  steine  industriel  aus  dem  Jahre  1821  stammt  und  folglich  mehrere  Jahre
Rach  dem  Anfang  der  Beziehungen  zwischen  Comte  und  Saint-Simon.  Daher  kann
auch  ein  noch  so  genauer  Text  die  Frage  nach  dem  Einfluß,  den  die  beiden  „Messias“
aufeinander  gehabt  nicht,  nicht  lösen.  Übrigens  findet  sich  der  Gedanke  schon  hei
Tosgot.
2 )  Doctrine,  S.  179.
s )  Ebenda,  S.  179.
            
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