Kapitel III. Die Assozialisten.
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eigenen Zerstörung zu dienen; oder aber die Projekte, die man ihr
unterbreitet, sind ohne Gefahr für die bestehende soziale Ordnung,
und dann liegt gerade in der Hilfe, die sie ihr leistet, der Beweis ihrer
bescheidenen Tragweite. Dieser Kritik kann der Staatssozialismus
nicht entgehen, ausgenommen er erklärt sich klar und deutlich als
konservativ, und das hat er denn auch in Deutschland getan.
Louis Blanc beschäftigt sich, wie später Lassalle, hauptsäch
lich mit dem sofortigen Erfolge und bemerkt diesen Einwurf nicht.
Er denkt an einen anderen Vorwurf, der in seinen Augen bedeut
samer ist, denselben, den man in der Folgezeit den Staatssozialisten
machen wird, und er sucht ihn durch ein Argument zu beseitigen,
das sich oft bei ihnen wiederfinden sollte. Ist die Einmischung des
Staates nicht im Gegensatz zur Freiheit? fragt er sich. Ja, antwortet
Louis Blanc, wenn man unter Freiheit ein abstraktes Recht ver
steht, — das jedem Menschen durch eine Verfassung zugesprochen
ist. Hierin liegt die Freiheit aber gar nicht: „sie liegt vielmehr in
der Macht, die den Menschen gegeben ist, seine Fähigkeiten aus
zuüben und zu entwickeln unter der Herrschaft der Gerechtigkeit
u nd unter dem Schutze des Gesetzes“ ’) (S. 19). Rechtliche Freiheit
°hne tatsächliche Freiheit ist weiter nichts „als eine nichtswürdige
'Vergewaltigung“: und die Freiheit wird tatsächlich überall dort
unterdrückt, wo der Mensch ohne Bildung, ohne Arbeitsinstrumente
unentrinnbar zur Unterwerfung gegenüber den Reicheren und Ge
bildeteren verdammt ist. Deshalb wird die Einmischung des Staates
notwendig sein, solange es in der Gesellschaft „eine untere und un
mündige Klasse“ gibt (S. 20). In einer noch kräftigeren Formel
sagt Lacoedaiee: „Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist
die Freiheit das, was unterdrückt, und das Gesetz das, was frei
macht.“ Dieses Argument haben wir schon bei Sismondi gelesen 2 ),
und werden es bei allen Gegnern des laisser-faire wiederfinden.
Man sieht, wie schon bei Louis Blanc eine geistige Bewegung
uinsetzt, die im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts viel stärker
') „Das Recht, im Abstrakten betrachtet, ist ^ ^^Ichutz^derfür das
das Volk täuscht. Das Recht ist der metap ysisc j} as „ ro ß ar tig und in
Volk den lebendigen Schutz, dem man ihm sc iu e , ® ‘ ba t nur a i s Maske
allen Einzelheiten in den Verfassungsurkunden “ff^SuahsmuBund für die bar-
Gr die ganze Ungerechtigkeit der Einführung seinem Schicksa i überlassen
Wische Nichtachtung gedient, mit der man A R ht de fi n iert hat, ist man dazu
hat. Weil man die Freiheit durch dasiVortR die Heloten des
««langt, die Sklaven des Hungers, die Leibeigenen d Freiheit
Zufalls freie Menschen zu nennen. sondern in d« dem Menschen
nicht nur in dem zugesprochenen Recht besteht, >g
gegebenen Macht, seine Fähigkeiten auszubilden und zu entwickeln (S. 19).
2 ) Vgl. weiter oben, S. 211, Anm. 1 und S. 213, Anm. i.