Kapitel IV. Friedrich List und die nationale Volkswirtschaftslehre. 309
reinen Agrarzustand ein jeder für seinen persönlichen Verbrauch
produziert, ohne daß sich die Arbeitsteilung mit ihrer enormen Pro
duktivität einstellen kann 1 ).
Für List wie für Smith ist die Industrie daher nicht nur das
natürliche Ergebnis der Arbeit und der Sparsamkeit. Sie ist selbst
eine soziale Kraft, eine Schöpferin von Kapital und individueller
Arbeit. Sie verdient, sei es auch um den Preis einer vorübergehenden
Störung, in ein Land aus den gleichen Gründen, wie liberale Ein
richtungen, eingeführt zu werden, als eine fruchtbare Quelle späteren
Reichtums. In einem prachtvollen Vergleich, der würdig ist, in dem
Buch klassischer Bilder der Nationalökonomie aufbewmhrt zu werden,
ruft er aus: „Es ist wahr, die Erfahrung lehrt, daß der Wind den
Samen aus einer Gegend in die andere trägt, und daß auf diese
Weise öde Heiden in dichte Wälder verwandelt worden sind; wäre
es aber darum weise, wenn der Forstwirt zuwarten wollte, bis der
Wind im Lauf von Jahrhunderten diese Kulturverbesserung bewirkt?
Wäre es töricht, wenn er durch Besamung öder Strecken diesen
Zweck im Lauf weniger Jahrzehnte zu erreichen sucht? Die Ge
schichte lehrt uns, daß ganze Nationen mit Erfolg getan haben, was
wir diesen Forstmann tun sehen“ 2 ). Das Mittel, das sie angewendet
haben, war der Zolltarif.
Indem er sich auf diesen Gesichtspunkt stellt, schlägt er seinen
Gegnern ihre stärksten Waffen aus der Hand. Alles, was man ihm
vorwerfen kann, ist, daß die Fabriken ihre volle Wirkung nur dann
ausüben, wenn sie schon ihre Existenzberechtigung in der natürlichen
Entwicklung der Nation gefunden haben, wenn sie zu ihrer Errich
tung keine allzu schweren Opfer verlangen, — mit einem Wort,
wenn der Platz, auf dem der Förster seinen Samen pflanzen will,
bereit ist, ihn zu empfangen.
Was vorausgeht, läßt schon vermuten, daß die LisPsche Auf
lassung vom Schutzzoll ihre eigenartigen Züge aufweist. Er ist nicht
ein Universalmittel, das man gleichmäßig auf alle Länder, auf alle
Epochen und auf alle Erzeugnisse anwenden kann. Er ist ein be
sonderes Verfahren, das seine Berechtigung nur unter ganz bestimmten
Umständen und unter gewissen bestimmten Bedingungen hat. Im
folgenden geben wir die Hauptzüge dieses Schutzzollsystems wieder,
wie er selbst sie definiert hat:
1. Das System des Schutzzolls ist nur in einem einzigen Fall
berechtigt: wenn sein Zweck die industrielle Erziehung einer
_ b Vgl. die Kap. XVII bis XXV, in denen er die Manufaktnrkraft in ihren
Beziehungen mit einer jeden der großen industriellen Kräfte eines Landes untersucht.
b Nat. Syst. S. 174, Cotta. Ausg. 1841.