Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel IV. Friedrich List und die nationale Volkswirtschaftslehre. 309 
reinen Agrarzustand ein jeder für seinen persönlichen Verbrauch 
produziert, ohne daß sich die Arbeitsteilung mit ihrer enormen Pro 
duktivität einstellen kann 1 ). 
Für List wie für Smith ist die Industrie daher nicht nur das 
natürliche Ergebnis der Arbeit und der Sparsamkeit. Sie ist selbst 
eine soziale Kraft, eine Schöpferin von Kapital und individueller 
Arbeit. Sie verdient, sei es auch um den Preis einer vorübergehenden 
Störung, in ein Land aus den gleichen Gründen, wie liberale Ein 
richtungen, eingeführt zu werden, als eine fruchtbare Quelle späteren 
Reichtums. In einem prachtvollen Vergleich, der würdig ist, in dem 
Buch klassischer Bilder der Nationalökonomie aufbewmhrt zu werden, 
ruft er aus: „Es ist wahr, die Erfahrung lehrt, daß der Wind den 
Samen aus einer Gegend in die andere trägt, und daß auf diese 
Weise öde Heiden in dichte Wälder verwandelt worden sind; wäre 
es aber darum weise, wenn der Forstwirt zuwarten wollte, bis der 
Wind im Lauf von Jahrhunderten diese Kulturverbesserung bewirkt? 
Wäre es töricht, wenn er durch Besamung öder Strecken diesen 
Zweck im Lauf weniger Jahrzehnte zu erreichen sucht? Die Ge 
schichte lehrt uns, daß ganze Nationen mit Erfolg getan haben, was 
wir diesen Forstmann tun sehen“ 2 ). Das Mittel, das sie angewendet 
haben, war der Zolltarif. 
Indem er sich auf diesen Gesichtspunkt stellt, schlägt er seinen 
Gegnern ihre stärksten Waffen aus der Hand. Alles, was man ihm 
vorwerfen kann, ist, daß die Fabriken ihre volle Wirkung nur dann 
ausüben, wenn sie schon ihre Existenzberechtigung in der natürlichen 
Entwicklung der Nation gefunden haben, wenn sie zu ihrer Errich 
tung keine allzu schweren Opfer verlangen, — mit einem Wort, 
wenn der Platz, auf dem der Förster seinen Samen pflanzen will, 
bereit ist, ihn zu empfangen. 
Was vorausgeht, läßt schon vermuten, daß die LisPsche Auf 
lassung vom Schutzzoll ihre eigenartigen Züge aufweist. Er ist nicht 
ein Universalmittel, das man gleichmäßig auf alle Länder, auf alle 
Epochen und auf alle Erzeugnisse anwenden kann. Er ist ein be 
sonderes Verfahren, das seine Berechtigung nur unter ganz bestimmten 
Umständen und unter gewissen bestimmten Bedingungen hat. Im 
folgenden geben wir die Hauptzüge dieses Schutzzollsystems wieder, 
wie er selbst sie definiert hat: 
1. Das System des Schutzzolls ist nur in einem einzigen Fall 
berechtigt: wenn sein Zweck die industrielle Erziehung einer 
_ b Vgl. die Kap. XVII bis XXV, in denen er die Manufaktnrkraft in ihren 
Beziehungen mit einer jeden der großen industriellen Kräfte eines Landes untersucht. 
b Nat. Syst. S. 174, Cotta. Ausg. 1841.
	        
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