Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites  Buch.  Die  Gegner.

l :

Herrschaft  des  Menschen  über  sich  selbst 1 ).  Was  wirft  er  aber  nun
dem  Eigentum  vor?  Einfach  das  Eecht,  das  es  seinem  Besitzer  verleiht. ­
  ein  Einkommen  ohne  Arbeit  zu  erheben.  Es  ist  nicht
das  Eigentum  an  und  für  sich,  sondern  das  „Herrenrecht“  2 )  der  Besitzenden, ­
  das  Pboudhon  —  ebenso  wie  Owen,  die  englischen  Sozialisten ­
  und  die  Saint-Simonisten  —  verdammt,  dieses  Heimfallsrecht,
das  je  nach  den  Umständen  und  dem  Gegenstand  den  Namen  Rente,
Pacht,  Miete,  Geldzins,  Profit,  Agio,  Diskont,  Kommission,  Privilegium,
Monopol,  Bonus,  Sinekure,  Bestechung  usw.  annimmt 3 ).
Denn  zusammen  mit  allen  Sozialisten,  die  ihm  vorausgegangen
sind,  betrachtet  auch  Proudhon  die  Arbeit  allein  als  produktiv 4 ).
Weder  der  Boden,  noch  die  Kapitalien  sind  ohne  Arbeit  produktiv.
Daraus  ergiebt  sich,  daß  „der  Eigentümer,  der  eine  Steuer  auf  Grund
der  Dienstleistungen  seines  Instrumentes,  der  Produktivkraft  seines
Bodens  verlangt,  eine  völlig  falsche  Tatsache  annimmt,  nämlich,  daß
die  Kapitalien  selbst  irgend  etwas  hervorbringen;  und,  wenn  er  sich
dieses  eingebildete  Erzeugnis  bezahlen  läßt,  so  erhält  er  tatsächlich
etwas  für  nichts“  B ).

’)  Contradictions,  Bd.  I,  S.  219—221.
2 )  „Droit  d’aubaine“,  jus  albinagii,  Fremdenrecht;  Heimfallsrecht  am  Eigentum
Fremder,  das  dem  Herrn  zustand  (Anm.  d.  Übers.).
3 )  Eesume  de  la  question  sociale,  S.  29.  Der  gleiche  Gedanke  wird
häufig  auch  an  anderen  Stellen  von  ihm  ausgedrückt:  „Auf  Grund  der  Arbeitsteilung
waren  die  individuellen  Besitztümer  nur  mehr  wie  die  Maschen  eines  Verkehrsnetzes.
Ein  jeder  Besitzer  fand  sieh,  infolge  der  allgemeinen  Solidarität  in  eine  Art  Durchgangszoll-Einnehmer ­
  verwandelt,  der  die  Tür  einer  Schleuse  zu  hüten  hatte,  und  der
wie  früher  der  feudale  Grundherr  von  jedem  im  Umlauf  befindlichen  Erzeugnis  eine
Transitabgabe  erhob.  ...  So  geschah  es,  daß  das  Eigentum  zum  Diebstahl  wurde“
(Banque  d’Echange,  S.  166).  Hervorzuheben  ist,  daß  Pboudhon  nicht  der  Ansicht
war,  Zinsen  seieii  stets  unberechtigt.  In  der  Vergangenheit  (er  erklärt  das  besonders
in  seiner  Auseinandersetzung  mit  Bastiat)  waren  die  Zinsen  berechtigt.  Nur  glaubt
er,  für  die  Zukunft  das  Mittel  gefunden  zu  haben,  sie  unnötig  zu  machen.
4 )  Man  darf  diese  These,  was  fast  stets  geschieht,  nicht  mit  der  von  Marx  zusammen ­
  werfen,  für  den  jeder  Wert  aus  der  Arbeit  stammt.  Diese  Idee  gibt  Pboudhon
nicht  zu.  Der  Wert  muß,  nach  ihm,  gerade  „gebildet“  (oonstituee)  werden,  d.  h.  in
der  Weise  geregelt,  um  mit  der  Arbeitsmenge  übereinzustimmen.
Er  glaubt  aber  nicht,  daß  das  schon  in  der  heutigen  Gesellschaft  der  Fall  sei.  Marx
wirft  ihm  nun  gerade  in  seiner  Schrift:  M  isere  de  la  Philosophie  vor,  das  nicht
zu  glauben.  Phoudhon  gibt  nur  zu,  —  wie  Rodbbrtus  —  daß  die  Erzeugnisse
(nicht  der  Wert  der  Erzeugnisse)  ausschließlich  auf  der  Arbeit  beruhen.  Vgl.  oben
(S.  244/245).
5 )  Propriete,  ler  Memoire,  S.  131—132.  In  der  Stelle,  die  wir  anführen,
setzt  Phoudhon  allerdings  noch  dazu,  daß  die  Arbeit  ohne  Kapital  und  ohne  Grundbesitz ­
  unproduktiv  sein  würde.  Er  vergißt  aber  diese  Einschränkung  sogleich  wieder
in  den  Schlüssen,  die  er  aus  dem  vorhergehenden  zieht  und  vergißt  sie  noch  mehr
in  seinem  Projekt  einer  Tauschbank,  wo  man  lesen  kann:  „Die  Prinzipien  dieser
Gesellschaften  sind;  daß  dem  Menschen  alle  Eohstoffe  umsonst  von  der  Natur  geliefert
            
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