Full text: Der Wald und seine Arbeiter

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Bezirk, 
für welchen der Tarif 
Geltung hat 
Entschädigung 
für Wege 
Entschädigung 
für Werkzeug 
Entschädigung 
bei unverschuldetem 
Aussetzen 
Klosterreviere im Reg.- 
BezirkHannover und 
Hildesheim 
Bei Tagelohnarbeit: 
bei mehr als 1 Std. 
Weg pro Tag wird 
die Arbeitszeit um 
den überschießenden 
Teil gekürzt. Bei 
Akkord bei mehr als 
6 km Weg pro Tag 
in Höhe des Stun 
denlohnes. 
2% des Lohnes 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
Bezirk Griesbach in 
Bayern 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
Förstereien Dianen- 
berg, Rüden und 
Boggusch im Reg.- 
BezirkMarienworder 
in Westpreußen 
KeineBestimmungen 
im Tarif 
I rm Keilholz, Weiß 
buchenknüppel, zur 
Taxe für jede Säge. 
Die Taxe beträgt 
18 Mk. 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
- Holz- und Deputatlieferung sowie Urlaubsgewährung. 
Eine für die Forstarbeiter -außerordentlich wichtige Frage ist die der Holz 
lieferung. In vielen Revieren war es bisher in dem Belieben der Oberförster 
gestellt, den Arbeitern Holz zu liefern. Arbeiter, die dem Oberförster nicht 
angenehm waren, wurden von der Belieferung ausgeschlossen. 
In vielen Bezirken bezogen die Waldarbeiter ihren Bedarf an Holz zum 
Taxpreis oder einem geringen Aufschlag zu demselben. In einzelnen Revieren 
wurde eine gewisse Menge als Deputat gewährt. Auch sonstige Bergünsti- 
gimgen, wie „Feierabendholz" und „Feierabendwelle",' sowie die unentgeltliche 
Mitnahme von Lese- und Abfällholz sind hier und da vorhanden. An diesen 
Dingen ist im allgemeinen nicht viel geändert. Rur sind in den verschiedenen 
Tarifen bestimmte Sätze festgelegt worden. 
Rach unserer Meinung gehören eigentlich solche Vergünstigungen, wobei 
sehr oft der eine Arbeiter gegen den andern ausgespielt werden kann' und die 
noch aus dem. früheren patriarchalischen Verhältnis stammen, nicht in die 
jetzige Zeit, wo durch Tarifverträge das Arbeitsvevhältnis geregelt wird. Wenn 
die Forstarbeiter einen auskömmlichen Lohn erhalten, dann werden sie auch 
ihr Holz kaufen und bezahlen können. 
Deputatlöhne, wie in den meisten landwirtschaftlichen Betrieben, kommen 
im allgemeinen nicht vor. Rur in einzelnen Füllen sind solche noch zu ver 
zeichnen. Auch kommen hierbei lediglich gemischte Betriebe für diese Art der 
Entlohnung in Frage. 
Ueber die Gewährung von Wohnungen, Lanh, Weide oder Wiesenland ist 
nur in drei Tarifen etwas enthalten. Die Forstarbeiter haben in vielen Be 
zirken den Wunsch, daß sie bei Neuverpachtungen von den Forstverwaltungen 
berücksichtigt werden. Sehr oft gingen uns in letzter Zeit diesbezügliche Wünsche 
von den Kollegen zu. 
Sie beschweren sich in ihreü Briefen über die Zurücksetzung. Die Ober 
förster berücksichtigen meistens die Wünsche der Arbeiter nicht. Eine Beschwerde, 
die uns in den letzten Tagen zuging, sei hier angeführt: 
In der Obersörsterei Thale am Harz ist Wiesen- und Weideland seit Jahren 
verpachtet. Im Jahre 1918 war die Pachtzeit abgelaufen. Die Frist wurde
	        
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