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Bezirk,
für welchen der Tarif
Geltung hat
Entschädigung
für Wege
Entschädigung
für Werkzeug
Entschädigung
bei unverschuldetem
Aussetzen
Klosterreviere im Reg.-
BezirkHannover und
Hildesheim
Bei Tagelohnarbeit:
bei mehr als 1 Std.
Weg pro Tag wird
die Arbeitszeit um
den überschießenden
Teil gekürzt. Bei
Akkord bei mehr als
6 km Weg pro Tag
in Höhe des Stun
denlohnes.
2% des Lohnes
Keine Bestimmungen
im Tarif
Bezirk Griesbach in
Bayern
Keine Bestimmungen
im Tarif
Keine Bestimmungen
im Tarif
Keine Bestimmungen
im Tarif
Förstereien Dianen-
berg, Rüden und
Boggusch im Reg.-
BezirkMarienworder
in Westpreußen
KeineBestimmungen
im Tarif
I rm Keilholz, Weiß
buchenknüppel, zur
Taxe für jede Säge.
Die Taxe beträgt
18 Mk.
Keine Bestimmungen
im Tarif
- Holz- und Deputatlieferung sowie Urlaubsgewährung.
Eine für die Forstarbeiter -außerordentlich wichtige Frage ist die der Holz
lieferung. In vielen Revieren war es bisher in dem Belieben der Oberförster
gestellt, den Arbeitern Holz zu liefern. Arbeiter, die dem Oberförster nicht
angenehm waren, wurden von der Belieferung ausgeschlossen.
In vielen Bezirken bezogen die Waldarbeiter ihren Bedarf an Holz zum
Taxpreis oder einem geringen Aufschlag zu demselben. In einzelnen Revieren
wurde eine gewisse Menge als Deputat gewährt. Auch sonstige Bergünsti-
gimgen, wie „Feierabendholz" und „Feierabendwelle",' sowie die unentgeltliche
Mitnahme von Lese- und Abfällholz sind hier und da vorhanden. An diesen
Dingen ist im allgemeinen nicht viel geändert. Rur sind in den verschiedenen
Tarifen bestimmte Sätze festgelegt worden.
Rach unserer Meinung gehören eigentlich solche Vergünstigungen, wobei
sehr oft der eine Arbeiter gegen den andern ausgespielt werden kann' und die
noch aus dem. früheren patriarchalischen Verhältnis stammen, nicht in die
jetzige Zeit, wo durch Tarifverträge das Arbeitsvevhältnis geregelt wird. Wenn
die Forstarbeiter einen auskömmlichen Lohn erhalten, dann werden sie auch
ihr Holz kaufen und bezahlen können.
Deputatlöhne, wie in den meisten landwirtschaftlichen Betrieben, kommen
im allgemeinen nicht vor. Rur in einzelnen Füllen sind solche noch zu ver
zeichnen. Auch kommen hierbei lediglich gemischte Betriebe für diese Art der
Entlohnung in Frage.
Ueber die Gewährung von Wohnungen, Lanh, Weide oder Wiesenland ist
nur in drei Tarifen etwas enthalten. Die Forstarbeiter haben in vielen Be
zirken den Wunsch, daß sie bei Neuverpachtungen von den Forstverwaltungen
berücksichtigt werden. Sehr oft gingen uns in letzter Zeit diesbezügliche Wünsche
von den Kollegen zu.
Sie beschweren sich in ihreü Briefen über die Zurücksetzung. Die Ober
förster berücksichtigen meistens die Wünsche der Arbeiter nicht. Eine Beschwerde,
die uns in den letzten Tagen zuging, sei hier angeführt:
In der Obersörsterei Thale am Harz ist Wiesen- und Weideland seit Jahren
verpachtet. Im Jahre 1918 war die Pachtzeit abgelaufen. Die Frist wurde