Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  I.  Die  historische  Schule  und  der  Streit  über  die  Methoden.  437

die  Nationalökonomie  einzig  , v eine  Lehre  von  den  ökonomischen  Entwicklungsgesetzen ­
  der  Völker“  sein x ).
Etwas  später  ging  Hildebrand  in  der  programmatischen  Einführung ­
  der  neuen  im  Jahre  1863  von  ihm  gegründeten  Zeitschrift
„Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik“  noch
viel  weiter.  Er  bestreitet  sogar  die  Existenz  der  wirtschaftlichen'
Naturgesetze,  so  wie  die  Klassiker  sie  aufgefaßt  hatten  und  macht
Koscher  einen  Vorwurf  daraus,  ihre  Existenz  zugegeben  zu  haben 2 ).
Bei  dieser  gewagten  Behauptung  scheint  aber  Hxldebrand  nicht
bemerkt  zu  haben,  daß  er  damit  die  ganze  Grundlage  jeder  Wirtschaftswissenschaft ­
  vernichtete  und  so  diesen  „Entwicklungsgesetzen“
jede  rationelle  Stütze  entzog,  denselben  Gesetzen,  die  von  nun  an
nach  seiner  Ansicht  das  Wesen  der  Wissenschaft  bilden  sollten.
Übrigens  hatten  die  absoluten  Behauptungen  Hildebrand’s  ebensowenig ­
  Einfluß  auf  die  wirtschaftliche  Theorie,  wie  der  Eklektizismus
Boschee’s.  Abgesehen  von  einer  kurzen  Darlegung  eines  allgemeinen
Schemas  der  wirtschaftlichen  Geschichte  der  Völker,  in  der  er  drei
verschiedene  Stufen  unterscheidet:  die  der  Naturalwirtschaft,  der
Geldwirtschaft  und  der  Kreditwirtschaft,  begnügt  er  sich  damit,
fragmentarische  Aufsätze  über  Sonderfragen  der  Statistik  und  der
Geschichte  zu  veröffentlichen.  Und  in  der  Kegel  nimmt  er  die
klassischen  Theorien  über  die  Gütererzengung  und  -Verteilung  als
feststehende  Wahrheiten  an.
Hildebrand  hatte  1848  versprochen,  seinem  rein  kritischen  Werke
eine  Fortsetzung  folgen  zu  lassen,  in  der  die  Hauptpunkte  der  neuen
*)  ln  der  Einleitung,  S.  V,  erklärt  er,  daß  der  Zweck  seines  Werkes  darin  bestehe; ­
  „auf  dem  Gebiete  der  Nationalökonomie  einer  gründlichen  historischen  Richtung
und  Methode  Bahn  zu  brechen  und  diese  Wissenschaft  zu  einer  Lehre
von  den  ökonomischen  Entwicklungsgesetzen  der  Völker  umzugestalten“. ­

2 )  Roscher  hatte  sogar  gesagt,  daß  sie  einen  mathematischen  Charakter  zeigten.
(System  d.  V  o  1  k  s  w.  Bd.  I,  §  77.)  Dagegen  drückt  sich  Hildbbrand  in  einer
charakteristischen  Stelle  in  seinem  Aufsatz  über  die  gegenwärtige  Aufgabe
der  Wissenschaft  der  Nationalökonomie  (Jahrbücher  für  Nationalökonomie ­
  und  Statistik,  1863,  Bd.  I,  S.  145)  wie  folgt  aus:  „Die  Nationalökonomie ­
  hat  es  deshalb  nicht  wie  die  Physiologie  des  tierischen  Organismus  oder
andere  Zweige  der  Naturwissenschaft  mit  Naturgesetzen  zu  tun,  sie  hat  nicht  in  der
Mannigfaltigkeit  der  ökonomischen  Erscheinungen  nach  unwandelbaren,  überall  gleichbleibenden
  Gesetzen  zu  forschen,  sondern  sie  hat  in  dem  Wechsel  der  nationalökonomischen ­
  Erfahrungen  den  Fortschritt,  in  dem  wirtschaftlichen  Leben  der
Menschheit  die  Vervollkommnung  der  menschlichen  Gattung  naohzuweisen.  Ihre
Aufgabe  ist  es,  den  nationalökonomischen  Entwicklungsgang  sowohl  der  einzelnen
Völker,  als  auch  der  gesamten  Menschheit  von  Stufe  zu  Stufe  zu  erforschen  und  auf
diesem  Wege  die  Fundamente  und  den  Bau  der  gegenwärtigen  wirtschaftlichen
Kultur,  sowie  die  Aufgaben  zu  erkennen,  deren  Lösung  der  Arbeit  der  lebenden
Generation  Vorbehalten  ist.“
            
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