Kapitel I. Die Physiokraten.
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Logik ihrer Doktrinen erklären. Es ist nämlich zuerst darauf hin
zuweisen, daß die Physiokraten der Arbeit nicht die hohe Stellung
zusprechen konnten, die wir ihr heute beilegen, da für sie die Arbeit
keineswegs Güter schuf, — und, was wohl zu beachten ist, die Arbeit
des Landarbeiters ebensowenig, wie die des Industriearbeiters; wenn
sie die erste produktiv nannten, so lag das daran, weil die Natur
mitarbeitete, denn nur diese, aber nicht der Arbeiter, schafft Güter*).
Weiterhin kann man diese Auffassung aus dem Milieu heraus,
in dem sie lebten, erklären. Da sie seit den Feudalzeiten nur Ge
meinwesen kannten, die von müßigen Großgrundbesitzern regiert und
sowohl wirtschaftlich, wie politisch geleitet wurden, erlagen sie in
bezug auf die Notwendigkeit des Großgrundbesitzes derselben Illusion,
in der Aristoteles hinsichtlich der Notwendigkeit der Sklaverei be
fangen war 2 ).
Wenn jedoch die Physiokraten die Angriffe nicht voraussahen,
He später auf das Grundeigentum niederhageln sollten, so haben sie,
besonders der Abbe Baudeau, doch nicht unterlassen, es zu erklären
Un d zu rechtfertigen. Die von ihnen vorgebrachten Begründungen
müssen um so eher erwähnt werden, als die konservativen National-
bkonomen während hundert Jahren nicht müde geworden sind, sich
ihrer zu bedienen.
Die ihnen am stärksten erscheinende Begründung, wenigstens
führen sie sie am öftersten an, besteht darin, daß der Besitzer oder seine
bevollmächtigten das Land urbar gemacht haben. Folglich verdankt
selbst die produktive Klasse nur ihnen, daß sie das Produktionsmittel
i 11 Händen hat. Sie sind es, die stets und noch immer das, was die
Physiokraten die grundlegenden Vorschüsse (avances foncieres)
Jümnen, leisten, d. h. die Ausgaben für Rodung, Einfriedigung, Ge-
bäude usw. 8 ). Der Großgrundbesitzer erscheint ihnen daher keines-
. } Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Physiokraten niemals von land-
k e i n Scna hlichen Arbeitern sprechen: Man könnte fast meinen, daß es zu ihrer Zeit
gegeben habe! Ihre Fürsorge für die Landwirte erstreckt sich nicht tiefer,
als
Wenn
au f die Kategorie der Pächter und Halbscheidpächter.
Sv«t aicht ohne Übertreibung, ihre Lehre als
bezeichnen können.
ein
Deshalb hat Weulbessb,
„durchaus kapitalistisches
u 2 ) nEbensogut, wie man sie die Klasse der Besitzenden nennt, kann man s,e
p' ch Eiasse der Adligen nennen, denn in diesem Sinn ist der Adel anstatt eine
Chimäre zu sein, wie man manchmal sagt, eine den zivilisierten Reichen sehr nutz
lc e Wirklichkeit“ (Baudeau, S. 670). ... .
k S ) »An dritter Stelle (auch wenn sie meistens an die erste gesteht werden)
kommen die Großgrundbesitzer, die- den Boden rodeten, Gebäude e ™ ch, f“-
«anzungen anlegten und Einfriedigungen auf ihre.Kosten machten, oder aber die
Ausgaben zurttckerstatteten, indem sie schon fertig ausgerüstete Erbliegenschaften
^kauften . . . D iese Rente gehört uns, werden sie sagen, aus Gründen der Ge-
®ohtigkeit und Weisheit,
gehört uns, werden sie sagen,
da wir für den Boden Ausgaben
für Unterhaltsmittel