Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  I.  Die  Physiokraten.

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zieht  das  Wasser  in  Eimern  aus  dem  Brunnen.  Die  besitzende  Klasse
erhält  es  aus  ihren  Händen,  ohne  etwas  dafür  zu  geben,  da  sie  es
War,  die  den  Brunnen  gegraben  hat.  Die  sterile  Klasse  hält  sich  in
respektvoller  Entfernung  und  muß  das  Wasser  des  Brunnens  mit  ihrer
Arbeit  bezahlen.
Nur  liegt  hierin  ein  Widerspruch,  den  die  Physiokraten  nicht
bemerkt  zu  haben  scheinen.  Wenn  das  Einkommen  des  Besitzers
nur  ein  Entgelt  für  seine  Vorausgabe,  seine  Kosten  vorstellt,  dann
ist  es  kein  Geschenk  der  Natur!  und  der  Reinertrag  löst  sich  in
nichts  auf,  da  er  ja,  auf  Grund  der  Definition  selbst,  nur  das  ist,
Was  von  dem  Bruttoertrag  nach  Rückzahlung  der  Kosten  übrig  bleibt,
nämlich  der  Überschuß  über  die  Produktionskosten.  Bei  dieser  Erklärung ­
  aber  bleibt  kein  Überschuß.  Folglich  beziehen  die  Grundbesitzer ­
  ihr  Einkommen  nur  als  Kapitalisten  und  nicht  als  Vertreter
Lottes!
Wenn  die  Grundvorschüsse  den  Rechtsgrund  des  Besitzes  bilden,
S °H  man  da  glauben,  daß  sie  nicht  auch  sein  Maß  und  seine  Grenze
bestimmen  und  daß  das  Einkommen  aus  Grundbesitz  keinen  notwendigen ­
  Zusammenhang  mit  ihnen  hat?
Oder  soll  man  das  Einkommen  der  besitzenden  Klasse  in  zwei
j-Gle  zerlegen:  einen  nicht  verfügbaren,  der  für  sie  in  der  Tat  nur
die  Wiedererstattung  ihrer  Vorschüsse  ist,  ebenso  wie  das  Einkommen
der  Pächter,  und  einen  anderen,  der  als  Überschuß  nun  den  Reinertrag ­
  ausmacht?  Wie  können  sie  aber  dann  die  Aneignung  dieses
Reinertrages  rechtfertigen  ?
Sehr  einfach!  Schon  bringen  sie  ein  anderes  Argument;  das  der
0 zia  1  en  Nützlichkeit:  die  landwirtschaftliche  Erschließung  des
odens  würde  aufhören,  behaupten  sie,  und  die  einzige  Quelle  aller
ater  versiegen,  wenn  man  demjenigen,  der  den  Boden  urbar  gemacht
la t,  das  Recht  absprechen  wollte,  die  Früchte  seines  Fleißes  zu  ernten  r ).
Es  ist  kaum  nötig,  auf  den  Widerspruch  zwischen  diesem  und
em  vorigen  Beweisgrund  hinzuweisen.  Soeben  sagten  sie,  der  Boden
m uß  Eigentum  sein,  weil  er  urbar  gemacht  worden  ist.  Jetzt
Sa gen  gie ;  der  Boden  muß  Eigentum  sein,  weil  er  sonst  nicht
rt  bär  gemacht  würde.  Dort  wird  die  Arbeit  als  grundlegende
1  Sache  der  Produktion,  hier  als  ihr  Endzweck  angenommen.
,  W  eiterhin  sagen  die  Physiokraten,  daß  das  Eigentum  an  Grunde
 sitz  sich  ganz  einfach  aus  dem,  was  sie  persönliches  Eigentum
rtnen,  als  notwendige  Folge  ergibt,  d.  h.  aus  dem  Rechte  eines  jeden
j[ a  .  ^  »Ohne  die  Sicherheit  des  Besitzes  würde  das  Land  öde  liegen“  {Qüesnay,
^icht”' 6 )  ”Ah es  wäre  verloren,  wenn  das  Eigentumsrecht  auf  die  Erzeugnisse
jede  rf.  uso  s ' e her  gestellt  wäre,  wie  das  auf  den  Grund  und  Boden,  wie  das,  das
mzelperson  auf  sich  selbst  hat“  (Düpont  I,  S.  26).
            
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