Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
Der soziale Katholizismus erklärt sich gegen den ersten Artikel des 
sozialistischen Programms, in dem gesagt wird: „daß die Emanzipation 
der Arbeiter nur das Werk der Arbeiter selbst sein kann.“ Sie wird 
mit der Hilfe der Arbeitgeber und aller anderen sozialen Klassen ge 
schehen. Zu ihnen sind auch die berufslosen Klassen, wie die Grund 
besitzer, die Rentiers, und sogar die Verbraucher zu rechnen 1 ). Sie alle 
zusammen müssen es lernen, die Verantwortlichkeit, die ihnen ihre ver 
schiedene Stellung auferlegt, und die besonderen Pflichten zu erkennen, 
die ihnen daraus erwachsen, nämlich, ebenso wie der Haushalter im Gleich 
nis, „mit den Gaben, die ihm der Meister anvertraut hat, zu wuchern.“ 
Die zum größten Teil aus Katholiken gebildeten christlichen 
Gewerkvereine Deutschlands fangen an, zu großer Bedeutung zu 
gelangen und manchmal sogar den roten sozialistischen Gewerkschaften 
die Wage zu halten. Sie legen Gewicht auf eine Einigung zwischen 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, protestieren aber trotzdem energisch 
gegen jede Verwechslung mit den „Gelben“, d. h., sie erklären sich 
ebenso unabhängig von den Arbeitgebern wie von den Sozialisten. 
Die Einmischung des Staates wird am Anfang nötig sein, um 
die berufsmäßige Organisation aufzubauen; sobald sie aber einmal 
fertig dastehen wird, wird sie nach und nach, wie wir gesehen haben, 
die Macht der gesetzgebenden Gewalt und der Verwaltungspolizei 
an sich ziehen, wenigstens im Bereich der Arbeitergesetzgebung, und 
besonders in bezug auf den Hauptpunkt, nämlich die Festsetzung des 
Lohnes 2 ) und alles was davon abhängt, wie die Organisation der 
Altersversorgung. Die gesetzgebende Macht wird aber reichlichen 
Stoff zur Betätigung außerhalb der beruflichen Interessen finden, wie 
besonders in der Regelung der Eigentumsrechte, dem Wucherverbot, 
dem Schutz der Landwirtschaft usw. 3 ). 
l ) La Ligue Sociale d’acheteurs, in Paris im Jahre 1900 gegründet, 
beruht auf sozial-katholischer Grundlage. 
*) „Über ihrem freien Willen (dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in 
dem Arbeitsvertrag) steht ein höheres und älteres Gesetz natürlicher Gerechtigkeit, 
daß nämlich der Lohn nicht ungenügend sein darf, um einen ruhigen und ehrlichen 
Arbeiter bestehen zu lassen . . . Aber in der Befürchtung, daß in diesem Falle 
und in anderen ähnlichen, wie z. B. mit Hinsicht auf den Arbeitstag die öffentliche 
Gewalt sich nicht zur richtigen Zeit einmischen möchte, und angesichts besonders 
der Mannigfaltigkeit der zeitlichen und örtlichen Umstände würde es vorzuziehen 
sein, daß im Prinzip die diesbezügliche Losung den Korporationen und Berufs 
verbänden Vorbehalten wird“ (Encyklika: „Kerum novarum“, auch: „Über die 
Lage der Arbeiter“ genannt, 1891). 
3 ) Die Katholisch-Sozialen sind gewöhnlich und in allen Ländern Schutzzöllner, 
weil sie glauben, daß „ihr korporatives Regime sich nicht ohne wirksamen Schutz 
gegen die ausländische Konkurrenz halten könne“, (Programme del’ffluvre 
des cercles ouvriers § 7) — und auch deshalb, weil sie in den landwirtschaft 
lichen Syndikaten die meisten Anhänger haben.
	        
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