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Viertes Buch. Die Abtrünnigen.
Der soziale Katholizismus erklärt sich gegen den ersten Artikel des
sozialistischen Programms, in dem gesagt wird: „daß die Emanzipation
der Arbeiter nur das Werk der Arbeiter selbst sein kann.“ Sie wird
mit der Hilfe der Arbeitgeber und aller anderen sozialen Klassen ge
schehen. Zu ihnen sind auch die berufslosen Klassen, wie die Grund
besitzer, die Rentiers, und sogar die Verbraucher zu rechnen 1 ). Sie alle
zusammen müssen es lernen, die Verantwortlichkeit, die ihnen ihre ver
schiedene Stellung auferlegt, und die besonderen Pflichten zu erkennen,
die ihnen daraus erwachsen, nämlich, ebenso wie der Haushalter im Gleich
nis, „mit den Gaben, die ihm der Meister anvertraut hat, zu wuchern.“
Die zum größten Teil aus Katholiken gebildeten christlichen
Gewerkvereine Deutschlands fangen an, zu großer Bedeutung zu
gelangen und manchmal sogar den roten sozialistischen Gewerkschaften
die Wage zu halten. Sie legen Gewicht auf eine Einigung zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, protestieren aber trotzdem energisch
gegen jede Verwechslung mit den „Gelben“, d. h., sie erklären sich
ebenso unabhängig von den Arbeitgebern wie von den Sozialisten.
Die Einmischung des Staates wird am Anfang nötig sein, um
die berufsmäßige Organisation aufzubauen; sobald sie aber einmal
fertig dastehen wird, wird sie nach und nach, wie wir gesehen haben,
die Macht der gesetzgebenden Gewalt und der Verwaltungspolizei
an sich ziehen, wenigstens im Bereich der Arbeitergesetzgebung, und
besonders in bezug auf den Hauptpunkt, nämlich die Festsetzung des
Lohnes 2 ) und alles was davon abhängt, wie die Organisation der
Altersversorgung. Die gesetzgebende Macht wird aber reichlichen
Stoff zur Betätigung außerhalb der beruflichen Interessen finden, wie
besonders in der Regelung der Eigentumsrechte, dem Wucherverbot,
dem Schutz der Landwirtschaft usw. 3 ).
l ) La Ligue Sociale d’acheteurs, in Paris im Jahre 1900 gegründet,
beruht auf sozial-katholischer Grundlage.
*) „Über ihrem freien Willen (dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in
dem Arbeitsvertrag) steht ein höheres und älteres Gesetz natürlicher Gerechtigkeit,
daß nämlich der Lohn nicht ungenügend sein darf, um einen ruhigen und ehrlichen
Arbeiter bestehen zu lassen . . . Aber in der Befürchtung, daß in diesem Falle
und in anderen ähnlichen, wie z. B. mit Hinsicht auf den Arbeitstag die öffentliche
Gewalt sich nicht zur richtigen Zeit einmischen möchte, und angesichts besonders
der Mannigfaltigkeit der zeitlichen und örtlichen Umstände würde es vorzuziehen
sein, daß im Prinzip die diesbezügliche Losung den Korporationen und Berufs
verbänden Vorbehalten wird“ (Encyklika: „Kerum novarum“, auch: „Über die
Lage der Arbeiter“ genannt, 1891).
3 ) Die Katholisch-Sozialen sind gewöhnlich und in allen Ländern Schutzzöllner,
weil sie glauben, daß „ihr korporatives Regime sich nicht ohne wirksamen Schutz
gegen die ausländische Konkurrenz halten könne“, (Programme del’ffluvre
des cercles ouvriers § 7) — und auch deshalb, weil sie in den landwirtschaft
lichen Syndikaten die meisten Anhänger haben.