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heraus, wie ebenso der Ruf einer Firma, eines Kaufladens, die Praxis
eines Advokaten, eines Arztes, Das befestigte Verhältnis zu einem
Kundenkreis erweist sich als ein wirtschaftliches Gut. welches Kapitals-
wert erlangt hat. .
Die Güter sind aber in zwei Kategorien zu scheiden: a) die freien,
b) die wirtschaftlichen Güter. Allgemein als brauchbar anerkannte
und verwendete Gegenstände, die im Ueberflusse vorhanden und einem
Jeden ohne Mühe zugänglich sind, beanspruchen keine besondere mensch-
liche Fürsorge und werden damit nicht Gegenstand wirtschaftlicher
Aufmerksamkeit, Sie haben damit nicht den Charakter wirtschaftlicher
Güter, und man nennt sie deshab freie Güter. Solch ein freies Gut ist
die uns umgebende Atmosphäre, die im höchsten Maße brauchbar, ja
für uns unentbehrlich ist, die uns aber beständig umgiebt und keine wirt-
schaftliche Fürsorge in Anspruch nimmt. Das Wasser einer Quelle,
die mehr spendet, als die Umwohner gebrauchen, wird als freies Gut
zu bezeichnen sein, wenn Jeder beliebig davon Gebrauch machen kann.
Wenn aber die Quelle von dem Grundbesitzer unter Verschluß gelegt,
wenn sie in Röhren gefaßt und nach der Stadt geleitet wird, so wird
das Wasser zu einem wirtschaftlichen Gute. Die Benutzung ist nicht
Jedem gestattet, es ist Arbeit darauf verwendet. Die Quelle hat damit
eine andere wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Solange der Grund und
Boden in einem Lande nicht völlig occupiert ist, sondern noch ausge-
dehnte, fruchtbare Flächen unbenutzt daliegen, sind dieselben freies Gut.
Sobald die Bevölkerung zugenommen hat, der Staat oder Private die
Hand darauf gelegt und sie der beliebigen Occupation entzogen haben,
erhalten sie den Charakter eines wirtschaftlichen Gutes. Solange
Steine in Ueberfülle auf dem Lande zu finden sind, und Jeder sie
sich zum Bau, zur Pflasterung etc. unbehindert auflesen kann, sind
sie freie Güter, Sobald dagegen die Grundbesitzer sie allein für sich
in Anspruch nehmen, oder wenn sie bereits auf Haufen zusammen ge-
tragen oder gar in die Nähe der Städte gefahren sind, sind sie wirt-
schaftliche Güter. Und je mehr die Kultur fortschreitet, je enger sich
die Bevölkerung zusammendrängt, um so mehr Güter werden aus
„freien“ „wirtschaftliche“. Dabei sind, wie ausgeführt, jene drei Mo-
mente bestimmend: die Beschränktheit des Vorrates, die Ausschließung
der freien Verfügung über das Gut, wie sie mit unseren Besitzverhält-
na verbunden zu sein pflegt, schließlich die Aufwendung von Arbeit
arauf.
8 6.
‘b) Der Wert.
Karl Marx, Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprozeß des Kapitals.
2. Aufl, Hamb. 1872.
Lindwurm, Der Wert. Hildebrands Jahrbücher IV. 1865.
v. Böhm-Bawerk, Grundzüge der Theorie des wirtschaftlichen Güterwerts
VIIT, N. F. der Jahrb. f. Nationalökonomie, 1886.
Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Wien 1871.
W. v. Hermann, Staatswirtschaftl. Untersuchungen, 2. Aufl. München 1874.
v. Wieser, Der natürliche Wert. Wien 1889.
U Die Bedeutung der Lehre vom Grenznutzen. Jahrb, £. Nat. 1891,
‚3. F,
Lexis, Art. Grenznutzen im Supplementband I d. H.-W.-B.
Die Bedeutung eines Gutes für menschliche Zwecke ist sein
Wert, der aber nur durch Vergleichung mit anderen Gütern zum
Freies Gut.
Wert.