Kapitel III. Die Solidaristen.
675
Vorausgeschickt muß werden, daß diese Theorie keineswegs
die Ausdehnung oder Übertragung der natürlichen Solidarität
auf die moralische oder soziale Ordnung ist. Im Gegenteil! Sie
bemüht sich, ihre Unebenheiten zu glätten und sie zu verbessern.
Sie geht von der Tatsache aus, daß die natürliche Solidarität unge
recht oder wenigstens „gerechtigkeitslos“ ist, weil nämlich die einen
durch sie unverdiente Vorteile genießen, während andere ebenso
unverdiente Nachteile erleiden. Daher muß die Gerechtigkeit da
zwischen treten, damit die vom Zufall Begünstigten den Benach
teiligten ihre Schuld erstatten. Die Gerechtigkeit muß den einen
das nehmen, was ihre blinde Schwester — das Glück — ihnen zu
viel gegeben hat, um es auf die anderen zu übertragen, denen es
rechtmäßig zukäme. Denn ebenso wie der Mensch für seine Zwecke
die Naturkräfte, gegen die er zu kämpfen hat, zu verwenden weiß,
so soll auch die Gerechtigkeit eine wohl überlegte Solidarität an
wenden, um die rohe Solidarität zu verbessern; an diesem Werke
wird sie wachsen, ja sich erneuern.
Die natürliche Solidarität lehrt uns also 1 ), daß infolge der Arbeits
teilung, der Erblichkeit, der tausend Ursachen, die wir eben zusammen
gefaßt haben, ein jeder Mensch denen, die vor ihm gelebt haben, wie
seinen Zeitgenossen den besten Teil dessen schuldet, was er besitzt
und sogar, was er ist. Wie Auguste Comte sagte: „Wir werden
geboren mit einer Last von Verpflichtungen aller Art gegenüber
der Gesellschaft“. Zahlreich sind die Texte der französischen Ver
fassungen, in denen sich das Wort „Schuld“ (dette) findet; es steht
schon in der Verfassung von 1793, wo von einer „heiligen Schuld“
(dette sacree) gesprochen wird, und zwar in bezug auf die Unter-
sttitzungspflicht. Aber dieses Wort hatte mehr die etwas unbestimmte
Bedeutung einer moralischen Verpflichtung, eines „Schuldigsein“ —
etwa in dem Sinn, wie man sagt: „Adel verpflichtet“ oder „Reichtum
Solidarismus, sowohl in Zeitschriften wie in Büchern. Wir erwähnen nur La Soli
darite sociale et ses nonyelles formales von d’Eichthal (1903), die Aus
sprache in der Academie des Sciences Morales et Politiques (Bericht —
Compte rendu — Jahrgang 1903), das Buch BoügliPs Le Solidarisme (1907) und
das von Flburant, La Solidarite (1907). Es gibt kein Schullehrbuch über die
Moral, das nicht ein Kapitel über diesen Gegenstand enthielte.
9 „Die Solidarität besteht als Tatsache, aber ihre Ergebnisse stimmen nicht
mit der Gerechtigkeit überein. Zur Verwirklichung der Gerechtigkeit muß der
Mensch die Gesetze der Solidarität beobachten: nachdem er sie festgelegt hat, muß
er sich ihrer bedienen, um ihre Wirkungen zugunsten der Gerechtigkeit zu
wandeln. . . . Solidaritätstatsache, Solidaritätspflicht! Verwechseln wir niemals eins
mit dem anderen, denn sie sind Gegensätze. Es war aber unumgänglich nötig, die
erste festzustellen, um die moralische Notwendigkeit der zweiten zu erkennen“.
(LkoN Bourgeois, Philosophie de la Solidarite, S. 13, 17.)
43*