Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel III. Die Solidaristen. 
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Vorausgeschickt muß werden, daß diese Theorie keineswegs 
die Ausdehnung oder Übertragung der natürlichen Solidarität 
auf die moralische oder soziale Ordnung ist. Im Gegenteil! Sie 
bemüht sich, ihre Unebenheiten zu glätten und sie zu verbessern. 
Sie geht von der Tatsache aus, daß die natürliche Solidarität unge 
recht oder wenigstens „gerechtigkeitslos“ ist, weil nämlich die einen 
durch sie unverdiente Vorteile genießen, während andere ebenso 
unverdiente Nachteile erleiden. Daher muß die Gerechtigkeit da 
zwischen treten, damit die vom Zufall Begünstigten den Benach 
teiligten ihre Schuld erstatten. Die Gerechtigkeit muß den einen 
das nehmen, was ihre blinde Schwester — das Glück — ihnen zu 
viel gegeben hat, um es auf die anderen zu übertragen, denen es 
rechtmäßig zukäme. Denn ebenso wie der Mensch für seine Zwecke 
die Naturkräfte, gegen die er zu kämpfen hat, zu verwenden weiß, 
so soll auch die Gerechtigkeit eine wohl überlegte Solidarität an 
wenden, um die rohe Solidarität zu verbessern; an diesem Werke 
wird sie wachsen, ja sich erneuern. 
Die natürliche Solidarität lehrt uns also 1 ), daß infolge der Arbeits 
teilung, der Erblichkeit, der tausend Ursachen, die wir eben zusammen 
gefaßt haben, ein jeder Mensch denen, die vor ihm gelebt haben, wie 
seinen Zeitgenossen den besten Teil dessen schuldet, was er besitzt 
und sogar, was er ist. Wie Auguste Comte sagte: „Wir werden 
geboren mit einer Last von Verpflichtungen aller Art gegenüber 
der Gesellschaft“. Zahlreich sind die Texte der französischen Ver 
fassungen, in denen sich das Wort „Schuld“ (dette) findet; es steht 
schon in der Verfassung von 1793, wo von einer „heiligen Schuld“ 
(dette sacree) gesprochen wird, und zwar in bezug auf die Unter- 
sttitzungspflicht. Aber dieses Wort hatte mehr die etwas unbestimmte 
Bedeutung einer moralischen Verpflichtung, eines „Schuldigsein“ — 
etwa in dem Sinn, wie man sagt: „Adel verpflichtet“ oder „Reichtum 
Solidarismus, sowohl in Zeitschriften wie in Büchern. Wir erwähnen nur La Soli 
darite sociale et ses nonyelles formales von d’Eichthal (1903), die Aus 
sprache in der Academie des Sciences Morales et Politiques (Bericht — 
Compte rendu — Jahrgang 1903), das Buch BoügliPs Le Solidarisme (1907) und 
das von Flburant, La Solidarite (1907). Es gibt kein Schullehrbuch über die 
Moral, das nicht ein Kapitel über diesen Gegenstand enthielte. 
9 „Die Solidarität besteht als Tatsache, aber ihre Ergebnisse stimmen nicht 
mit der Gerechtigkeit überein. Zur Verwirklichung der Gerechtigkeit muß der 
Mensch die Gesetze der Solidarität beobachten: nachdem er sie festgelegt hat, muß 
er sich ihrer bedienen, um ihre Wirkungen zugunsten der Gerechtigkeit zu 
wandeln. . . . Solidaritätstatsache, Solidaritätspflicht! Verwechseln wir niemals eins 
mit dem anderen, denn sie sind Gegensätze. Es war aber unumgänglich nötig, die 
erste festzustellen, um die moralische Notwendigkeit der zweiten zu erkennen“. 
(LkoN Bourgeois, Philosophie de la Solidarite, S. 13, 17.) 
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