Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit. 
Wie soll gezahlt -werden? — Durch freiwillige Beiträge zu den 
Werken der Solidarität oder durch obligatorische Beiträge, Steuern 
und sogar progressive Steuern, denn „es besteht eine Art Progression 
in dem Gewinn, den wir aus dem nationalen Werkgut ziehen, je nach 
dem wir über stärkere und mannigfaltigere Hilfsmittel verfügen“ *)• 
Daher nehmen die Steuern einen fast heiligen Charakter an, erscheinen 
sie doch als Tilgung der sozialen Schuld. 
Man kann in Wirklichkeit sagen, daß keine Übertreibung der 
staatlichen Macht darin liegt, jemanden zur Zahlung dessen zu 
zwingen, was er schuldig ist, „da die natürliche Funktion des Staates 
die des Hüters der Verträge ist“ * 2 3 * * * * ). 
Wieviel soll gezahlt werden? — Auch hier ist es recht schwierig, 
eine Ziffer festzusetzen. „Die zugrunde liegenden Hegeln“, sagt Bour 
geois, „werden diejenigen sein, die die Gesellschafter angenommen 
haben würden, wenn sie vorher frei gewesen wären und in gleicher Frei 
heit die Bedingungen ihres Übereinkommens hätten festlegen können.“ 
Mit anderen Worten, alles soll geregelt werden, als ob die Gesell 
schaft das Ergebnis einer ausdrücklichen Übereinkunft oder vielmehr 
„eines mit rückwirkender Kraft abgeschlossenen Vertrages“ wäre. — 
Wie soll man nun herausfinden, auf Grund welcher Bedingungen jedes 
Individuum seinen Beitritt erklärt haben würde? — Indem man die 
zu finden sucht, die es aufstellen würde, wenn der Vertrag jetzt von 
neuem abzuschließen wäre. 
Aber auch das Individuum weiß hierüber nichts, so daß wir 
keinen Schritt weiter gekommen sind! Indem man daher die Lösung 
dieses unlösbaren Problems aufgibt, begnügt man sich damit, einen 
Minimalanspruch für die Enterbten festzusetzen, nämlich die Ver 
sicherung gegen die Zufälle des Lebens. Die Gesellschaft würde 
folglich eine Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit werden, in 
der das schlechte und das gute Geschick gemeinsam getragen 
werden 8 ). 
*) Philosophie de la Solidarite, S. 94. 
2 ) Gerade die Stellen des Code civil, die diese Theorie im Auge hat, laden 
dazu ein. Der Artikel 1370 bezeichnet neben dem Quasi-Kontrakt und dem Quasi- 
Delikt, und zwar an erster Stelle, das Gesetz als verallgemeinernde Ursache der 
Verpflichtung. 
3 ) „Gegenüber der augenscheinlichen Unmöglichkeit, in der auf dem sozialen 
Quasi-Kontrakt beruhenden Assoziation den Wert der persönlichen Anstrengung eines 
jeden, den Wert der Schuld der einen und der Forderung der anderen genau fest 
zusetzen . . . haben wir gesagt, daß das einzige Mittel zur Lösung der Schwierig 
keit darin besteht, diese Risiken und diese Vorteile in ein Gegenseitig 
keitsverhältnis zu bringen, sie zu mutualisieren, was darauf hinaus- 
läuft, im voraus, und ohne zu wissen, wer das Risiko tragen, und wer von dem 
Vorteil Gewinn haben wird, festzusetzen, daß die Risiken in Gemeinschaft getragen
	        
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