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Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit.
Wie soll gezahlt -werden? — Durch freiwillige Beiträge zu den
Werken der Solidarität oder durch obligatorische Beiträge, Steuern
und sogar progressive Steuern, denn „es besteht eine Art Progression
in dem Gewinn, den wir aus dem nationalen Werkgut ziehen, je nach
dem wir über stärkere und mannigfaltigere Hilfsmittel verfügen“ *)•
Daher nehmen die Steuern einen fast heiligen Charakter an, erscheinen
sie doch als Tilgung der sozialen Schuld.
Man kann in Wirklichkeit sagen, daß keine Übertreibung der
staatlichen Macht darin liegt, jemanden zur Zahlung dessen zu
zwingen, was er schuldig ist, „da die natürliche Funktion des Staates
die des Hüters der Verträge ist“ * 2 3 * * * * ).
Wieviel soll gezahlt werden? — Auch hier ist es recht schwierig,
eine Ziffer festzusetzen. „Die zugrunde liegenden Hegeln“, sagt Bour
geois, „werden diejenigen sein, die die Gesellschafter angenommen
haben würden, wenn sie vorher frei gewesen wären und in gleicher Frei
heit die Bedingungen ihres Übereinkommens hätten festlegen können.“
Mit anderen Worten, alles soll geregelt werden, als ob die Gesell
schaft das Ergebnis einer ausdrücklichen Übereinkunft oder vielmehr
„eines mit rückwirkender Kraft abgeschlossenen Vertrages“ wäre. —
Wie soll man nun herausfinden, auf Grund welcher Bedingungen jedes
Individuum seinen Beitritt erklärt haben würde? — Indem man die
zu finden sucht, die es aufstellen würde, wenn der Vertrag jetzt von
neuem abzuschließen wäre.
Aber auch das Individuum weiß hierüber nichts, so daß wir
keinen Schritt weiter gekommen sind! Indem man daher die Lösung
dieses unlösbaren Problems aufgibt, begnügt man sich damit, einen
Minimalanspruch für die Enterbten festzusetzen, nämlich die Ver
sicherung gegen die Zufälle des Lebens. Die Gesellschaft würde
folglich eine Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit werden, in
der das schlechte und das gute Geschick gemeinsam getragen
werden 8 ).
*) Philosophie de la Solidarite, S. 94.
2 ) Gerade die Stellen des Code civil, die diese Theorie im Auge hat, laden
dazu ein. Der Artikel 1370 bezeichnet neben dem Quasi-Kontrakt und dem Quasi-
Delikt, und zwar an erster Stelle, das Gesetz als verallgemeinernde Ursache der
Verpflichtung.
3 ) „Gegenüber der augenscheinlichen Unmöglichkeit, in der auf dem sozialen
Quasi-Kontrakt beruhenden Assoziation den Wert der persönlichen Anstrengung eines
jeden, den Wert der Schuld der einen und der Forderung der anderen genau fest
zusetzen . . . haben wir gesagt, daß das einzige Mittel zur Lösung der Schwierig
keit darin besteht, diese Risiken und diese Vorteile in ein Gegenseitig
keitsverhältnis zu bringen, sie zu mutualisieren, was darauf hinaus-
läuft, im voraus, und ohne zu wissen, wer das Risiko tragen, und wer von dem
Vorteil Gewinn haben wird, festzusetzen, daß die Risiken in Gemeinschaft getragen