Object: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Drittes Kapitel. 
Eigene direkte Steuern und andere Gremeinde- 
abgaben. 
I. Ihre Stellung im Gemeindeabgabenwesen im 
allgemeinen. 
Die übrigen Steuern außer den Zuschlägen zu der Grund- und 
Gebäudesteuer und dem dazio consumo bilden materiell nur eine Er 
gänzung jener beiden bisher behandelten Steuerarten. Sie erbringen 
in ihrer Gesamtheit zwischen */ 4 und Vs des Gesamtabgabenertrags 
und rund V« der ordentlichen Gesamteinnahmen, während 4 /? der 
letzteren auf die Zuschläge und den dazio consumo entfallen. So 
ergaben sie i. J. 1912 im ganzen 114,7 Mill. L. gegenüber 509,8 Mül. 
Gesamtabgabenerträgnis und 683 Mill. ordentlichen Gesamteinnahmen. 
Zu der Gesamtsumme von 114,7 Mill. L. trugen bei: 
In 
1000 Lire 
In % 
1. Familiensteuer 
32 576 
28,39 
2. Yiehsteuer 
20 458 
17,84 
3. Gewerbesteuer (eserc. e riv.) 
14 683 
12,80 
4. Mietsteuer 
7 438 
6,48 
5. Sonstige Steuern 
u. Abgaben 
39 586 
34,49 
Sa. (1—5 
114 741 
100,00 
Die Familiensteuer, eine persönliche, der deutschen Einkommen 
steuer verwandte Abgabe, ist hiernach nächst den Immobiliarsteuer 
zuschlägen und der Yerbrauchsbesteuerung finanziell am wichtigsten 
im Gemeindeabgabensystem. Ihr folgt die Yiehsteuer, eine land 
wirtschaftliche Sondergewerbesteuer. Ihr schließt sich an die Ge 
werbesteuer (tassa di esercizio e rivendita), eine allgemeine Steuer 
vom Gewerbeertrage. In ziemlich weitem Abstande kommt die Miet 
steuer, eine direkte Aufwandsteuer. 
Sonstige Steuern und Abgaben sind: Steuern auf Reit-, Zug- 
und Lasttiere, zum Teil direkte Aufwand-, zum Teil gewerbliche 
Sondersteuern, weiter Steuern auf das Halten von Dienstboten, Hunden 
und Wagen, in der Hauptsache direkte Aufwandsteuern, ferner 
Steuern auf Photographien und auf Schilder, auf Fahrräder und 
Kraftwagen, ein Gemisch von Aufwand- und gewerblichen Sonder
	        
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