Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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höheren  Altcrsjahrgänge  entfallen.  Seit  dem  31.  Dezember  1890  bis  31.  Dezember  1900
ist  eine  erhebliche  Verschlechterung  bei  den  Selbständigen  eingetreten.  Am  erstgenannten ­
  Tage  waren  erst  42-5%  der  über  50  Jahre  alten  Personen  auf  die
Selbständigen  entfallen.  Am  31.  Dezember  1900  war  die  Zahl  auf  45-8°/g
gestiegen.
Noch  drastischer  sind  die  weiteren  Ergebnisse  der  Berufszählung.  Von  den
Unselbständigen  in  Landwirtschaft,  Industrie,  Handel  und  Verkehr  gehörten  nur
14-7  Prozent,  von  den  Selbständigen  aber  35-9  Prozent  —  fast  zweieinhalbmal
so  viel  —  den  höheren  Altcrsjahrgängen  an!  Von  1890  bis  1900  ist  die
Anzahl  der  älteren  Personen  bei  den  Selbständigen  von  1,017.000  auf
1,123.000,  somit  um  10'4  Prozent  gewachsen.  Die  Zahl  der  Unselbständigen  ist
dagegen  von  1,375.000  auf  1,364.000  gesunken.
Die  Regierungsvorlage  hebt  mehrfach  die  Verschlechterung  des  Altersaufbaues ­
  in  der  Landwirtschaft  hervor.  Dem  muß  aber  entgegengehalten  werden,
daß  diese  Verschlechterung  ausschließlich  bei  den  Selbständigen  zu  finden  ist.  Die
Zahl  der  über  50  Jahre  alten  Personen  ist  von  1890  auf  1900  bei  den
Selbständigen  in  der  Landwirtschaft  um  101.000  gewachsen,  bei  den  Unselbstständigen ­
  um  41.000  zurückgegangen.
Wenn  wir  also,  wie  die  Regierung  hervorhebt,  beim  Altersaufbau  der
agrarischen  und  industriellen  Bevölkerung  sehr  scharfe  Kontraste  finden,  so  sind
sic  in  erster  Linie  auf  das  Konto  der  selbständig  Erwerbstätigen  zu  setzen.
Schaltet  man  diese  aus,  so  reduziert  sich  der  Unterschied  in  der  Besetzung  der
höheren  Altersjahrgängc  zwischen  Landwirtschaft  und  Industrie  auf  ein  relativ
geringes  Maß.
Die  Riskengemeinschaft  der  Selbständigen  und  Arbeiter  und
ihre  finanziellen  Wirkungen.
Schon  die  bisher  angeführten  Momente  zeigen  die  große  Gefahr  einer
Bereinigung  der  Selbständigen  und  Unselbständigen  zu  einer  Riskengemeinschaft,
das  ist  zur  gemeinsamen  Tragung  der  Lasten  der  Versicherung.
Das  weiß  auch  die  Regierung.  Sie  selbst  erklärt,  daß  die  Kosten  der
Invaliden-  und  Altersversicherung  vom  Altersaufbau  maßgebend  beeinflußt
würden.  Es  seien  alljährlich  auf  je  10.000  Versicherte  bei  den  Selbständigen
2  5  5-8,  bei  den  Unselbständigen  10  51  Invaliden-  und  Altersrentenfälle  zu
zu  erwarten.  Es  dürfe  daher  nicht  überraschen,  daß  eine  Invaliden-  und  Altersversicherung, ­
  die  über  den  Kreis  der  Unselbständigen  hinausgehe,  wesentlich
höhere  Kosten  verursachen  müsse.  Die  Gesamtlast  würde  sich  durch  die  Selbstständigen ­
  auf  mehr  als  das  Doppelte  erhöhen.  Die  Versicherung  der  von  der
Regicrungsvorlage  mit  2,700.000  bezifferten  Zahl  der  Selbständigen  würde
höher  zu  stehen  kommen,  als  die  Versicherung  der  7,300.000  Unselbstständigen. ­

Statt  nun  hieraus  die  Konsequenz  zu  ziehen,  daß  eine  gemeinsame  Durchführung ­
  der  Versicherung  der  Selbständigen  und  der  Unselbständigen  unmöglich
und  unzulässig  sei,  beschreitet  die  Regierung  einen  anderen  Weg:  Die  Selbstständigen ­
  sollen  lediglich  auf  Altersrente  Anspruch  haben  und  überdies,  um  die
Lasten  nicht  übermäßig  steigen  zu  lassen,  nur  in  die  zwei  niedrigsten  Lohnklassen ­
  eingeteilt  werden.  Bei  dieser  Konstruktion,  versichert  die  Regierung,
würden  die  Kosten  der  Sclbständigenversicherung  von  den  Selbständigen  allein
aufgebracht  werden.
Schon  das  von  der  Regierungsvorlage  beigebrachte  Ziffernmatcrial  beweist
die  Unmöglichkeit  dieser  Annahme.  Berücksichtigt  man,  daß  der  Entwurf  den
Gesamtjahresbeitrag  der  Selbständigen  für  die  Altersversicherung  mit  28'37
            
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