Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

40

Arbeitern  und  Löhnen.  Gerade  bei  der  Unfallversicherung  ist  das  sozialpolitische
Terrain  ein  überaus  ungünstiges.  Einzelne  Anstalten  haben  nachgewiesen,  daß
ganze  Bauten  verschwiegen  und  der  Versicherung  entzogen  wurden,  daß  Millionen
Kronen  an  Barlöhnen  und  Naturalbezügen  zu  wenig  angegeben  wurden,  daß  die
Uneinbringlichkeit  der  Prämien  durch  Vorschieben  insolventer  Personen  erzielt
worden  ist.
Manche  Anstalt  hat  es  anfangs  versucht,  mit  Hilfe  des  Strafgerichtes  Remedur
  zu  schaffen.  In  der  Tat  erklärte  die  Generalprokuratur,  daß  Beitragshinterziehungen ­
  als  Betrug  zu  qualifizieren  seien.  Das  Ministerium  des  Innern
legte  aber  dem  Eifer  der  Anstalten  Zügel  an.  Es  wurde  empfohlen,  derlei
Anzeigen  nur  nach,  sorgfältiger  Prüfung  zu  erstatten.  Sie  sind  dann  meist
unterblieben.
Ein  bescheidener  Anteil  an  der  ungünstigen  Situation  der  Unfallversicherungsanstalten ­
  muß  den  hohen,  unausgesetzt  steigenden  Verwaltungskosten  zugeschrieben ­
  werden.  Bei  manchen  großen  Anstalten  ist  in  vielen  Richtungen
nichts  weniger  als  sparsam  gebart  worden,  zuweilen  ist  die  Verwaltung  eine
luxuriöse.
Gegenüber  diesen  allgemein  als  Ursachen  der  Defizitwirtschaft  anerkannten
Momenten  sucht  die  Regierung  die  Verschicdenartigkeit  bei  der  Handhabung  des
Unsallversicherungsgesetzes,  insbesondere  bei  der  Rentenzuerkennung,  in  den  Vordergrund ­
  zu  rücken.  Das  will  nichts  anderes  besagen,  als  daß  die  Defizitanstalten
zu  viele  und  zu  hohe  Renten  gewährt  haben  und  daß  durch  größere  Strenge
günstigere  finanzielle  Resultate  zu  erzielen  gewesen  wären  und  Wohl  auch  in  Zukunft ­
  auf  diesem  Wege  anzustreben  seien.  An  der  Hand  des  amtlichen  Materiales
läßt  sich  aber  nachweisen,  daß  die  Defizitanstalten  sich  keineswegs  von  humanen
Intentionen  haben  leiten  lassen.  Am  allerwenigsten  kann  dies  der  Wiener  Anstalt ­
  nachgesagt  werden.
Belangreicher  für  die  finanziellen  Ergebnisse  ist  das,  was  man  als  die
Auslese  der  ungünstigen  Risken  bei  Bestimmung  der  Versicherungspflicht  bezeichnet
hat.  Gesetzgebung  und  Verwaltung  waren  um  die  Wette  bemüht,  gerade  die  von
den  größten  Gefahren  bedrohten  Betriebsgruppen  und  Bctriebsteile  allein  der
Unfallversicherung  zu  unterwerfen,  die  günstigen  Risken  dagegen  von  ihr  auszuschließen. ­
  Bald  geschah  dies  zur  Schonung  der  schwachen  Schultern  der  Großgrundbesitzer ­
  und  Großbauern,  bald  zur  Rettung  des  kleinen  Mannes,  auch  wenn
er  ein  wohlsituierter  Fabrikant  war,  dann  wieder  wegen  der  Schwierigkeiten,  abweichende ­
  Verhältnisse  in  der  Gesetzgebung  zu  berücksichtigen.
So  sind  bei  der  Landwirtschaft  nur  die  maschinellen  Betriebe  versicherungspflichtig, ­
  woraus  ein  erhebliches  Defizit  erwachsen  ist.  Bei  den  baulichen  Hilfsgewcrbcn
  unterliegen  die  Arbeiter  nur  dann  der  Bersichcrungspflicht,  wenn  sie
einen  Unfall  am  Ban  erleiden,  nicht  aber  für  die  Ereignisse  in  den  Werkstätten
und  auf  den  Werkplätzen.  Große  Betriebe  werden  nicht  als  Fabriken  erklärt,
wenn  der  Unternehmer  den  Meistertitel  führt  und  Lehrlinge  hält.  Hier  ist  auch
die  Möglichkeit  zu  Hinterziehungen  geboten.
Die  Sanierungsvorschläge  der  Regierung.
Was  nun  die  Erlassung  von  Unfallverhütungsvorschristen  betrifft,  so  wird
ein  solches  Recht  den  Anstalten  auch  in  der  Zukunft  nicht  eingeräumt,  im  Gegensatze ­
  zu  Deutschland,  wo  die  Berufsgenosscnschaften  durch  solche  Vorschriften
manchenorts  nützlich  gewirkt  haben.  Dieses  Verhalten  der  Regierungsvorlage  ist
ganz  unverständlich.  Offenbar  soll  dadurch  den  Wünschen  der  Direktoren  Rechnung ­
  getragen  werden,  die  mit  den  Unternehmern  in  keinerlei  Konflikt  zu  kommen
bestrebt  sind.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.