Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Die  Regierung  hat  sich  damit  begnügt,  lediglich  das  von  der  Berufszählung
gelieferte  Material  zur  Grundlage  ihrer  Berechnungen  zu  machen.  Die  wichtigen
vielfach  abweichenden  Daten,  welche  die  spätere  Betriebszählung  vom  3.  Juni  1902
geliefert  hat,  wurden  vollständig  unberücksichtigt  gelassen.  Es  sind  deshalb  Zweifel
über  die  Zuverlässigkeit  der  Annahmen  der  Regierung  gerechtfertigt.  Schon  ein
Vergleich  der  Ergebnisse  der  beiden  Zählungen  von  1900  und  1902  kann
dies  erhärten.
In  der  Landwirtschaft  weist  die  Berufszählung  von  1900  2,165.000
Selbständige,  die  Betriebszählung  von  1902  3,424.000  Betriebsinhabcr  aus.
In  der  Industrie  sind  die  bezüglichen  Zahlen  593.000  und  925.000.  Die
Differenzen  sind  also  sehr  groß.  Die  spätere  Zählung  ergibt  in  der  Landwirtschaft ­
  ein  Mehr  von  1,259.000,  in  der  Industrie  ein  Mehr  von  331.000
Selbständigen.
Wie  sind  diese  starken  Abweichungen  zu  erklären?  Neben  Doppelzählungen,
das  heißt  zweimaliger  Zählung  jener  Personen,  die  außer  einem  gewerblichen
auch  einen  landwirtschaftlichen  Beruf  ausüben,  kann  für  die  Industrie  die  abweichende ­
  Einreihung  der  Hausinduflriellen,  vielleicht  auch  eines  Teiles  der  Mithelfer ­
  zur  Erklärung  herangezogen  werden.  Trotzdem  darf  angenommen  werden,
daß  die  Grenzen  zwischen  den  sozialen  Schichten  in  der  Industrie  nur  ausnahmsweise ­
  undeutliche  oder  stark  wechselnde  sind.
Ganz  anders  steht  es  mit  den  Abweichungen  der  sozialen  Schichtung  in  der
Landwirtschaft.  Hier  ist  cs  schwierig  zu  erkennen,  wer  als  Selbständiger  zu  gelten
hat.  Man  darf  wohl  annehmen,  daß  zahlreiche  Arbeiter  der  Berufszählung  des
Jahres  1900  bei  der  Betriebszählung  des  Jahres  1902  unter  die  Familienangehörigen, ­
  viele  Taglöhner  unter  die  Betriebsinhaber  subsumiert  worden  sind.
Die  soziale  Schichtung  der  Selbständigen  und  ihre  Bedeutung.
Schon  die  Möglichkeit  einer  so  verschiedenen  Einreihung  der  Erwerbstätigen  in
die  sozialen  Schichten  der  Selbständigen  oder  Unselbständigen  muß  für  die  Sozialversicherung ­
  eine  Quelle  großer  Gefahren  werden.  Die  Regierungsvorlage  knüpft  ja
die  Anwartschaften  für  Selbständige  und  Unselbständige  an  wesentlich  abweichende
Bedingungen.  Es  ist  also  gar  nicht  gleichgültig,  wenn  schon  durch  abweichende
Benennung  das  Reservoir  der  Betriebsinhabcr  um  eine  Million  Personen  vergrößert
werden  kann,  und  der  Zufall  dann  entscheidet,  ob  jemand  als  Selbständiger  oder
Unselbständiger  versichert  werden  soll.
Zum  Teil  wird  die  große  Differenz  zwischen  der  Berufs-  und  der  Betriebszählung ­
  freilich  dadurch  erklärt,  daß  die  Ehegattinnen  der  selbständigen  Landwirte,
die  offenbar  bei  der  Zählung  des  Jahres  1900  als  mithelfende  Familienangehörige
qualifiziert  wurden,  wegen  ihres  grundbücherlichen  Miteigentums  im  Jahre  1902
vielfach  als  Bctriebsinhabcrinncn  gezählt  worden  sein  mögen.  Diese  verschiedene
Einreihung  fällt  aber  nur  in  den  Alpen-  und  Sudetenländcrn,  dagegen  nicht  in
den  Karpathen-  und  Karstgebictcn  ins  Gewicht.
Freilich  muß  bei  näherem  Zusehen  überhaupt  das  unkritische  Hantieren  mit
den  Begriffen  „Selbständige",  „Bctriebsinhaber",  „mithelfende  Familienangehörige"
für  das  Gebiet  der  Sozialversicherung  als  sehr  bedenklich  bezeichnet  werden.  Ist
denn  jeder,  der  in  der  Berufs-  oder  Betriebszählung  als  Selbständiger  eingereiht
ist,  wirklich  auch  ökonomisch  selbständig?  Decken  denn  diese  Bezeichnungen  immer
und  überall  die  gleichen  sozialen  Schichten?  Verbergen  sich  nicht  vielmehr  hinter
den  gleichen  Begriffen  völlig  entgegengesetzte  wirtschaftliche  Kategorien?
Es  darf  doch  nicht  vergessen  werden,  wie  große  Verschiedenheiten  die  ländliche ­
  Arbcitsvcrfassung  in  den  einzelnen  Territorien  in  Oesterreich  ausweist.  Kein
Zweifel:  Betriebsinhabcr  und  Mithelfer  stellen  in  den  verschiedenen  Gebieten  nicht
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.