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Die Zentralstelle hat der Heeresver
waltung insgesamt beschafft: Der Wert dieser Mengen betrug:
Gerste
To
Gerste
M
1914
1914
September
405
September
76 950.—
Oktober
100
Oktober
19 000 —
Dezember
27
Dezember
5 130.—
1915
1915
Juni
4 000
Juni
1 100 000 —
August
8 442
August
2 532 600.-
September
449
September
134 700.—
1916
1916
Februar
2 000
Februar
730 000.-
März
7 800
März
2 613 000.—
23 223
7 211 380.—
Außerdem wurden an Kommunalverbände 883 To Gerste
an Grubenpferde 265 „ „
an verschiedene andere Bedarfsstellen 237 „ „
und endlich an Kommunalverbände für Geflügelsutter 4 990 „ Ausputzgerste
geliefert.
Heu und Stroh.
Heu und Stroh wurde nur kurze Zeit von der Zentralstelle beschafft. Schon bei
Beginn der Tätigkeit der Zentralstelle auf diesem Gebiete stellte sich heraus, daß die große
Verschiedenheit in der Beschaffung insbesondere des Heues und die je nach den bisherigen
Bezugsquellen verschiedenartige Beurteilung der Güte der Ware eine einheitliche Beschaffung des
Rauhfutters von einer Stelle aus nicht ratsam erscheinen ließ. Den Proviantämtern war
daher die Weisung erteilt, ihre Bedürfnisse an Heu und Stroh möglichst selbst und zwar sowohl
aus erster wie aus zweiter Hand zu decken. Immerhin wurden der Heeresverwaltung in den
Monaten September 1914 bis einschließlich Januar 1915 nicht unbeträchtliche Mengen durch die
Zentralstelle zugeführt. Von dieser Zeit an hat sich die Zentralstelle nicht mehr mit der
Vermittelung von Heu und Stroh beschäftigt.
Es wurden insgesamt der Heeres- Der Wert dieser Mengen ergibt sich aus
Verwaltung beschafft: nachstehender Aufstellung:
Heu
To
Stroh
To
Heu
JC
Stroh
,M
1914
1914
September
6 820
5 228
September
545 600
235 260
Oktober
3 842
2 575
Oktober
307 360
115 875
November
730
—
November
58 400
—
Dezember
3 435
2 000
Dezember
274 800
90 000
1915
1915
Januar
2 214
1 277
Januar
177 120
57 465
17 041
11 080
1 363 280
498 600
Lebendes Vieh.
Die Viehbeschaffungstätigkeit der Zentralstelle erstreckte sich in der Hauptsache auf die
Beschaffung von Fettvieh in lebendem Zustande für das Feldheer.
Schon in den ersten Kriegsmonaten hatten die Proviantdepots das Recht, die von
ihnen für das Feldheer aufzubringenden Viehmengen, statt sie selbst zu beschaffen, bei der
Zentralstelle anzumelden und durch diese decken zu lassen. Dieses Recht wurde jedoch in den
ersten Monaten von den militärischen Dienststellen nur wenig ausgeübt, da diese Stellen schon