Full text : Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

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im  Frieden  sogenannte  Kriegsverträge  abgeschlossen  hatten  und  auch  nach  Ausbruch  des  Krieges
zunächst  neue  Viehlieferungsverträge  schließen  durften.  Erst  durch  die  am  12.  September  1914
zwischen  der  Zentralstelle  und  dem  Königlich  Preußischen  Kriegsministerium  vereinbarten  Grundsätze ­
  wurde  festgelegt,  daß  die  stellvertretenden  Intendanturen  und  Proviantämter  Verträge  über
Viehlieferungen  nicht  mehr  selbständig  abschließen  durften.  Zu  diesen  Abschlüssen  mußte  vielmehr
die  Vermittlung  der  Zentralstelle  in  Anspruch  genommen  werden.  Ende  Januar  1915  erhielten
die  militärischen  Dienststellen  auch  die  Weisung,  daß  sie  die  bereits  abgeschlossenen  Verträge  zu
kündigen  hatten,  soweit  ihnen  in  den  Verträgen  ein  Kündigungsrecht  eingeräumt  war.  Es  war
ihnen  auch  weiterhin  gestattet,  unmittelbar  von  Landwirten  Vieh  zu  erwerben.
Soweit  der  Bedarf  an  lebendem  Vieh  nicht  durch  Ankauf  von  Landwirten  aus  erster
Hand  gedeckt  werden  konnte,  hatten  die  militärischen  Dienststellen  ihren  Bedarf  bei  der  Zentralstelle ­
  anzumelden.  Die  Anmeldung  war  an  bestimmte  Termine  nicht  gebunden;  es  mußte  nur
zwischen  der  telegraphischen  Bedarfsanmeldung  und  dem  Zeitpunkt  des  Beginns  der  Lieferung
ein  Zeitraum  von  mindestens  5  Tagen  liegen.  Bei  Stellung  kürzerer  Frist  konnte  die  Zentralstelle ­
  die  Ausführung  des  Auftrages  ablehnen.  In  diesem  Fall  war  die  bestellende  Dienststelle
berechtigt,  das  Vieh  —  auch  aus  zweiter  Hand  —  zu  ortsüblichen  Preisen  anzukaufen.  Die
Ablehnung  einer  kürzer  als  5  Tage  befristeten  Bestellung  ist  jedoch  seitens  der  Zentralstelle  in
keinem  Falle  erfolgt.
Die  Bedarfsanmeldung  gestaltete  sich  späterhin  im  allgemeinen  so,  daß  die  militärischen
Dienststellen  ihren  Bedarf  an  lebendem  Vieh  für  8  Tage  spätestens  8  Tage  vor  Beginn  der
Lieferung  bei  der  Zentralstelle  anmeldeten.
Während  anfangs  von  der  Zentralstelle  nur  der  Bedarf  des  Feldheeres  gedeckt  wurde,
hatte  sie  von  Beginn  des  Jahres  1916  an  auch  die  Armeekonservenfabriken  und  die  mit  der
Heeresverwaltung  im  Vertragsverhältnis  stehenden  Privatkonservenfabriken  mit  lebendem  Vieh  zu
versorgen.  Der  Bedarf  der  Konservenfabriken  wurde  der  Zentralstelle  durch  die  stellvertretenden
Intendanturen  des  HI.  und  IX.  Armeekorps  derart  bekanntgegeben,  daß  die  Intendanturen  der
Zentralstelle  einen  Verteilungsplan,  der  bis  auf  weiteres  zu  gelten  hatte,  übermittelten.  In  diesem
Verteilungsplan  war  angegeben,  wieviel  lebendes  Vieh  die  einzelnen  mit  den  Intendanturen  im
Arbeitsvertrag  stehenden  Fabriken  zur  Belieferung  der  Intendanturen  mit  Konserven  mindestens
benötigten.
Die  Zentralstelle  beschaffte  der  Heeresverwaltung  Schweine,  Rinder  und  Hammel,  im
wesentlichen  in  fettem  Zustande.  Mugervieh  wurde  den  einzelnen  Etappenintendanturen  nur  ausnahmsweise ­
  auf  Anforderung  geliefert.  In  größerem  Umfange  wurde  Magervieh  allerdings  im
Frühjahr  1915  im  Jnlande  beschafft,  um  es  zur  Mästung  auf  die  Weiden  Nordfrankreichs  zu
bringen.  Insgesamt  gingen  etwa  80  000  Stück  Rinder  dorthin,  die  dann  im  Herbst  1915  für
die  Versorgung  der  Westarmeen  mit  herangezogen  wurden.
Die  Beschaffung  des  Viehes  ließ  sich  bis  zum  Ende  des  Jahres  1915  durch  freihändigen
Ankauf  ermöglichen.  Der  Ankauf  erfolgte  entsprechend  der  Höhe  des  Bedarfes  und  der  jeweiligen
äußeren  Umstände  in  verschiedener  Weise.
Bei  den  geringen  Bedarfsanmeldungen  im  Jahre  1914,  bei  denen  meistens  sofortige
Beschaffung  zur  Bedingung  gemacht  wurde,  erfolgte  die  Aufbringung  des  Viehes  für  die  Heeresverwaltung ­
  im  wesentlichen  in  der  Art,  daß  die  Landwirtschaftskammern  beauftragt  wurden,  mit
Hilfe  der  ihnen  angeschlossenen  Genossenschaften  das  Vieh  nach  Lebendgewicht  bestmöglichst  innerhalb ­
  der  Grenzen  der  bestehenden  Marktpreise  zu  beschaffen.  Diese  Art  der  Beschaffung  blieb
auch  fernerhin  die  vorwiegende.  Als  aber  von  Anfang  des  Jahres  1915  an  mit  einem  steigenden
Bedarf  des  Feldheeres  an  lebendem  Vieh  zur  Deckung  durch  die  Zentralstelle  gerechnet  werden
konnte,  schloß  die  Zentralstelle  daneben  mit  leistungsfähigen  Großhändlern  Lieferungsverträge
ab,  die  meistens  auf  mehrere  Monate  unter  fester  Preisvereinbarung  befristet  waren.  Bei  dem
schnellen  Steige»  der  Viehpreise  im  Jahre  1915  wurden  den  Landwirtschaftskammern  durch  die
Zentralstelle  von  Zeit  zu  Zeit  Preisgrenzen  für  die  Beschaffung  von  Vieh  gestellt.  Diese  von
der  Zentralstelle  bestimmten  Preise  hielten  sich  einerseits  innerhalb  der  Grenzen  der  jeweiligen
Marktpreise,  andererseits  waren  sie  den  Händlerpreisen  angepaßt.
Die  Rechnungen  über  die  Lieferungen  wurden  von  den  Lieferanten  der  Zentralstelle
eingereicht.  Diese  prüfte  die  Rechnungen  und  gab  sie  dann  zwecks  Bezahlung  an  die  militärischen
            
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