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gelegenheiten behandeln, die der wirtschaftlichen
Hebung des Handwerks dienen: Beteiligung an
Staats- und Gemeindearbeiten, die gemeinschaft
lichen Geschäftsbetriebe der Innungen, Preisver
einbarungen (Konventionen) im Handwerk, Ver
dingungswesen, Bildungswesen, Wohlfahrtsein
richtungen usw.
Die Verwaltung des Kursus obliegt dem Vor
stande der Handwerkskammer; die Leitung dem
Syndikus. Zu dem Kursus wurden in der Regel
nur solche Personen zugelassen, denen tatsächlich die
Geschäftsführung der Innung obliegt (Obermeister,
Schriftführer, angestellte Innungsbeamte usw.).
Die Teilnehmer haben eine Gebühr nicht zu
entrichten. Die Kosten der Kurse trägt die Hand
werkskammer. Diese hat die Veranstaltung ins
Leben gerufen lediglich im Interesse der Hand
werker-Organisationen und hat bisher 5 Kurse
mit zusammen 140 Teilnehmern veranstaltet und
dafür 1985 Mark aufgewendet.
Kommunale fjanbmerks*
förberung.
Der Handwerksförderung ist als einem wichtigen
Zweige der kommunalen Sozialpolitik besondere
Beachtung zu schenken. Sie dient unmittelbar der
Erhaltung und Stärkung des Handwerkerstandes
und mittelbar der Gemeinde selbst, weil der Hand
werkerstand zum Kern ihres Bürgertums gehört.
Diesem Gedanken hat der Syndikus der Kammer
Dr. wilden auf dem Deutschen Handwerks- und
Gewerbekammertage zu Düsseldorf im Jahre 1911
eingehend in einem Referat über kommunale Hand-
werksförderung Ausdruck gegeben. Diesem lagen
folgende Leitsätze zugrunde, denen der Kammertag
einmütig zugestimmt hat und die hierdurch grund
legend geworden find, gewissermaßen „das Pro
gramm der kommunalen Handwerksförderung."
1. Der Kammertag empfiehlt die Errichtung
von Handwerker- oder Gewerbeausschüssen mit dem
Bürgermeister oder seinem Vertreter als Vorsitzen
dem zur Beratung und Begutachtung von Anträgen
und Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen
Förderung des Handwerks. Die Bestellung der
Mitglieder geschieht im Einvernehmen mit der
Vertretung des Handwerks.
2. Die Einrichtungen für die Berufswahl sind
von der Gemeinde zu fördern. Namentlich hat
die Volksschule bei der Lehrstellenvermittlung mit
zuwirken, wobei die Schüler und die Eltern auf
die Vorteile der Erlernung eines Handwerks hin
zuweisen sind.
3. Die Bildung der Handwerker ist zu heben
durch die Errichtung und Unterstützung von Fort-
bildungs- und Fachschulen. Solche sind von allen
Gemeinden anzustreben. Kleinere Gemeinden können
sich gegebenenfalls zu einem Fortbildungsschulver
band vereinigen, oder wenigstens Fortbildungskurse
einrichten.
4. Gemeinsam mit der Fortbildungsschule und
den Vertretungen des Handwerks beteiligt sich die
Gemeinde an der Jugendfürsorge, besonders an
ihrer sittlichen und staatsbürgerlichen Erziehung.
5. Die von den Vertretungen des Handwerks
eingerichteten Kurse in der Buchführung, Kosten
berechnung, Geschäfts- und Gesetzeskunde, sowie
die Fachkurse, die allenthalben für die Gesellen
und Meister eingerichtet werden und wofür diese
den Hauptkostenanteil selbst tragen, unterstützen die
Gemeinden durch Beihülfen oder durch kostenfreie
Hergäbe von Unterrichtsräumen. Sie regen ferner
die Gesellen und Meister zum Besuch der söge-
nannten großen Meisterkurse an und unterstützen
sie erforderlichenfalls durch Stipendien.
6. Die Gemeinden suchen besonders zu wirken
für die Geschmacksbildung der Handwerker und die
Veredelung der Handwerksarbeit durch Schaffung
guter Vorbilder (Museen) oder durch die Unter
stützung gelegentlicher Ausstellungen.
7. Die Gemeinden spornen die Handwerker zur
Gesellen- und Meisterprüfung an, besonders bei
der Anmeldung zur Begründung eines Gewerbe
betriebs. Der gelegentliche Besuch der Gesellen
prüfungen durch einen Gemeindevertreter ist sehr
erwünscht.
8. Bei der Errichtung von Innungen, Genossen
schaften oder anderen Vereinigungen zur wirtschaft
lichen und sozialen Förderung des Handwerks leistet
der Gemeindevorstand hülfreiche Hand. Er be
teiligt sich nicht nur an den Vorarbeiten, sondern
besucht auch gelegentlich die Versammlungen und
sucht die Organisation nachdrücklich zu fördern.
9. Der wirtschaftlichen Förderung des Hand
werks durch die Gemeinde dient vor allem eine