II. Akratie und Aristagie.
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im Grund etwas wesenhaft Individuelles ist. Nur
durch unser künstliches System, das man einen Destil
lationsprozeß vergleichen kann, gelingt es, etwas von
dem fiktiven allgemeinen Volks willen einzufangen und
zur Geltung zu bringen. In Wahrheit ist das, was ge
schieht, niemals der Wille einer Millivnenmasse, son
dern der Einzelner, die ihren Willen der Menge auf
drängen oder deren Wünsche zu erraten suchen und ihn
formulieren und fassen. Dieser komplizierte Prozeß,
der vielerlei Abänderungen durchgemacht hat und noch
durchmachen wird, gehört nicht hierher; das Archein
ist mehr Gegenstand praktischer Erwägung und histori
scher realer Entwicklung. Als positive Ergänzung zu
dem negativen Begriff der Akratie ist etwas anderes
nötig, das auch dem Archein zugrunde liegen und ihm
die Richtschnur geben muß: das Agein oder Führen,
Lenken der allezeit lenkbaren Menge.
Der Begriff einer Aristagie bedarf einer doppelten
Bestimnmng: was ist unter Agein und was unter den
Aristoi zu verstehen ? Er ist gebildet in bewußtem Gegensatz
zu dem bisher üblichen der Aristokratie, bei dem man mit
Recht an dem Kratein Anstoß nahm. Aristarchie dagegen
würde den Begriff in Parallele bringen mit Monarchie
und Oligarchie und das eigentümliche nicht zum Aus
druck bringen.
Wer in einem Staate die Herrschaft ausübt, wird
durch Geschichte und Recht entschieden und es bleibt
dabei unbestimmt, ob ein befriedigender wünschens
werter Zustand vorliegt; daher die Änderungen der
Formen. Ein Agein aber durchzieht das ganze Leben
des Volkes und ist ganz unabhängig von allen möglichen
v. d. Pfordten, Organisation.
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