Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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vielfach auch besondere Gelasse und Räume zur Aufbewahrung 
der Pflichtexemplare^), ist also mit erheblichen Kosten verknüpft. 
Wesentlich erhöht worden sind die Kosten des Postzeitungs 
vertriebs durch das mit Beginn unseres Jahrhunderts neu 
eingeführte sogenannte „Ueberweisungsverfahren für Verleger- 
exemplare"^) Dieses Verfahren besteht darin, daß jeder Verleger 
Abonnements von Beziehern, die er selbst namhaft macht, gegen 
Bezahlung der Zeituugsgebühr der Post schriftlich anmelden 
— „überweisen" — kann. Zu der Ueberweisnng werden 
Listen benutzt, die alle für einen Bezugsort gleichzeitig an 
zumeldenden Zeitungsexemplare — oft sind dies Dutzende, 
ja Hunderte — näher bezeichnen. Das Ueberweisungsverfahren 
hat erhebliche technische Schwierigkeiten, umständliche Buchungen, 
Berechnungen und Kontrollen, vor allem einen umfangreichen 
Schriftwechsel für die Post zur Folge. Es verteuert den 
Postzeitungsvertrieb ungemein.^) 
Die vorstehenden Erörterungen lassen erkennen, daß die 
Selbstkosten des Postzeitungsvertriebs infolge von Preissteige 
rungen, Lohnerhöhungen, Besoldungsaufbesserungen und Hin- 
1) „Man hat gesagt, man sollte die Zeitungen sammeln und am 
Ende des Jahres das Gewicht feststellen. Ja, ich frage Sie: Welche 
Häuser müßte der Reichstag bewilligen zu bauen, um die Zeitungen 
unterzubringen!" (Staatssekretär von Podbielski, Stenogr. Ber. 1898/00 
Bd. II S. 1702). „In Fachwerken mit über 2000 Fächern werden hier 
(im Berliner Postzeitungsamt) die Pflichtexemplare . . . angesammelt" 
(Archiv 1913 S. 170). 
2 ) Resolution des Reichtags: „Dem Verleger einer im Reichs- 
Postkatalog eingetragenen Zeitung wird gestattet, für die von ihm ge 
wonnenen Abonnenten selbst die Bestellung aufzugeben" (Stenogr. Ber 
1898/00 Bd. IV S. 2876.) 
3 ) Stenogr. Ber. Bd. 235 S. 7362. — Da der größte Teil der 
Blätter, die jetzt „überwiesen" werden, früher als Drucksachen - die 
höheren Gebühren wie die Postdebitszeitungen unterliegen - versandt 
wurde, erleidet die Post auch beträchtliche Mindereinnahmen an Druck 
sachenporto. Ein werktäglich erscheinendes Blatt im Jahresgewicht von 
45 kg brachte bei der Versendung als Drucksache jährlich rund 30 M. 
Porto für ein Exemplar ein. Als der Verleger dazu übergegangen war, 
das Blatt zu „überweisen" erhielt die Post für ein Exemplar nur die 
gesetzliche Zcitnngsgebühr in Höhe von 24+90+390=504 Pf. jährlich. 
Hierzu kamen günstigstenfalls noch 168 Pf. Bestellgeld im Jahr, so daß 
die Post statt der früheren 30 M. nur 6 M. 72 Pf- jährlich erhielt. 
Bei einer Auflage von 1360 Exemplaren betrug der Einnahmeausfall 
1360 mal 23, 28 — rd. 31660 M. jährlich.
	        
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