Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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vielfach  auch  besondere  Gelasse  und  Räume  zur  Aufbewahrung
der  Pflichtexemplare^),  ist  also  mit  erheblichen  Kosten  verknüpft.
Wesentlich  erhöht  worden  sind  die  Kosten  des  Postzeitungsvertriebs ­
  durch  das  mit  Beginn  unseres  Jahrhunderts  neu
eingeführte  sogenannte  „Ueberweisungsverfahren  für  Verlegerexemplare"^)
  Dieses  Verfahren  besteht  darin,  daß  jeder  Verleger
Abonnements  von  Beziehern,  die  er  selbst  namhaft  macht,  gegen
Bezahlung  der  Zeituugsgebühr  der  Post  schriftlich  anmelden
—  „überweisen"  —  kann.  Zu  der  Ueberweisnng  werden
Listen  benutzt,  die  alle  für  einen  Bezugsort  gleichzeitig  anzumeldenden ­
  Zeitungsexemplare  —  oft  sind  dies  Dutzende,
ja  Hunderte  —  näher  bezeichnen.  Das  Ueberweisungsverfahren
hat  erhebliche  technische  Schwierigkeiten,  umständliche  Buchungen,
Berechnungen  und  Kontrollen,  vor  allem  einen  umfangreichen
Schriftwechsel  für  die  Post  zur  Folge.  Es  verteuert  den
Postzeitungsvertrieb  ungemein.^)
Die  vorstehenden  Erörterungen  lassen  erkennen,  daß  die
Selbstkosten  des  Postzeitungsvertriebs  infolge  von  Preissteigerungen, ­
  Lohnerhöhungen,  Besoldungsaufbesserungen  und  Hin-1)

  „Man  hat  gesagt,  man  sollte  die  Zeitungen  sammeln  und  am
Ende  des  Jahres  das  Gewicht  feststellen.  Ja,  ich  frage  Sie:  Welche
Häuser  müßte  der  Reichstag  bewilligen  zu  bauen,  um  die  Zeitungen
unterzubringen!"  (Staatssekretär  von  Podbielski,  Stenogr.  Ber.  1898/00
Bd.  II  S.  1702).  „In  Fachwerken  mit  über  2000  Fächern  werden  hier
(im  Berliner  Postzeitungsamt)  die  Pflichtexemplare  .  .  .  angesammelt"
(Archiv  1913  S.  170).
2 )  Resolution  des  Reichtags:  „Dem  Verleger  einer  im  Reichs-Postkatalog
  eingetragenen  Zeitung  wird  gestattet,  für  die  von  ihm  ge
wonnenen  Abonnenten  selbst  die  Bestellung  aufzugeben"  (Stenogr.  Ber
1898/00  Bd.  IV  S.  2876.)
3 )  Stenogr.  Ber.  Bd.  235  S.  7362.  —  Da  der  größte  Teil  der
Blätter,  die  jetzt  „überwiesen"  werden,  früher  als  Drucksachen  -  die
höheren  Gebühren  wie  die  Postdebitszeitungen  unterliegen  -  versandt
wurde,  erleidet  die  Post  auch  beträchtliche  Mindereinnahmen  an  Drucksachenporto. ­
  Ein  werktäglich  erscheinendes  Blatt  im  Jahresgewicht  von
45  kg  brachte  bei  der  Versendung  als  Drucksache  jährlich  rund  30  M.
Porto  für  ein  Exemplar  ein.  Als  der  Verleger  dazu  übergegangen  war,
das  Blatt  zu  „überweisen"  erhielt  die  Post  für  ein  Exemplar  nur  die
gesetzliche  Zcitnngsgebühr  in  Höhe  von  24+90+390=504  Pf.  jährlich.
Hierzu  kamen  günstigstenfalls  noch  168  Pf.  Bestellgeld  im  Jahr,  so  daß
die  Post  statt  der  früheren  30  M.  nur  6  M.  72  Pf-  jährlich  erhielt.
Bei  einer  Auflage  von  1360  Exemplaren  betrug  der  Einnahmeausfall
1360  mal  23,  28  —  rd.  31660  M.  jährlich.
            
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