Object: Theorie der forstlichen Oekonomik

den ganzen Betrieb in ihre Hand zu bekommen. Aber sie 
werden sich auch als Meister zeigen müssen, indem sie sich 
zu beschränken wissen, lieber die Kontrolle dürfen sie nicht 
hinausgehen. Sie sollen es sich nicht einfallen lassen, das 
Unternehmertum auszuschalten. Sie würden dadurch die So 
zialisierung des einzelnen Betriebs versuchen, aber daran 
scheitern. 
Die Arbeiterräte dürfen vor allem niemals den revolu 
tionären Kampf aus den Augen verlieren. Sie sind seine Trä 
ger. Führen Differenzen mit dem Unternehmer zu Streiks, 
dann haben sie die Streikleitung zu übernehmen. Bei allen 
großen politischen Aktionen haben sie die Ausführung zu über 
nehmen, soweit es ihren Betrieb betrifft. Das Bewußtsein, 
daß ihre Existenz der Revolution entspringt, daß sie und ihre 
Macht mit der Revolution zu Grunde gehen würden, darf sie 
niemals verlassen. Tun sie ihre revolutionäre Pflicht, dann 
festigen sie ihre eigene Arbeit und sichern die Sozialisierung. 
Die Arbeiterräte in den Betrieben übernehmen so die 
Aufgaben der Gewerkschaften. Die Erfahrungen des Kampfes 
haben gezeigt, daß die deutschen Gewerkschaften viel zu ver 
steinert sind, als daß sie in einer revolutionären Zeit eine 
andere Aufgabe, als die des Bremsern übernehmen könnten. 
Es ist genug gebremst worden. Die Gewerkschaften müssen 
beiseite geschoben und als überflüssiger Ballast über Bord 
geworfen werden. Ueberall dort, wo durch die A.- und S.-Räte 
namentlich im Anschluß an die revolutionsfeindlichen Erlasse 
der Regierung den Gewerkschaften, d. h, in der Praxis den 
Gewerkschaftsführern, Vollmachten eingeräumt sind, haben die 
Arbeiterräte für ihre Ausschaltung zu sorgen. 
Natürlich kann es gerade im Hinblick auf diese Aufgaben 
'nicht bei der Einrichtung der Betriebsarbeiterräte bleiben. 
Die Bewegung würde dadurch zersplittert werden. Vielmehr 
müssen die Arheiterräte der einzelnen Betriebe aus, sich her 
aus Räte für die Industrien am einzelnen Ort, oder im ein 
zelnen Wirtschaftsgebiete schaffen. Diesen liegt, es ob, die 
Aufgaben der Betriebsräte auf einer breiteren Grundlage zu 
erfüllen. Sie haben allgemeine Bestimmungen über Lohn- 
und Arbeitsverhältnisse zu treffen. Ihnen ließt vor allen Din 
gen auch die Arbeitsvermittelnng ob. Die Zeiten, wo man 
sich über die Frage, ob Unternehmern achweis oder paritäti 
schen Nachweis stritt, sind vorüber. Die Arbeitsvermittelung 
muß ein Machtmittel in den Händen der Arbeiter werden. 
Zu gleicher Zeit sind in den Wirtschaftsbezirken Räte zu 
bilden, welche die einzelnen Industrien zusammenfassen, die 
dann entsprechend den allgemeinen Verhältnissen ihre Auf 
gaben finden werden. Hierbei wird es sich schon um so
	        
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