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auch die Überweisung der Soldatengüter (x wat OTQATLOTIKC)
zur Belohnung und Ausstattung des Heeres dienten**).
Ebenso wurden die Bedürfnisse der Flotte zum Teil natural-
wirtschaftlich gedeckt, denn die am Meere wohnende Bevölkerung
hatte die Militärboote herzustellen und insbesondere das dafür
notwendige Holz zu liefern**).
Tritt hier schon die Verschiedenheit der Verpflichtungen je
nach den lokalen Verhältnissen zutage, so läßt sich dies auch
sonst noch belegen. Die einzelnen Provinzen und Landstriche des
Reiches waren auch in der Steuerleistung. verschieden geartet.
So hat Bulgarien auch nach der Unterwerfung durch Kaiser
Basilios II. (976—1025) Naturalsteuern entrichtet. Ja, es scheint,
daß die Forderung von Geldsteuern seitens der neuen Herren dort
mit ein Anlaß zu Aufständen der Bevölkerung gewesen ist’).
Auch in Thessalien und dem Innern von Kleinasien war
die Naturalwirtschaft verbreitet!*). Im 10. Jahrhundert bestand
im Peloponnes eine Wehrsteuer, die in Pferden entrichtet
wurde*”).
Man kann also durchaus nicht behaupten, daß Heer und
Flotte im Byzantinischen Reiche rein oder auch nur überwiegend
geldwirtschaftlich unterhalten worden sind!®), Vielmehr verdient
Beachtung, daß der Verfall der byzantinischen Flotte eben in dem
Momente eintrat, als die kleinasiatische Provinzialflotte, welche
früher die Grundlage jener gebildet hatte, fehlte, nämlich Ende
des 11. Jahrhunderts®). Gerade seit dieser Zeit aber war doch die
Geldwirtschaft entschieden im Vordringen begriffen, da nicht nur
so manche Naturalleistungen adäriert wurden“), sondern auch
der Handel und Verkehr noch bis ins 12. Jahrhundert sehr be-
13) Zachariä v. Lingenthal, Gesch. des griechisch-röm. Rechts, 3. Aufl. (1892),
5.273 £f., sowie Dölger a.a.O. S.64-
1) Ostrogorsky a.a.O. S.61 sowie C. Neumann, Die byzantin. Marine.
Histor. Zschr. 81, 5 (1898).
1) Ostrogorsky a.a.O. S. 61.
16) Vgl. Lujo Brentano, Die byzantin. Volkswirtschaft (Schmollers Jb. 41
(917), SA., S. ır ff.
17) C. Neumann a. a. O. 5.8.
8) So L.M. Hartmann a. a. O. S. 10, und auch L. Brentano a. a. O. S. 29.
®) C. Neumann a. a. O. S. 23.
%) Vgl. Über die Adäration der Wehrpflicht durch Konstantin: IX.
"z042—1054), E. Stein a.a.O. S. 159.