Object: Lebenserinnerungen

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auch die Überweisung der Soldatengüter (x wat OTQATLOTIKC) 
zur Belohnung und Ausstattung des Heeres dienten**). 
Ebenso wurden die Bedürfnisse der Flotte zum Teil natural- 
wirtschaftlich gedeckt, denn die am Meere wohnende Bevölkerung 
hatte die Militärboote herzustellen und insbesondere das dafür 
notwendige Holz zu liefern**). 
Tritt hier schon die Verschiedenheit der Verpflichtungen je 
nach den lokalen Verhältnissen zutage, so läßt sich dies auch 
sonst noch belegen. Die einzelnen Provinzen und Landstriche des 
Reiches waren auch in der Steuerleistung. verschieden geartet. 
So hat Bulgarien auch nach der Unterwerfung durch Kaiser 
Basilios II. (976—1025) Naturalsteuern entrichtet. Ja, es scheint, 
daß die Forderung von Geldsteuern seitens der neuen Herren dort 
mit ein Anlaß zu Aufständen der Bevölkerung gewesen ist’). 
Auch in Thessalien und dem Innern von Kleinasien war 
die Naturalwirtschaft verbreitet!*). Im 10. Jahrhundert bestand 
im Peloponnes eine Wehrsteuer, die in Pferden entrichtet 
wurde*”). 
Man kann also durchaus nicht behaupten, daß Heer und 
Flotte im Byzantinischen Reiche rein oder auch nur überwiegend 
geldwirtschaftlich unterhalten worden sind!®), Vielmehr verdient 
Beachtung, daß der Verfall der byzantinischen Flotte eben in dem 
Momente eintrat, als die kleinasiatische Provinzialflotte, welche 
früher die Grundlage jener gebildet hatte, fehlte, nämlich Ende 
des 11. Jahrhunderts®). Gerade seit dieser Zeit aber war doch die 
Geldwirtschaft entschieden im Vordringen begriffen, da nicht nur 
so manche Naturalleistungen adäriert wurden“), sondern auch 
der Handel und Verkehr noch bis ins 12. Jahrhundert sehr be- 
13) Zachariä v. Lingenthal, Gesch. des griechisch-röm. Rechts, 3. Aufl. (1892), 
5.273 £f., sowie Dölger a.a.O. S.64- 
1) Ostrogorsky a.a.O. S.61 sowie C. Neumann, Die byzantin. Marine. 
Histor. Zschr. 81, 5 (1898). 
1) Ostrogorsky a.a.O. S. 61. 
16) Vgl. Lujo Brentano, Die byzantin. Volkswirtschaft (Schmollers Jb. 41 
(917), SA., S. ır ff. 
17) C. Neumann a. a. O. 5.8. 
8) So L.M. Hartmann a. a. O. S. 10, und auch L. Brentano a. a. O. S. 29. 
®) C. Neumann a. a. O. S. 23. 
%) Vgl. Über die Adäration der Wehrpflicht durch Konstantin: IX. 
"z042—1054), E. Stein a.a.O. S. 159.
	        
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