Full text : Die Zukunft unserer Wirtschaft

Es  ist  ja  allgemein  bekannt,  wie  drückend  die  Bestimmungen ­
  der  Verträge  sind,  die  Staat  und  Gemeinden  zu
schließen  pflegen  und  wie  wenig  der  Kontrahent  auf  Entgegenkommen ­
  und  Anwendung  von  Billigkeit  rechnen
darf.
Hiezu  kommt  noch  eines;  jedes  Monopol,  das  der
Staat  oder  eine  öffentliche  Körperschaft  sich  zueignet,
wird  alsbald  einfach  als  Steuerquelle  benützt.  Wenn  der
Staat  Geld  braucht,  erhöht  er,  ohne  Rücksicht  auf  kaufmännische ­
  Grundsätze,  die  Eisenbahntarife  und  Fernsprechgebühren, ­
  ohne  Rücksicht  auf  die  Gestehungskosten
die  Salz-  und  Tabakpreise.  Nicht  anders  macht  es  die  Gemeinde ­
  mit  den  Gebühren  für  Gas  und  Elektrizität  und
für  die  Beförderung  auf  den  Straßenbahnen.  Wie  streng
wurden  dagegen  die  privaten  Gesellschaften  gehalten,  solange ­
  diese  Gegenstände  in  ihrem  Betriebe  waren!  Es  kann
nicht  dem  geringsten  Zweifel  unterliegen,  daß  das  Publikum ­
  vor  der  Uebernahrne  durch  Staat  und  Sadt  weitaus ­
  besser  daran  war.
Auch  die  erhöhten  Einnahmen,  die  Staat  und  Gemeinde
erzielen,  können  keineswegs  deshalb  schon  als  ein  wünschenswerter ­
  Erfolg  gelten.  Denn  sie  sind  eine  durchaus
unwirtschaftliche  Art  der  Aufbringung  dieser  Beträge.
Einerseits  weil,  wie  gezeigt,  die  Verwaltung  dieser  Einnahmen ­
  eine  viel  zu  kostspielige  ist  —  anderseits  aber,  weil
diesen  Einnahmen  die  bekannten  Fehler  jeder  indirekten
Steuer  anhaften:  daß  sie  nicht  auf  die  Gesamtheit  nach
Maßgabe  der  Leistungsfähigkeit  eines  jeden  verteilt  werden, ­
  sondern  nach  dem  zufälligen  oder  notwendigen  Ausmaße ­
  des  Bedarfes  die  Einzelnen  ganz  verschieden  belasten, ­
  gleichviel  ob  arm  oder  reich,  wie  z.  B.  bei  dem
Salzverbrauch,  am  deutlichsten  vielleicht  bei  einer  Erhöhung ­
  der  Straßenbahn-Fahrpreise,  die  fast  nur  die
Minderbemittelten  trifft,  gerade  die  Reichen  gar  nicht  berührt. ­

Aus  allen  diesen  Erwägungen  kann  eine  wesentliche
Ausdehnung  der  staatlichen  Wirksamkeit  auf  gewerblichem ­
  oder  sonst  kaufmännischem  Gebiet  nicht  empfohlen
werden  —  wenigstens  nicht  aus  Rücksicht  auf  die  Staatseinnahmen. ­
  Ob  nicht  andere  gewichtige  wirtschaftliche
Erwägungen  in  Einzelfällen  die  Verstaatlichung  erheischen, ­
  wie  z.  B.  bei  Kohlengruben  oder  Transportschiffen, ­
  muß  hier  außer  Erörterung  bleiben.

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