Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die Errichtung neuer gemischter Hypothekenbanken ist durch das Hypothe 
kenbankgesetz vom 13. Juli 1899 verboten. 
Die reinen Hypothekenbanken dürfen Hypothekenpfandbriefe 
nur insoweit ausgeben und Darlehen von der Deutschen Rentenbank- 
Kreditanstalt nur insoweit aufnehmen, als der Betrag der ausgegebe 
nen Hypothekenpfandbriefe zuzüglich des Betrages der bei der Deutschen 
Rentenbank-Kreditanstalt aufgenommenen Darlehen den Mfachen Betrag 
des eingezahlten Grundkapitals und des ausschließlich zur Deckung einer 
Unterbilanz oder zur Sicherstellung der Pfandbriefgläubiger oder der For 
derung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt aus der Darlehnsgewäh- 
rung bestimmten Reservefonds nicht übersteigt (Bepfandbriefungsgrenze). 
Der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfandbriefe muß in Höhe des Nenn 
wertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und 
mindestens gleichem Zinserträge gedeckt sein. 
Geben die Hypothekenbanken auch Kommunalobligationen aus 
ss. S. 208), so dürfen Kommunalobligationen und Pfandbriefe zusammen 
das 28fache der Summe des eingezahlten Grundkapitals und der Reserven 
betragen. 
Der Umlauf an Pfandbriefen und Kommunalobligationen betrug Ende Mai 
1937 bei: 
30 59 11 
Hypotheken- öffentl.-rechtl. sonstigen 
aktienbanken Kreditanstalten Anstalten 
in Millionen RM 
Pfandbriefe 4656 2217 371 
Kommunalobligationen . . . 845 I486 2915 
Baugeldkredite, die die Bank zur Bestreitung der Baukosten 
(Errichtung des Gebäudes) gewährt, gelten nicht als Unterlage für Hy 
pothekenpfandbriefe. Nach Fertigstellung des Baues werden die Baugel 
der durch eine feste Hypothek abgelöst. In der Regel werden solche Bau 
gelder durch Grund ft ücksbanken gegeben, und zwar nicht in einer 
Summe, sondern in Raten mit dem jeweiligen Fortschreiten des Baues. 
Wer Baukredit gibt, trägt das Risiko der Bauführung — er muß, stirbt 
der Bauherr während des Baues, nötigenfalls für dessen Zuendeführung 
Sorge tragen —, sowie das der Hypothekenbeschaffung. Höhere Zins- und 
Provisionssätze für Baukredite sind daher berechtigt. Für den Baugeldmarkt
	        
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