beim Eilgiroverkehr der Dresdner Bank, zertifizierte Überweisungsformu
lare ausgegeben zu werden.
Dieser beschleunigte Verkehr ist gerade für den Mittelstand sehr wichtig,
da es auf diesem Wege möglich ist, Überweisungen und Zahlungsaufträge
so rasch auszuführen, daß der Begünstigte bereits einen Tag nach Auftrags
erteilung über den angewiesenen Betrag verfügen kann.
Anhang: Das Eilavisverfahren Berliner Banken und Bankfirmen.
Die der Berliner Abrechnungsstelle angehörenden Banken und Bank-
firmen sind im September 1920 übereingekommen, untereinander tun
lichst keine Einzelgiroüberweisungen und Vormittagszahlungen mehr zu
wechseln, sondern ihren gesamten Geldausgleich, soweit er nicht über die
Abrechnungsstelle oder durch den Kassenverein erfolgt, im Wege des E i l -
avisverfahrensst zu bewirken. Jeder Teilnehmer haftet dafür, daß
der von ihm durch ein Eilavis angezeigte Betrag tatsächlich am gleichen
Tage dem Reichsbank-Girokonto der empfangenden Firma zugeführt wird.
Die E i l a v i s e werden bei der Früh- und Mittagsabrechnung der Ab
rechnungsstelle ausgetauscht. Für tveitere Lieferungen hat die Reichsbank
im Einzahlungsraum des Girokontors eine Avisaustauschstelle eingerichtet.
Der Hamburger Plcchüberweisnngsverkehr (Giroverkehr) unterscheidet
sich von dem Berliner Eil-Avisverkehr in technischer Beziehung dadurch, daß
in Hamburg Formular strenge besteht, d. h. der Kontoinhaber darf seine
Geldüberweisungsaufträge nur auf ganz bestimmten Formularen erteilen, die
er von seiner Bank unentgeltlich erhält.
Das Berliner und das Hamburger System stimmen darin überein, daß der
Kunde Überweisungen im allgemeinen nur auf Grund eines Guthabens beordern
kann. In Hamburg kann aber der Kunde auch über erwartete Beträge bereits
verfügen. Auf dem Erwartungszettel, den er seiner Bank übergibt, ver
zeichnet er die Beträge und die Stellen, von denen Geld eingehen soll. Daraufhin
werden die beorderten Überweisungen vorgenommen. Gehen die aufgegebenen
Beträge nicht ein, und schafft der Kunde auch sonst nicht Deckung für die ab-
disponierte, sein Guthaben übersteigende Summe, so kann die Bank den über
wiesenen Betrag wieder zurückrufen, und zwar bis 16, Sonnabends bis
141/2 Uhr. Für Verfügungen, die auf Grund der am gleichen Tage eingehenden
Giroposten erfolgen, braucht der Hamburger Girokunde Zinsen nicht zu zahlen.
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