Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

finbet 1 ), so ist es für den Besitzer von Wertpapieren unbedingt erforder 
lich, rechtzeitig selbst zu prüfen oder von sachverständiger Seite prüfen zu 
lassen, ob die Wertpapiere gezogen worden sind. 
Für die bei ihnen im offenen Depot ruhenden Effekten übernehmen 
Banken und Bankiers ohne weiteres — in anderen Fällen gegen geringe 
Gebühren — diese Kontrolle, die insbesondere deswegen sorgfältig aus 
geübt werden muß, weil in einigen Staaten die Verjährungsfrist aus 
geloster Wertpapiere sehr kurz ist, d. h. das Kapital verfällt zugunsten des 
Emittenten, wenn die verlosten Stücke nicht innerhalb einer bestimmten 
Frist zur Einlösung vorgelegt werden. 
Für die eigenen und die im offenen Depot ruhenden fremden Effekten 
sowie für die Effekten, die ihnen laut Nummernverzeichnis zur ständigen 
Verlosungskontrolle übergeben sind, nehmen Banken und Bankiers nach 
jeder Auslosung die Prüfung vor, und zwar meist durch zwei Beamte: der 
eine kontrolliert in der Regel nach dem Wertpapier, der andere an Hand 
einer Kartei; die Nummernverzeichnisse werden von zwei Beamten geprüft. 
c) Kapitalserhöhung, Ausübung des Bezugsrechts auf neue Aktien 
Reicht das Kapital der Gesellschaft nicht aus, so beschafft sie sich neues 
Betriebskapital. Dies kann geschehen durch Inanspruchnahme von Bank 
kredit oder durch Ausgabe von Obligationen oder durch Ausgabe neuer 
Aktien. Die Durchführung einer Kapitalserhöhung erfolgt in der Regel 
unter Mitwirkung einer oder mehrerer Banken. 
Bei Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft oder einer 
Kommanditgesellschaft auf Aktien haben die Aktionäre ein gesetzlich ge 
währleistetes Recht auf Zuteilung eines chrem bisherigen Anteil am 
Grundkapital entsprechenden Teiles der neuen Aktien (§ 153 Aktiengesetz). 
Infolge der umständlichen Technik des Verfahrens (Ausstellung eines 
doppelten Zeichnungsscheines, Anmeldung der beschlossenen Erhöhung so 
wie deren Durchführung zur Eintragung ins Handelsregister) wird prak 
tisch folgendes Verfahren geübt: Das Bezugsrecht der Aktionäre wird 
durch Hauptversammlungsbeschluß ausgeschlossen; eine Bank oder ein 
Bankkonsortium übernimmt die neuen Aktien mit der Verpflichtung, sie den i) 
i) Nur einige Landschaften und Bodenkreditinstitute gewähren für das nicht 
rechtzeitig abgehobene Kapital sogenannte „Depositalzinsen", die aber 
stets niedriger als die Stückzinsen sind. 
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