finbet 1 ), so ist es für den Besitzer von Wertpapieren unbedingt erforder
lich, rechtzeitig selbst zu prüfen oder von sachverständiger Seite prüfen zu
lassen, ob die Wertpapiere gezogen worden sind.
Für die bei ihnen im offenen Depot ruhenden Effekten übernehmen
Banken und Bankiers ohne weiteres — in anderen Fällen gegen geringe
Gebühren — diese Kontrolle, die insbesondere deswegen sorgfältig aus
geübt werden muß, weil in einigen Staaten die Verjährungsfrist aus
geloster Wertpapiere sehr kurz ist, d. h. das Kapital verfällt zugunsten des
Emittenten, wenn die verlosten Stücke nicht innerhalb einer bestimmten
Frist zur Einlösung vorgelegt werden.
Für die eigenen und die im offenen Depot ruhenden fremden Effekten
sowie für die Effekten, die ihnen laut Nummernverzeichnis zur ständigen
Verlosungskontrolle übergeben sind, nehmen Banken und Bankiers nach
jeder Auslosung die Prüfung vor, und zwar meist durch zwei Beamte: der
eine kontrolliert in der Regel nach dem Wertpapier, der andere an Hand
einer Kartei; die Nummernverzeichnisse werden von zwei Beamten geprüft.
c) Kapitalserhöhung, Ausübung des Bezugsrechts auf neue Aktien
Reicht das Kapital der Gesellschaft nicht aus, so beschafft sie sich neues
Betriebskapital. Dies kann geschehen durch Inanspruchnahme von Bank
kredit oder durch Ausgabe von Obligationen oder durch Ausgabe neuer
Aktien. Die Durchführung einer Kapitalserhöhung erfolgt in der Regel
unter Mitwirkung einer oder mehrerer Banken.
Bei Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft oder einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien haben die Aktionäre ein gesetzlich ge
währleistetes Recht auf Zuteilung eines chrem bisherigen Anteil am
Grundkapital entsprechenden Teiles der neuen Aktien (§ 153 Aktiengesetz).
Infolge der umständlichen Technik des Verfahrens (Ausstellung eines
doppelten Zeichnungsscheines, Anmeldung der beschlossenen Erhöhung so
wie deren Durchführung zur Eintragung ins Handelsregister) wird prak
tisch folgendes Verfahren geübt: Das Bezugsrecht der Aktionäre wird
durch Hauptversammlungsbeschluß ausgeschlossen; eine Bank oder ein
Bankkonsortium übernimmt die neuen Aktien mit der Verpflichtung, sie den i)
i) Nur einige Landschaften und Bodenkreditinstitute gewähren für das nicht
rechtzeitig abgehobene Kapital sogenannte „Depositalzinsen", die aber
stets niedriger als die Stückzinsen sind.
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