Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

finbet 1 ),  so  ist  es  für  den  Besitzer  von  Wertpapieren  unbedingt  erforderlich, ­
  rechtzeitig  selbst  zu  prüfen  oder  von  sachverständiger  Seite  prüfen  zu
lassen,  ob  die  Wertpapiere  gezogen  worden  sind.
Für  die  bei  ihnen  im  offenen  Depot  ruhenden  Effekten  übernehmen
Banken  und  Bankiers  ohne  weiteres  —  in  anderen  Fällen  gegen  geringe
Gebühren  —  diese  Kontrolle,  die  insbesondere  deswegen  sorgfältig  ausgeübt ­
  werden  muß,  weil  in  einigen  Staaten  die  Verjährungsfrist  ausgeloster ­
  Wertpapiere  sehr  kurz  ist,  d.  h.  das  Kapital  verfällt  zugunsten  des
Emittenten,  wenn  die  verlosten  Stücke  nicht  innerhalb  einer  bestimmten
Frist  zur  Einlösung  vorgelegt  werden.
Für  die  eigenen  und  die  im  offenen  Depot  ruhenden  fremden  Effekten
sowie  für  die  Effekten,  die  ihnen  laut  Nummernverzeichnis  zur  ständigen
Verlosungskontrolle  übergeben  sind,  nehmen  Banken  und  Bankiers  nach
jeder  Auslosung  die  Prüfung  vor,  und  zwar  meist  durch  zwei  Beamte:  der
eine  kontrolliert  in  der  Regel  nach  dem  Wertpapier,  der  andere  an  Hand
einer  Kartei;  die  Nummernverzeichnisse  werden  von  zwei  Beamten  geprüft.
c)  Kapitalserhöhung,  Ausübung  des  Bezugsrechts  auf  neue  Aktien
Reicht  das  Kapital  der  Gesellschaft  nicht  aus,  so  beschafft  sie  sich  neues
Betriebskapital.  Dies  kann  geschehen  durch  Inanspruchnahme  von  Bankkredit ­
  oder  durch  Ausgabe  von  Obligationen  oder  durch  Ausgabe  neuer
Aktien.  Die  Durchführung  einer  Kapitalserhöhung  erfolgt  in  der  Regel
unter  Mitwirkung  einer  oder  mehrerer  Banken.
Bei  Erhöhung  des  Grundkapitals  einer  Aktiengesellschaft  oder  einer
Kommanditgesellschaft  auf  Aktien  haben  die  Aktionäre  ein  gesetzlich  gewährleistetes ­
  Recht  auf  Zuteilung  eines  chrem  bisherigen  Anteil  am
Grundkapital  entsprechenden  Teiles  der  neuen  Aktien  (§  153  Aktiengesetz).
Infolge  der  umständlichen  Technik  des  Verfahrens  (Ausstellung  eines
doppelten  Zeichnungsscheines,  Anmeldung  der  beschlossenen  Erhöhung  sowie ­
  deren  Durchführung  zur  Eintragung  ins  Handelsregister)  wird  praktisch ­
  folgendes  Verfahren  geübt:  Das  Bezugsrecht  der  Aktionäre  wird
durch  Hauptversammlungsbeschluß  ausgeschlossen;  eine  Bank  oder  ein
Bankkonsortium  übernimmt  die  neuen  Aktien  mit  der  Verpflichtung,  sie  den  i)
i)  Nur  einige  Landschaften  und  Bodenkreditinstitute  gewähren  für  das  nicht
rechtzeitig  abgehobene  Kapital  sogenannte  „Depositalzinsen",  die  aber
stets  niedriger  als  die  Stückzinsen  sind.

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