Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bei Gründung einer Aktiengesellschaft müssen mindestens 25 «/„ des Aktien- 
Nennbetrages und das volle Aufgeld gezahlt werden. Die Zahlung kann auch 
durch Gutschrift auf -Konto der Gesellschaft oder des Vorstandes bei einer Bank 
erfolgen; gefordert wird lediglich, daß der Betrag endgültig zur freien Ver 
fügung des Vorstandes steht. 
Das Grundkapital ist im wesentlichen eine Rechnungsgröße. Mit 
dem tatsächlichen Gesellschaftsvermögen deckt es sich dem Betrage 
nach schon bei der Gründung nicht immer; im späteren Verlauf fast nie. 
Die MitwirkungvonBankenbeider Gründung kann zweierlei 
Art sein: Die Bank erteilt lediglich intern sgegen Entgelt) ihren sach 
kundigen Rat, oder sie tritt n a ch a u ß e n hervor, indem sie als Gründerin 
sich benennen läßt, Aktien übernimmt und im Aufsichtsrat vertreten ist. 
In diesem Falle ist ihr Name dauernd mit dem des neuen Unternehmens 
verknüpft. Sie wird daher, ehe sie sich an der Gründung beteiligt, prüfen, 
ob die als Mitgründer Auftretenden, sowie Vorstands- und Aufsichtsrats 
mitglieder sich eines guten Rufs erfreuen, so daß man sich unbesorgt mit 
ihnen an einen Tisch setzen kann. Weiter wird darauf zu achten sein, ob das 
Unternehmen eine angemessene Rentabilität erwarten läßt. Bei Umwand 
lungen sind Unterlagen ja bereits vorhanden; es wird aber zu prüfen sein, 
wie die Rentabilität sich unter den veränderten Verhältnissen gestalten wird. 
Die Übernahme von Aktien als Anlage kommt für die grün 
dende Bank nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Wünschen die 
Vorbesitzer der umgewandelten Gesellschaft einen Teil ihres Aktien 
besitzes zu veräußern, oder sollen die durch Erhöhung des ursprünglichen 
Kapitals geschaffenen neuen Aktien untergebracht werden, so wird die 
Bank bemüht sein, ihre Geschäftsfreunde dafür zu interessieren *). 
In England werden in der Regel über Anteile von Aktiengesellschaften 
nicht eigentliche «bares als Aktienurkunden ausgegeben, sondern nur Zerti 
fikate über eine beliebige Anzahl von «bares, die entsprechend der Ein 
tragung im Aktienbuche auf den Namen der Aktionäre ausgefertigt werden.Unter 
stock versteht man den Gesamtkapitalbetrag der Unternehmung, wie auch die 
Z Schrifttum: Bondi und Winckler, Die Praxis der Finanzie 
rung. Berlin 1929. E. Fix, Fusion von Aktiengesellschaften. Stuttgart 1928. 
Otto Jeidels, Das Verhältnis der deutschen Großbanken zur Industrie, 
mit besonderer Berücksichtigung der Eisenindustrie. Leipzig 1905. N. I. Polak, 
Grundzüge der Finanzierung. Berlin 1926. W. Prion, Kapital und Betrieb. 
Leipzig 1929. E. Schwalenbach, Finanzierungen. 6. Aufl. Leipzig 1937- 
S. Wo lff, Das Gründungsgeschäft im deutschen Bankgewerbe.Stuttgart 1915-
	        
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