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Bei Gründung einer Aktiengesellschaft müssen mindestens 25 «/„ des Aktien-
Nennbetrages und das volle Aufgeld gezahlt werden. Die Zahlung kann auch
durch Gutschrift auf -Konto der Gesellschaft oder des Vorstandes bei einer Bank
erfolgen; gefordert wird lediglich, daß der Betrag endgültig zur freien Ver
fügung des Vorstandes steht.
Das Grundkapital ist im wesentlichen eine Rechnungsgröße. Mit
dem tatsächlichen Gesellschaftsvermögen deckt es sich dem Betrage
nach schon bei der Gründung nicht immer; im späteren Verlauf fast nie.
Die MitwirkungvonBankenbeider Gründung kann zweierlei
Art sein: Die Bank erteilt lediglich intern sgegen Entgelt) ihren sach
kundigen Rat, oder sie tritt n a ch a u ß e n hervor, indem sie als Gründerin
sich benennen läßt, Aktien übernimmt und im Aufsichtsrat vertreten ist.
In diesem Falle ist ihr Name dauernd mit dem des neuen Unternehmens
verknüpft. Sie wird daher, ehe sie sich an der Gründung beteiligt, prüfen,
ob die als Mitgründer Auftretenden, sowie Vorstands- und Aufsichtsrats
mitglieder sich eines guten Rufs erfreuen, so daß man sich unbesorgt mit
ihnen an einen Tisch setzen kann. Weiter wird darauf zu achten sein, ob das
Unternehmen eine angemessene Rentabilität erwarten läßt. Bei Umwand
lungen sind Unterlagen ja bereits vorhanden; es wird aber zu prüfen sein,
wie die Rentabilität sich unter den veränderten Verhältnissen gestalten wird.
Die Übernahme von Aktien als Anlage kommt für die grün
dende Bank nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Wünschen die
Vorbesitzer der umgewandelten Gesellschaft einen Teil ihres Aktien
besitzes zu veräußern, oder sollen die durch Erhöhung des ursprünglichen
Kapitals geschaffenen neuen Aktien untergebracht werden, so wird die
Bank bemüht sein, ihre Geschäftsfreunde dafür zu interessieren *).
In England werden in der Regel über Anteile von Aktiengesellschaften
nicht eigentliche «bares als Aktienurkunden ausgegeben, sondern nur Zerti
fikate über eine beliebige Anzahl von «bares, die entsprechend der Ein
tragung im Aktienbuche auf den Namen der Aktionäre ausgefertigt werden.Unter
stock versteht man den Gesamtkapitalbetrag der Unternehmung, wie auch die
Z Schrifttum: Bondi und Winckler, Die Praxis der Finanzie
rung. Berlin 1929. E. Fix, Fusion von Aktiengesellschaften. Stuttgart 1928.
Otto Jeidels, Das Verhältnis der deutschen Großbanken zur Industrie,
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Leipzig 1929. E. Schwalenbach, Finanzierungen. 6. Aufl. Leipzig 1937-
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