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Wie ist das „Wunder der Rentenmark" zu erklären? Das Ver
trauen des Publikums wurde durch drei Umstände erweckt:
1. Das neue Geld, die Rentenbankscheine, war gedeckt durch Renten
briefe, die auf G o l d lauteten und mit 5 °/„ in Rentenmark (berechnet nach
dem Goldwert) verzinslich waren. Für sie haftete der deutsche Boden und
die Garantie der Berufsstände.
2. Die Rentenbankscheine konnten gegen Rentenbriefe eingelöst werden.
Ein Sinken des Werts der Rentenmark hätte zu einem Umtausch in diese
auf Gold gestellten Anlagepapiere geführt, die Rentenmarkscheine damit
dem Verkehr entzogen, diese Verknappung der umlaufenden Zahlungsmittel
aber den Wert der Rentenmark wieder gehoben.
3. Durch Festsetzung eines Wertverhältnisses zwischen der Rentenmark
und dem Dollar (1 Rentenmark — 10 / 42 Dollar) trug nunmehr der Kredit
nehmer das Entwertungsrisiko.
Die Rentenbankscheine waren kein gesetzliches Zahlungsmittel, wurden
aber von den öffentlichen Kassen angenommen. Ihre Werteinheit war die
in 100 Rentenpfennige eingeteilte Rentenmark. Das Umtauschverhältnis
zur Papiermark wurde mit 1 Billion Papiermark — 1 Rentenmark fest
gesetzt. Jetzt wurden auch wieder Münzen ausgeprägt. Zunächst waren
es Ren tenp f enn i g-M ünzen (zu 1, 2, 5, 10 und 60 Renten
pfennigen), die als Reichs gelb (nicht als Rentenbank geld) gemäß
der Verordnung vom 8. November 1923 geprägt wurden, und zwar in Höhe
von 2 1 j 2 Mark für den Kops der Bevölkerung. An Stelle der durch die Ver
ordnung vom 13. April 1920 außer Kurs gesetzten alten Silbermünzen
traten auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1924 neue Reichs
silbe r m ü n z e n.
Wenn die Rentenmark sich auch als Jnlandszahlungsmittel bewährt
hatte, so kam sie als endgültige Währungseinheit nicht in Betracht, da sie
ihrem ganzen Aufbau und der Art ihrer Deckung nach nicht inter
nationales Zahlungsmittel sein konnte.
Im Einklang mit den Bestimmungen des Bankgesetzes vom 30. August
1924 schafft das Münzgesetz vom 3 0. August 1924 als neue
Währungseinheit die Reichsmark. Während der Übergangsperiode
wurde die Rentenmark der Reichsmark gleichgestellt. Für die Wahl des
Namens war bestimmend, daß er eng an die alte Benennung anknüpfte,
andererseits aber auch Verwechslungen mit der alten Währung ausschloß.