Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Wie ist das „Wunder der Rentenmark" zu erklären? Das Ver 
trauen des Publikums wurde durch drei Umstände erweckt: 
1. Das neue Geld, die Rentenbankscheine, war gedeckt durch Renten 
briefe, die auf G o l d lauteten und mit 5 °/„ in Rentenmark (berechnet nach 
dem Goldwert) verzinslich waren. Für sie haftete der deutsche Boden und 
die Garantie der Berufsstände. 
2. Die Rentenbankscheine konnten gegen Rentenbriefe eingelöst werden. 
Ein Sinken des Werts der Rentenmark hätte zu einem Umtausch in diese 
auf Gold gestellten Anlagepapiere geführt, die Rentenmarkscheine damit 
dem Verkehr entzogen, diese Verknappung der umlaufenden Zahlungsmittel 
aber den Wert der Rentenmark wieder gehoben. 
3. Durch Festsetzung eines Wertverhältnisses zwischen der Rentenmark 
und dem Dollar (1 Rentenmark — 10 / 42 Dollar) trug nunmehr der Kredit 
nehmer das Entwertungsrisiko. 
Die Rentenbankscheine waren kein gesetzliches Zahlungsmittel, wurden 
aber von den öffentlichen Kassen angenommen. Ihre Werteinheit war die 
in 100 Rentenpfennige eingeteilte Rentenmark. Das Umtauschverhältnis 
zur Papiermark wurde mit 1 Billion Papiermark — 1 Rentenmark fest 
gesetzt. Jetzt wurden auch wieder Münzen ausgeprägt. Zunächst waren 
es Ren tenp f enn i g-M ünzen (zu 1, 2, 5, 10 und 60 Renten 
pfennigen), die als Reichs gelb (nicht als Rentenbank geld) gemäß 
der Verordnung vom 8. November 1923 geprägt wurden, und zwar in Höhe 
von 2 1 j 2 Mark für den Kops der Bevölkerung. An Stelle der durch die Ver 
ordnung vom 13. April 1920 außer Kurs gesetzten alten Silbermünzen 
traten auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1924 neue Reichs 
silbe r m ü n z e n. 
Wenn die Rentenmark sich auch als Jnlandszahlungsmittel bewährt 
hatte, so kam sie als endgültige Währungseinheit nicht in Betracht, da sie 
ihrem ganzen Aufbau und der Art ihrer Deckung nach nicht inter 
nationales Zahlungsmittel sein konnte. 
Im Einklang mit den Bestimmungen des Bankgesetzes vom 30. August 
1924 schafft das Münzgesetz vom 3 0. August 1924 als neue 
Währungseinheit die Reichsmark. Während der Übergangsperiode 
wurde die Rentenmark der Reichsmark gleichgestellt. Für die Wahl des 
Namens war bestimmend, daß er eng an die alte Benennung anknüpfte, 
andererseits aber auch Verwechslungen mit der alten Währung ausschloß.
	        
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