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mann widerlegt den Einwand, daß Konsumvereine mit kaum 100
Mitgliedern allgemein gut florierten. Es handle sich dabei um Aus
nahmen, die nur die Regel bestätigten. Entweder seien diese Fälle
dadurch möglich, daß die Verwaltung besonders opferwillig sei/)
oder aber der Durchschnittsumsatz der Mitglieder betrage nicht 120
bis 150 M., sondern 300—400 M. und mehr, indenr eben die ganze
Dorfgemeinschaft, auch die kaufkräftigsten Einwohner, unter deren Tisch
20 und mehr Personen ihre Füße strecken, zu den Mitgliedern rechnen.
Die vielen Ermahnungen alter Konsumgenossenschaftspraktiker hat
denn auch immer mehr dahin geführt, Verteilungsstellen mit größerer
Vorsicht als bisher zu errichten und die vorhandenen Verteiluugs-
stellen erst völlig auszunutzen. Das hindert nicht, daß große Vereine
auf Grund ihres enormen Mitgliederzuwachses in einem Jahr 10
oder 20 und noch mehr Abgabestcllen errichten können.
Ein Teil der konsumgenossenschaftlichen Verteilnngsstcllen befin
det sich in e i g e n e n H ä u s e r n der Genossenschaft, die andern in ge
mieteten Räumen. Nach dem Konsumgenossenschaftlichen Hand
buch für Aufsichtsratsmitglieder 3 4 ) ist es für angesehene Konsumge
nossenschaften nicht schwer, geeignete Mieträume für die Verteilung zu
erhalten, in der Regel sei sogar ein Ueberangebot zu verzeichnen. Die
jungen Vereine hätten dagegen oft in dieser Beziehung Schwierig
keiten, was häufig Anlaß gegeben hätte, sich eigene Verteilungsstellen
zu errichten. Durch die damit verbundene Kapitalfestlegung seien
aber manche Vereine auf die schiefe Ebene geraten. Es komme den
jungen kapitalschwachen Genossenschaften in der Regel billiger zu
stehen, wenn sie eine höhere Miete zahlten, als wenn sie sich der Be
triebsmittel beraubten. Der Häuserbau hat auch deshalb etwas Ver
lockendes, weil gleichzeitig damit Wohnungen für die Mitglieder ge
schaffen werden.
Die Abgabestellen sind durchweg einfache, geräumige Läden, auf
deren Sauberkeit besonders Gewicht gelegt wird. Auch sind die Ver
teilungsstellen heller, als Läden es gewöhnlich zu sein pflegen. Das
3) Verfasser ds. lernte kürzlich selbst einen typischen Fall dieser Art
kennen. Es handelt sich dabei um einen kleinen Verein, dem nur 60 Mitglieder
angehören, mit einem Durchschnittsunisatz pro Mitglied und Jahr von 170 M.
(Der Umsatz in Kohlen und Düngermitteln ist in diese Zahlen nicht eingerechnet.)
Die Unkosten betrugen nur 700 M. Damit mußte die Miete für die Abgabe
stelle, Licht, Heizung usw. gedeckt werden. Ferner erhielten daraus Geschäfts
führer, Kassierer und der nebenberuflich tätige Verrteiler, soweit sie nicht ehren
amtlich tätig waren, ihre Vergütung, die folglich nur sehr gering gewesen sein
kann. Der Verein verteilte 5 o/o Rückvergütung.
4 ) Rupprecht, a. a. O. S. 62 f.