Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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dienenden  Abteilungen  miteinander  verschmolzen,  ihre  Hypothekenabtei,
lungen  dagegen  getrennt  weitergeführt.
Bei  der  Fusion  erhält  das  neue  Gebilde  in  der  Regel  einen  Namen,  der
auf  die  beiden  miteinander  verbundenen  Institute  hinweist,  also  z.  B.:
„Darmstädter  und  Nationalbank,  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien".
Das  aus  der  Vereinigung  der  Commerz-  und  Discontobank  und  der  Mitteldeutschen
  Privatbank  hervorgegangene  Institut  nennt  sich  (der  Name  ist
nicht  gerade  sehr  glücklich  gewählt!)  „Commerz-  und  Privat-Bank".
Die  Interessengemeinschaft  wird  auf  eine  Reihe  von  Jahren  abgeschlossen,
kann  aber  innerhalb  dieser  Frist  nach  einer  vereinbarten  Zeit  gekündigt  werden.
Fassen  wir  zusammen:  Die  Entwicklung  der  Kapital-  und  Machtkonzentration ­
  im  deutschen  Bankwesen  vollzog  sich:
A.  A  u  f  direktem  Wege:
1.  durch  Kapitalserhöhungen,  die  vor  allem  erforderlich  waren,  um
das  eigene  Kapital  in  ein  angemessenes  Verhältnis  zum  fremden
Kapital  zu  brkngen  stvährend  der  Inflation  hat  man  dieses  Prinzip
fallen  lassen);
2.  durch  Aufnahme  von  Bankgeschäften  und  Banken  (die  Aktionäre  der
übernommenen  Bank  erhalten  Aktien  des  übernehmenden  Instituts
zu  einem  Kurse,  der  etwa  dem  inneren  Wert  entspricht),  die  nunmehr ­
  Filialen  des  Instituts  wurden,  nntunter  unter  Belastung  der
alten  Firma  als  Untertitel  (oft  angewendet  von  der  Magdeburger
(Mitteldeutschen)  Privatbank);
3.  durch  Schaffung  dauernder  Interessengemeinschaften.
Dies  geschieht
a)  durch  einseitige  Beteiligung.  Sie  kommt  zustande  durch  Interessenerwerbung
  (Aktienankauf,  mitunter  ohne  Wissen  und  gegen
den  Willen  des  Unternehmens,  in  das  eingedrungen  wird),  Jnteresseneinräumung
  oder  durch  Tochtergründung;
b)  durch  wechselseitige  Beteiligung.  Aus  alten  Beständen  oder  aus
neuer  Kapitalserhöhung  werden  Aktien  in  bestimmtem  Verhältnis ­
  untereinander  ausgetauscht.  Während  bei  der  Fusion  ein  Aktienumtausch
  für  die  Aktionäre  stattfindet,  erfolgt  bei  der  Interessengemeinschaft ­
  ein  Aktienaustausch  zwischen  den  Banken  selbst,
gegenseitige  Aktienübernahme  oder  einseitige  Aktienüberlassung.
            
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