Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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dienenden Abteilungen miteinander verschmolzen, ihre Hypothekenabtei, 
lungen dagegen getrennt weitergeführt. 
Bei der Fusion erhält das neue Gebilde in der Regel einen Namen, der 
auf die beiden miteinander verbundenen Institute hinweist, also z. B.: 
„Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien". 
Das aus der Vereinigung der Commerz- und Discontobank und der Mit- 
teldeutschen Privatbank hervorgegangene Institut nennt sich (der Name ist 
nicht gerade sehr glücklich gewählt!) „Commerz- und Privat-Bank". 
Die Interessengemeinschaft wird auf eine Reihe von Jahren abgeschlossen, 
kann aber innerhalb dieser Frist nach einer vereinbarten Zeit gekündigt werden. 
Fassen wir zusammen: Die Entwicklung der Kapital- und Machtkon 
zentration im deutschen Bankwesen vollzog sich: 
A. A u f direktem Wege: 
1. durch Kapitalserhöhungen, die vor allem erforderlich waren, um 
das eigene Kapital in ein angemessenes Verhältnis zum fremden 
Kapital zu brkngen stvährend der Inflation hat man dieses Prinzip 
fallen lassen); 
2. durch Aufnahme von Bankgeschäften und Banken (die Aktionäre der 
übernommenen Bank erhalten Aktien des übernehmenden Instituts 
zu einem Kurse, der etwa dem inneren Wert entspricht), die nun 
mehr Filialen des Instituts wurden, nntunter unter Belastung der 
alten Firma als Untertitel (oft angewendet von der Magdeburger 
(Mitteldeutschen) Privatbank); 
3. durch Schaffung dauernder Interessengemeinschaften. 
Dies geschieht 
a) durch einseitige Beteiligung. Sie kommt zustande durch Inter- 
essenerwerbung (Aktienankauf, mitunter ohne Wissen und gegen 
den Willen des Unternehmens, in das eingedrungen wird), Jnter- 
esseneinräumung oder durch Tochtergründung; 
b) durch wechselseitige Beteiligung. Aus alten Beständen oder aus 
neuer Kapitalserhöhung werden Aktien in bestimmtem Verhält 
nis untereinander ausgetauscht. Während bei der Fusion ein Ak- 
tienumtausch für die Aktionäre stattfindet, erfolgt bei der Inter 
essengemeinschaft ein Aktienaustausch zwischen den Banken selbst, 
gegenseitige Aktienübernahme oder einseitige Aktienüberlassung.
	        
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