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Bei Beurteilung einer Bankbilanz wirb daher ein Hauptaugenmerk
auf ihre Liquidität, die ein gesteigerter Grad der Sicherheit ist,
gerichtet. Zu den Verbindlichkeiten werden sämtliche Kontokorrentkre
ditoren und die Akzepte der Bank gerechnet. Diesen Posten stehen als
leicht greifbare Aktiva gegenüber: Kasse, fremde Geldsorten, Kupons,
Bankierguthaben, Wechsel, Effekten, Reports und Darlehen gegen börsen
gängige Wertpapiere und Vorschüsse auf Waren. Wesentlich ist natürlich
die Qualität der einzelnen Forderungen. Um die Liquidität fest
zustellen, wird berechnet, welche Forderungen sofort fällig sind — das
seit 1912 übliche Bilanzschema unterscheidet Einlagen, die innerhalb
von 7 Tagen, von 3 Monaten und über 3 Monate hinaus fällig sind —
und wieviel von den Mitteln der Bank so angelegt sind, daß sie sofort zu
Geld gemacht werden können. Voraussetzung hierbei ist aber, daß Reichs
bank und Börse noch funktionieren.
Nach der vorwiegenden Art der Passivgeschäfte, d. h. nach der Art der
Schuldverpflichtungen, die die Banken übernehmen (je nach Art der Kapi
talbeschaffung), gliedert man: Notenbanken, Depositenbanken und Pfand
briefbanken — sie nehmen Kredit durch Ausgabe von Noten, durch An
nahme verzinslicher Einlagen, bzw. durch Ausgabe von Pfandbriefen —,
nach der vorwiegenden Art der Aktivgeschäfte: Diskonto-, Lombard-, Kre
dit-, Kontokorrentbanken usw. Praktisch läßt sich diese Einteilung
aber nicht durchführen. Daß zu einem Aktivgeschäft immer ein entspre
chendes Passivgeschäft, und ebenso umgekehrt, gehört, ist selbstverständlich,
denn nur durch eine Kombination eines oder mehrerer Aktiv- und
Passivgeschäfte entsteht eine Bank. In der Regel liegen die Ver
hältnisse jedoch so, daß die sogenannten Kredit-, Spekulations- oder Depo
sitenbanken meistens alle Aktiv- und Passivgeschäfte, mit Ausnahme des
Noten- und Pfandbriesgeschäftes, betreiben. Die Betriebsmittel werden
angelegt: im Diskont-, Kontokorrent-, Lombard-, Report-, Finanzie
rungsgeschäft usw. Das Rothschildsche Prinzip: Betreibung nur weniger,
aber sehr ertragreicher Geschäfte, ist für die Aktienbanken, die eine reget-
mäßige Dividendenzahlung erstreben und ihr Kapital und ihre Beamten
dauernd beschäftigen müssen, unanwendbar. Es herrscht vielmehr das
„Warenhaus-Prinzip": Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten,
Gewinne zu erzielen. (Verboten ist den deutschen Kreditbanken nur das
Noten- und das Pfandbriefgeschäft.) In Deutschland besteht also im