Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bei Beurteilung einer Bankbilanz wirb daher ein Hauptaugenmerk 
auf ihre Liquidität, die ein gesteigerter Grad der Sicherheit ist, 
gerichtet. Zu den Verbindlichkeiten werden sämtliche Kontokorrentkre 
ditoren und die Akzepte der Bank gerechnet. Diesen Posten stehen als 
leicht greifbare Aktiva gegenüber: Kasse, fremde Geldsorten, Kupons, 
Bankierguthaben, Wechsel, Effekten, Reports und Darlehen gegen börsen 
gängige Wertpapiere und Vorschüsse auf Waren. Wesentlich ist natürlich 
die Qualität der einzelnen Forderungen. Um die Liquidität fest 
zustellen, wird berechnet, welche Forderungen sofort fällig sind — das 
seit 1912 übliche Bilanzschema unterscheidet Einlagen, die innerhalb 
von 7 Tagen, von 3 Monaten und über 3 Monate hinaus fällig sind — 
und wieviel von den Mitteln der Bank so angelegt sind, daß sie sofort zu 
Geld gemacht werden können. Voraussetzung hierbei ist aber, daß Reichs 
bank und Börse noch funktionieren. 
Nach der vorwiegenden Art der Passivgeschäfte, d. h. nach der Art der 
Schuldverpflichtungen, die die Banken übernehmen (je nach Art der Kapi 
talbeschaffung), gliedert man: Notenbanken, Depositenbanken und Pfand 
briefbanken — sie nehmen Kredit durch Ausgabe von Noten, durch An 
nahme verzinslicher Einlagen, bzw. durch Ausgabe von Pfandbriefen —, 
nach der vorwiegenden Art der Aktivgeschäfte: Diskonto-, Lombard-, Kre 
dit-, Kontokorrentbanken usw. Praktisch läßt sich diese Einteilung 
aber nicht durchführen. Daß zu einem Aktivgeschäft immer ein entspre 
chendes Passivgeschäft, und ebenso umgekehrt, gehört, ist selbstverständlich, 
denn nur durch eine Kombination eines oder mehrerer Aktiv- und 
Passivgeschäfte entsteht eine Bank. In der Regel liegen die Ver 
hältnisse jedoch so, daß die sogenannten Kredit-, Spekulations- oder Depo 
sitenbanken meistens alle Aktiv- und Passivgeschäfte, mit Ausnahme des 
Noten- und Pfandbriesgeschäftes, betreiben. Die Betriebsmittel werden 
angelegt: im Diskont-, Kontokorrent-, Lombard-, Report-, Finanzie 
rungsgeschäft usw. Das Rothschildsche Prinzip: Betreibung nur weniger, 
aber sehr ertragreicher Geschäfte, ist für die Aktienbanken, die eine reget- 
mäßige Dividendenzahlung erstreben und ihr Kapital und ihre Beamten 
dauernd beschäftigen müssen, unanwendbar. Es herrscht vielmehr das 
„Warenhaus-Prinzip": Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten, 
Gewinne zu erzielen. (Verboten ist den deutschen Kreditbanken nur das 
Noten- und das Pfandbriefgeschäft.) In Deutschland besteht also im
	        
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