Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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iUrtg  hangt  von  der  Mitgliedschaft  ab,  die  durch  einmalige  oder  ratenweise  Zahlung ­
  des  Geschäftsanteils  erworben  und  bemessen  wird,  nach  der  Kreditfähigkeit ­
  des  Darlehnsuchenden  ,  d.  h.  nach  seinen  wirtschaftlichen  Verhältnissen
in  Verbindung  mit  der  Bestellung  von  Sicherheiten  oder  Bürgen.  Die  Darlehen
werden  in  der  Regel  gegen  Dreimonatswechsel  gewährt.  Diese  Genossenschaften
sind  im  Deutschen  Genosscnschaftsverband  zusammengeschlossen.  Zentral-Kreditinstitut
  für  sie  ist  die  Dresdner  Bank,  Genossenschaftsabteilung ­
  ss.  a.  S.  137  f.s.
In  der  Kriegszeit  haben  die  Kreditgenossenschastcu  erheblich  gelitten  und  sie
waren  genötigt,  dauernde  Bankkredite  in  Anspruch  zu  nehmen,  im  Gegensatz
zu  ihren  Grundsätzen,  Bankkredit  nur  als  Krcditreserve  aufzunehmen.
Instruktiv  ist  folgende  Gegenüberstellung:

Aktiva

1913

1924  |

1.  Flüssige  Mittel  .  .  .
2.  Wertpapiere
3.  Debitoren
4.  Avalforderungeu  .  .
5.  Immobilien  und  Inventar ­

6.  Verschiedenes  (Einnahmereste,
  Verluste,
Beteiligung)

in  Milli
142,9
126,1
1791,6
18,2
77,8
13,4

men  RM  I
41,3
5.6
306,6
8,0
25,8
6.6

7.  Gesamtvermögen  .  .

2170,0

393,9  i

Passiva

1913

1924

1.  Eigenkapital

in  Milli
430,9

men  RM
80,8

2.  Anvertraute  fremde
Gelder

1612,9

238,0

3.  Aufgenommene  Verbindlichkeiten ­
  ....

80,3

50,9

4.  Sonstiges  (Avallreditoren,
  Gewinnvorträgc
  usw.)

45,9

18,2

5.  Gesamtsumme....

2170,0

393,9

2.  Hypotheken-  und  Grundkreditbanken,  die  den
städtischen  und  ländlichen  Grundbesitz  hypothekarisch  beleihen.
3.  Banken,  die  dem  Landwirt  Betriebskredit,  d.  h.  zur  Aufrechterhaltung ­
  des  Betriebes  szur  Anschaffung  von  Ackergeräten,  Vieh,
Saatgut  usw.),  oder  M  e  l  io  r  a  t  io  n  s  kredit,  d.  h.  Kredit  zur  Vornahme ­
  von  Verbesserungen,  gewähren  *).
Diesem  Zwecke  dienen  in  erster  Linie  die  von  dem  Bürgermeister  Raisfeisen
  (1818—1888)  Ende  der  vierziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  gegründeten ­
  Kassen,  welche  die  durch  Mißernten  in  große  Not  geratenen
Bauern  vor  Ausbeutung  durch  Wucherer  schützen  sollten.  Ihre  Vereinsbezirke ­
  sind  eng  begrenzt  und  haben  in  der  Regel  nicht  mehr  als  1500  Bewohner. ­
  Infolgedessen  kennen  sich  die  Mitglieder  untereinander  persönlich.
Einer  kennt  so  ziemlich  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  andern  und  ist

ij  Besitz  kredit  wird  zwecks  Vergrößerung  des  Besitzes  aufgenommen,  und
zwar  meist  in  Form  des  Hypothekarkredits,  dem  die  Landschaften  und
landwirtschaftlichen  Kreditverbände  dienen.
            
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