Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

304 
ZWEITER TEIL 
Aufwand für Sterbegelder 
Der gesamte und durchschnittliche Aufwand an Sterbegeld ist in der 
‘olgenden Tabelle verzeichnet. 
GJESAMTAUFWAND UND AUFWAND FÜR EINEN VERSICHERTEN + 
Tahr 
917 
918 
919 
‚920 
921 
‚922 
‚923 
724 
EN LE sn ae 
Durchschnittlicher 
Gesamtaufwand | Aufwand für 
kn DU einen Versicherten 
von Kronen 1a. Kronen 
15 
266 
174 
146 
136 
143 
135 
'46 
0,24 
0,52 
0,32 
0,26 
0,25 
0,25 
0,24 
0.25 
ı Amtliche Statistik des Königreichs Norwegen. 
ÖSTERREICH 
Gesetzgebung 
GESETZ VOM 30. MÄrRz 1888 
N DER FASSUNG DER VERORDNUNG VOM 20, NOVEMBER 1922 
Sterbegeld. des Versicherten 
Voraussetzungen des Anspruchs 
Beim Tode des Versicherten wird ein Sterbegeld gewährt, gleichviel 
was die Todesursache war. Das Sterbegeld wird auch gewährt beim Tode 
zines ehemalig Versicherten, sofern dessen Krankengeldanspruch zur Zeit 
Jes Todes nicht seit mehr als einem halben Jahr erschöpft ist (86, Nr. 5). 
Bezugsberechtigte 
Das Sterbegeld erhalten. die Hinterbliebenen des Versicherten ; sofern 
solche nicht vorhanden sind, wird das Sterbegeld zur Deckung der Begräbnis- 
zosten verwendet. Der Überschuss verbleibt der Kasse ($ 6, Nr. 5). 
Betrag 
Das Sterbegeld beträgt das 30fache des durchschnittlichen täglichen 
Arbeitsverdienstes. Als Mehrleistung kann es im Wege der Satzung auf 
das 45fache dieses Betrags, aber keinesfalls über 150 Schillinge hinaus 
arhöht werden ($ 6, Nr. 5 und $ 9, Nr. 4). 
Sterbegeld. beim Tode eines Familienangehörigen 
Diese Leistung ist eine freiwillige. Sie kann beim Tode eines Familien- 
angehörigen. gewährt werden, der im Haushalt des Versicherten und ım 
wesentlichen auf dessen Kosten gelebt hat und nicht selbst versichert 
war. Die Höhe dieses Sterbegelds wird durch die Satzung bestimmt (89 a).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.