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übrigen Personen, welche als Geschäftsteilhaber oder sonst zur Zeichnung des
Namens oder der Firma des Kontoinhabers berechtigt sind, müssen bei der
Rcichsbank niedergelegt werden. Alle der Reichsbank mitgeteilten Unterschriften
und Vollmachten bleiben so lange gültig, bis der das Konto führenden Bank
anstalt schriftlich von dem Erlöschen Anzeige gemacht worden ist.
12. Die Reichsbank kann die vorstehenden Bestimmungen jederzeit abändern.
Die Änderung tritt in Kraft 14 Tage nach der Veröffentlichung in den nach
8 30 des Reichsbankstatuts bestimmten Blättern.
Der Mindc st betrag des auf Girokonto zu haltenden Saldos
(eiserner Fonds) muß mindestens 100 RM betragen; von Mit
gliedern der Abrechnungsstellen sind bei Reichsbankstellen mindestens 1000,
bei Reichsbankhauptstellen mindestens 1500 RM Guthaben zu halten.
Nach dem Bankgesetz vom 30. August 1924 ist für die Giroguthaben eine
Deckung vorgeschrieben: Die „täglich fälligen Verbindlichkeiten" sin der
Hauptsache sind dies die Girogelder!), sagt § 35 des Bankgesetzes, müssen zu
mindestens 40 % gedeckt sein, und zwar durch „sofort verfügbare Depositen
stägliches Geld) in Deutschland oder im Ausland, durch Schecks auf andere
Banken, durch Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 30 Tagen oder
durch täglich fällige Forderungen auf Grund von Lombarddarlehen".
Keine Deckung dagegen braucht für das Guthaben des Reparations
agenten zu bestehen.
Stall der ursprünglich im Dalves-Guthaben vorgesehenen Goldreserve für
die Giro- und Depositengelder sind im Gesetz als Deckung verschiedene
Aktiven zugelassen worden. Maßgebend für die Anforderungen tvar das
Streben nach bester Liquidität, die ja einen erhöhten Grad der Sicherheit bietet.
Ende 1926 lvurde ein telegraphischer Giroverkehr eröffnet.
Anfang 1927 richtete die Reichsbank einen internationalen
Giroverkehr mit ausländischen Notenbanken ein, der die unmittelbare
Überweisung voll Beträgen zwischen den Plätzen der Reichsbank und den
jenigen der fremden Notenbank gestattet.
s) Vergleich des deutschen mit dem englischen Depositenverkehr.
Der Depositenverkchr Deutschlands steht hinter dem Englands und
dem der Vereinigten Staaten von Amerika noch immer zurück. W i e
weit, läßt sich ziffernmäßig nicht angeben, denn einmal ist der Begriff
„Depositen" in England ein viel weitgehenderer als in Deutschland —
so zählt z. B. der Engländer zu den Depositenguthaben auch die be-