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haben, die Vorlage aller Unterlagen zu verlangen, die er für die Durch
führung seiner Aufgabe für zweckmäßig hält. Er kann auch bei der Bank
Persönlich oder durch seine Hilfsarbeiter alle auf die Durchführung seiner
Aufgabe bezüglichen Untersuchungen anstellen. Er kann den Sitzungen des
Direktoriums beiwohnen, ist aber zur Verschwiegenheit über alle zu seiner
Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Einrichtungen der Bank ver
pflichtet.
Die Deckungsvorschriften des neuen Bankgesetzes zeigen gegen
über den früher geltenden in wesentlichen Punkten Abweichungen: Die
Deckung ist von 331/3 % auf 40 % erhöht worden. Während früher als
Deckung neben Gold auch „kursfähiges deutsches Geld und Neichskassen-
scheine" galten, wird jetzt „G 0 l d d e ck n n g" gefordert; diese m u ß min
destens zu a / 4 in Gold und kann bis zu 1 U in Devisen bestehen. Um
deren jederzeitige Umwandlung in Gold zu sichern, muß die Devisen
deckung zweckentsprechend beschaffen sein. Als Devisen für die Noten
deckung gelten nur Banknoten, Wechsel mit einer Laufzeit bis zu
höchstens 14 Tage, Schecks und tägliche Forderungen, die bei
einer als zahlungsfähig bekannten Bank an einem ausländischen zentralen
Finanzplatz in ausländischer Währung zahlbar sind.
Soweit die im Umlauf befindlichen Noten nicht durch Gold oder Devisen
gedeckt sind, müssen Wechsel und Schecks, die im Wege bankmäßiger Kredit
gewährung angekauft sind, in entsprechender Höhe („für den Restbetrag")
vorhanden' sein.
Wie bereits im alten Bankgesetz, wird der Reichsbankleitung unter ge
wissen Voraussetzungen eine Abweichung von den Vorschriften der
Miniinalgolddeckung von 40 % gestattet; in diesem Falle ist aber Noten-
st e n e r zu zahlen. Das Unterschreiten der Golddeckung von 40 % ist an
folgende Voraussetzungen geknüpft: Es müssen ausnahmsweise Umstände
vorherrschen, das Reichsbankdirektorium muß einen entsprechenden Vor
schlag machen, und der Generalrat muß einstimmig (bis auf eine Stimme)
darüber beschließen.
Eine solche Notmaßrcgel soll verhüten, daß bei einer Wirtschaftskrise ein
panikartiger Andrang an den Schaltern der Bank entsteht, indem jeder
noch Wechsel diskontieren möchte, che die Bankschalter infolge des Er-
reichens der Notengrenze geschlossen werden.