Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Kapital Kreditbank- und Bankkreditgeschäfte vornahmen, ihre Hypotheken 
abteilungen vom reinen Bankgeschäft losgelöst haben. Die bankgeschäft 
lichen Transaktionen haben sie einer anderen Bank überlassen, mit der 
— meist unter Aktienaustausch — eine enge Interessengemeinschaft her 
gestellt wurde. 
Die reinen Hypothekenbanken sind berechtigt, wertbeständige 
Hypotheken Pfandbriefe bis zum 20fachen Betrage des eingezahl 
ten Grundkapitals nnd des ausschließlich zur Deckung einer Unterbilanz 
oder zur Sicherstellung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reservefonds 
auszugeben. Nach dem Gesetz voin 23. Juni 1923 über wertbeständige 
Hypotheken müssen die auf Roggen, Feingold usw. beruhenden Hypotheken- 
Pfandbriefe jeder Gattung in Höhe des Nennwertes durch Hypotheken 
gleicher Gattung von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinserträge 
gedeckt sein. 
Die Hypothekenbanken geben auf Grund der Darlehen, die sie an Ge 
meinden gewähren, Kommunalobligationen aus. Kommunal 
obligationen und Pfandbriefe zusammen dürfen bis zum 28fachen Betrage 
des eingezahlten Grundkapitals xlus der Reserven ausgegeben werden. 
Ende des Jahres 1925 hatten die 34 deutschen Hypothekenbanken 653,35 Mil 
lionen NM Gold- und Roggcnpfandbriefe und 91,9 Millionen RM Kommunal- 
Obligationcn in den Verkehr gebracht. 
B a u g e l d k r e d i t e , die die Bank zur Bestreitung der Baukosten 
sErrichtung des Gebäudes) gewährt, gelten nicht als Unterlage für Hy 
pothekenpfandbriefe. Nach Fertigstellung des Baues werden die Baugel 
der durch eine feste Hypothek abgelöst. In der Regel werden solche Bau 
gelder durch Grundstücksbanken gegeben, und zwar nicht in einer 
Summe, sondern je nach Fortschreiten des Baues. Infolge des mit der 
Gewährung von Baugeldern verknüpften Risikos werden für diese Dar 
lehen hohe Zins- und Provisionssätze berechnet. 
Ruhen die Hypotheken auf landwirtschaftlichen Grundstücken, so müssen 
sie mindestens zur Hälfte aus A in o r t i s a t i o n s h y p o t h e k e n be 
stehen, bei denen der jährliche Tilgungsbetrag des Schuldners wenigstens 
K % des Hypothekenkapitals beträgt. 
Werden Hypotheken zurückgezahlt, oder ist aus einem anderen Grunde
	        
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