Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Ebenfalls  dem  städtischen  Realkredit  dienen  die  Stadtschaften,
das  sind  mit  staatlicher  Rechtsfähigkeit  und  öffentlichrechtlichen  Eigenschaften ­
  ausgestattete,  durch  Vereinigung  von  städtischen  Hausbesitzern  gebildete
  gemeinnützige  Immobiliarkredit-Anstalten.
IV.  Aktivgeschafte  der  Banken.
Im  Mittelpunkt  der  Banktätigkeit  steht  das  Kreditgeschäft:  Einer
Person  (oder  Wirtschaft)  tvird  Geldkapital  (oder  Geldkapitalanspruch:
Bankakzept)  für  eine  bestinimte  Zeit  mit  der  Verpflichtung  zur  Rückzahlung
zur  Verfügung  gestellt.  Die  Kreditwürdigkeit  des  Kreditsuchenden  muß
natürlich  in  jedem  einzelnen  Falle  geprüft  werden.  Neben  den  eigenen
Mitteln  (Aktienkapital  und  Reserven)  stehen  jeder  Bank  fremde  G  e  l  -
d  e  r  zur  Verfügung.
Indem  die  Banken  Kredit  nehmen  (Passivgeschäfte  betreiben),  sind  sie
in  der  Lage,  Kredit  zu  gewähren  (Aktivgeschäfte  zu  betreiben).  „Die  eigentliche
  Funktion  des  Bankiers",  sagt  schon  Ricardo,  „beginnt  erst,  wenn
er  mit  fremdem  Kapital  arbeitet."  Die  Bank  kann  also  Kredit  gewähren:
in  Höhe  1.  des  Eigenkapitals  und  der  Reserven,  2.  der  ihr
anvertrauten  fremden  Gelder  und  3.  gemäß  der  eigenen
Kreditfähigkeit,  d.  h.  der  Möglichkeit,  Gelder  bei  der  Reichsbank
  oder  einem  anderen  Kreditinstitut  aufzunehmen,  falls  eigenes  und
fremdes  Kapital  nicht  ausreichen.  Die  Gelder  werden  entweder  gegen
Unterpfand  bzw.  Bürgschaft  oder  ohne  Sicherheit  ausgeliehen.  Im
letzteren  Falle  ist  für  die  Höhe  des  Kredits  das  Vermögen  des  Kreditsuchenden
  maßgebend.  Stets  aber  hat  die  Bank  darauf  zu  achten,  daß  ihre
Mittel  wieder  flüssiggemacht  werden  können.
Kredit  —  abgeleitet  von  credere  —  Vertrauen  schenken  —  nennt  man
auf  wirtschaftlichem  Gebiete  den  Glauben,  das  Vertrauen,  das  man  in
jemanden  setzt,  daß  er  seine  übernommenen  Verpflichtungen  erfüllt;  und
unter  „Kredit  haben"  versteht  man  die  Möglichkeit,  auf  Grund  dieses  Vertrauens ­
  gegen  das  Versprechen  der  Gegenleistung  Vermögensteile  (oder
auch  Dienste)  anderer  freiwillig  zur  Benutzung  zu  erhalten  (Conrad).
Adolph  Wagner:  „Kredit  ist  das  freiwillige  Gewähren  und  Empfangen
von  Leistungen,  im  Vertrauen  auf  die  Zusicherung  künftiger  Gegenleistung."
            
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