Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Privatdiskonten  seien,  um  welche  Beträge  cs  sich  handle,  und  welcher  Diskontsatz ­
  gewünscht  werde.
Eine  amtliche  F  c  st  st  e  l  l  u  n  g  des  Privatsatzes  durch  Kursmakler
und  eine  amtliche  Notierung  erfolgt  an  der  Berliner  Börse  nicht.
Zu  einer  bestimmten  Zeit  wird  au  einer  Säule  zwischen  dem  zweiten  und
dritten  Börsensaal  —  wo  die  Firma  F.  Meißner  &  Co.  ihren  Sitz  hat  —
formlos  eine  Tafel,  auf  der  ein  Prozentsatz  mit  Kreide  geschrieben  ist,  befestigt. ­
  Die  Zahl  bedeutet  die  Höhe  des  Privatdiskontsatzes.
Aber  nur  die  Spitzen  sAusglcichsposten)  der  Privatdiskonteu  kamen  und
kommen  zur  Börse.  Ein  sehr  erheblicher  Teil  Privatdiskonten  wurde  dem
Kunden  von  der  Bank  auf  Grund  allgemeiner  Vereinbarungen  fest  abgenommen, ­
  oder  er  wurde  vorbörslich  telephonisch,  von  Büro  zu  Büro
gehandelt.
Wenn  auch  seit  dem  1.  April  1925  wieder  ein  Privatdiskont  markt
besteht,  so  hat  sich  doch  der  Charakter  der  Privatdiskonten  gegenüber  der  Vorkriegszeit ­
  wesentlich  geändert.  Zum  Privatdiskont  werden  heute  nur  noch,  und
zwar  in  relativ  geringen  Beträgen,  Bankakzepte  gehandelt,  nicht  auch  die
Akzepte  großer  Handels-  und  Industrieunternehmen.  Dagegen  ist  der  Handel
mit  Lankgirierten  Warenwechseln  getreten,  wobei  der  Zinssatz
dauernd  schwankt.
Einen  Überblick  über  die  Lage  des  Geldmarktes  gibt  die
Tabelle  auf  Seite  228/29.
b)  Ankauf  v  o  u  W  e  ch  s  e  l  n.
et)  Die  Diskontnota.
Das  Wechscldiskontgeschäft  spielt  eine  große  Nolle  bei  den  Privatbanken
und  ist  von  jeher  auch  das  Hauptaktivgeschäft  der  Neichsbank  gewesen.  Die
zinstragende  liquide  Kapitalanlage  der  Reichsbank  hat  immer  zum  allergrößten ­
  Teil  aus  Jnlandswcchseln  bestanden.
Das  alte  wie  das  neue  Bankgcsctz  weisen  die  Reichsbank  ausdrücklich
auf  die  Pflege  des  Diskontgeschäfts  hin:  Für  den  vollen  Betrag  der  ausgegebenen ­
  Banknoten  müssen,  soweit  nicht  Bardeckung  vorhanden  ist,  diskontierteWechsel
  fund  Schecks)  zur  Deckung  bereit  gehalten  werden.
Wie  diese  Wechsel  beschaffen  sein  müssen,  sagt  §  21  des  Bankgcsetzes  voin
30.  August  1924  ss.  S.  177).  Am  31.  Dezember  1926  betrug  der  Anteil
von  Wechseln  mit  zwei  Unterschriften  8,5  %  sgcgen  11,7%  Ende  1925).
Der  Satz,  zu  dem  die  Reichsbank  Wechsel  ankauft,  ist  einheitlich
fürs  ganze  Reich,  und  er  bildet  die  Norm  für  das  Diskontgeschäft  der
            
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