Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Geldsätze  im  Verkehr
für  die  Zeit  vom

T  ä  g  l  i  ch  -  s  G  e  l  d

MonatSgeld

Zeit

Berlin

Schecktausch
Frankfurt')

Hamburg

Berlin

Frankfurt

Hamburg

4.  4.

6%-8

7

4-4-,^

7-7%

5%-  6

6-6%

5.  4.

6%-8

6

4-4  •/,

6%—7%

5%—6

6—6%

6.  4.

6»/*—6»/*

5%

4-4%

6%-  7%

5%—6

5%—  6%

7.  4.

4-6

5

8%-4

6%-7%

5%-6

5%—6%

8.  4,

4-6

4%

3%-4

6%-7%

5%—6

5%-6%

9.  4.

3-5

4%

3%-4

6%-7  V,

5%-6

5%—6%

Durchschnitt

5,8%

5,4%

4,0%

7,1%

5,9%

6,1%

28.  8.-  2.  4.

5,3

6,9

4,2

6,7

5.9

6,1

21.  3.-26.  3.

3,6

4,1

3,8

7,5

5,0

6,1

14.  3.-19.  3.

3,9

4,1

3,4

7,6

5,9

0,0

7.  3.-12,  3.

4,9

4,0

4,2

7,4

5,6

5,8

28.  2.-  5.  3.

7,4

6,3

5,3

6,5

5,5

5,6

21.  2.-26,  2.

6,0

4,9

3,8

6,0

5,5

5,3

14.  2.-19.  2.

4,0

4.3

88

5,6

5,2

5,1

7.  2.  -12.  2.

4,8

3,8

4,0

5,7

5,1

4,9

31.  1,—  5.  2.

6,2

4,9

5,3

5,9

5,1

4,8

24.  1.—29.  1.

4,0

3.3

3,3

5,7

5,0

5,0

17.  1.-22.  1.

3,5

3,0

3,3

5,5

4.9

5,1

7

3,9

34

3,5

6.0

5.1

5,7

3.  1.—  8.  1.

4,9

5,0

4,2

6,9

0,2

6.1

anderen  Banken  und  Bankfirmen  im  Reich.  Die  Festsetzung  des  Reichsbankdiskonts ­
  sBankrate)  erfolgt,  um  es  allgemein  auszudrücken,  mit  Rücksicht
  auf  die  gesamten  wirtschaftlichen  Verhältnisse.
st  Während  auf  dem  Berliner  Geldmarkt  das  Geld  ausgehandelt,
d.  h.  der  Zinssatz  jedesmal  zwischen  Geldgeber  und  Geldnehmer  vereinbart
wird,  wird  in  Frankfurt  a.  M.  der  Satz  nicht  bei  dem  jeweiligen  Abschluß
bestimmt;  sondern  es  gilt,  wenn  nichts  Gegenteiliges  vereinbart  wird,  der
Einheitssatz,  der  an  der  Börse  durch  eine  Kommission  unter  Berücksichtigung ­
  der  gesamten  Gcldmarktlage  des  Tages  festgesetzt  wird.  —
Die  in  Frankfurt  a.  M.  übliche  Bezeichnung  „S  ch  c  ck  a  u  s  t  a  u  s  ch"  für
„tägliches  Geld"  erklärt  sich  dadurch,  daß  früher,  als  eiu  Abrechnungsverkehr
noch  nicht  bestand,  der  Geldgeber  dem  Geldnehmer  einen  roten  Neichsbankscheck
im  Austausch  gegen  einen  roten  Neichsbankscheck  per  nächsten  Werktag  übergab.
Es  erfolgte  also  tatsächlich  ein  Austausch  von  Schecks  zwischen  Geldgeber  und
Geldnehmer.

228

der  Banken  untereinander
4.  bis  9,  April  1927.

Privatdiskontcn
kurze  Sicht  j  lange  Sicht

Bankgirierte
Warenwechsel

4%
4%
4%
4%
4%
4%

4%
4%
4%
4%
4%
4%

5
4%
4%
4%
4%
4%

4,69%

448%  |  4,85%

4.83
4,75
4,65
4,67
4,62

4,58
4,50
4,50
4,50
4,38

5,00
4,94
4,94
4,88
4,83

4,48
4,21
4,12
4,12

4,81
4,17
6,12
4,12

4,71
4,35
4,26
4,29

4,00
4,02
4,22
4,54

4,00
4,02
4,22
4,51

4,30
4,42
4,65
5,32

Bemerkungen

Beim  Lombardgeld  und  auch  bei  den
Warenwechseln  werden  die  niedrigeren
Sähe  ersten  Banken  und  Bankhäusern,
die  höhere»  besseren  Banksirmen  und
Provinzbanken  berechnet.  Sämtliche
Wechselsähe  sind  Berliner  Sähe.  Die
Notiz  sür  Warenwechsel  betrifft  nur
Wechsel,  die  von  besieren  Banken  oder
Banksirmen  mit  ihrem  Giro  verkauft
werden  »nd  eine  Höchstlauszeit  von
3  Monaten  haben.

*  „ivn*,»wuui|uji  oisronnereu  in  der  Regel  Banken  und  Bankfirmen
ihren  Kunden  die  zuin  Diskont  eingereichten  Wechsel,  und  zum  Diskont
tritt  häufig  noch  eine  Provision.  Es  handelt  sich  hierbei  um  Wechsel  von
Firmen  und  Personen,  die  zum  Reichsbank-Diskontgeschäft  überhaupt  nicht
zugelassen  sind,  oder  deren  Kontingent  bei  der  Reichsbank  bereits  erreicht
ist,  oder  um  Wechsel,  die  mindere  Qualitäten  besitzen,  sei  es  hinsichtlich  der
Unterschriften  oder  der  Laufzeit  swenn  sie  mehr  als  90  Tage
beträgt)  oder  des  Zahlungsortes  swenn  er  nicht  Rcichsbankplatz
ist).  In  dem  höheren  Zins  und  der  Provision  steckt  auch  eine  Risikoprämie
der  diskontierenden  Bank.  Der  Zinssatz  und  die  Provisionen  werden  vielfach ­
  durch  die  Größe  des  einzelnen  Wechsels  bedingt.  Wechsel  von  5000  RM
und  darüber  lverden  z.  B.  zurzeit  von  den  Banken  „glatt  zum  Banksatz"
söhne  Provision)  angekauft.

229
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.